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REBK

Master

Posts: 1,778

wcf.user.option.userOption46: NEC 2180UX-BK

1

Saturday, January 10th 2004, 1:46pm

TFT von der Steuer absetzen

Hi,

hat jemand von euch einen Tipp wie man einen TFT (z.B. im Wert von 1500 EUR) am besten für die Steuererklärung 2003 absetzen kann?

Muss man das Gerät über 3 Jahre abschreiben (aufgrund der hohen Kosten) oder gibt es auch eine andere Möglichkeit?

REBK

PS: Der TFT wird zu 70-80% beruflich genutzt.
REBK
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Jetson

Unregistered

2

Saturday, January 10th 2004, 1:53pm

RE: TFT von der Steuer absetzen

Soweit ich weiß, geht das nur über die 3 Jahre weil der Betrag oberhalb der Grenze (liegt irgendwo bei 4xx €) für Güter ist, die man für das betreffende Jahr voll abschreiben kann.

Jetson, der schon wieder mit Schaudern an seine nächste Steuererklärung denkt.
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REBK

Master

Posts: 1,778

wcf.user.option.userOption46: NEC 2180UX-BK

3

Saturday, January 10th 2004, 1:58pm

Habe ich mir fast gedacht. Aber danke für die Bestätigung.

REBK
REBK
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Jetson

Unregistered

4

Saturday, January 10th 2004, 2:03pm

Nun, das ist die Methode die ich kenne.
Eventuell gibt es ja noch andere Möglichkeiten.
Wo sind denn hier die Steuerberater im Board?
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Try2fixit

Unregistered

5

Saturday, January 10th 2004, 2:19pm

Mein Daddy kommt aus dem Bereich.

Die übliche Abschreibungsdauer liegt zwischen 3 und 5 Jahren.
Genaueres kannst Du aber am besten bei Deinem zuständigen Finanzamt erfahren. Die helfen Dir da gerne weiter.

Geht aber nur, wenn er in Deinem beruflich genutzen Arbeitszimmer steht, oder wenn er halt bei Dir in der Firma steht (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe ;)).

Schöne Grüße

Mario
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Roak

Trainee

Posts: 127

Location: Baden-Württemberg

wcf.user.option.userOption46: ViewSonic VP181b

6

Saturday, January 10th 2004, 2:28pm

Sofort abschreiben würde nur bei Geringwertigen Wirtschaftsgüter (wie Jetson sagte) bis 410 Euro netto gehen. Abschreiben also über mehrere Jahre. Ob nun 3 oder 5 kann ich dir nicht genau aus dem Kopf sagen.

http://www.steuernetz.de/spezial/afa/zeitraum.html
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Roak

Trainee

Posts: 127

Location: Baden-Württemberg

wcf.user.option.userOption46: ViewSonic VP181b

7

Saturday, January 10th 2004, 3:40pm

In der neuen Chip steht was dazu:

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich keine abzugsfähigen Aufwendungen. Allerdings gibt es noch 3 Ausnahmen.

Nutzung des Arbeitszimmers // Steuerlicher Abzug

Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit // Voll

Mehr als 50% der berufl.Tätigkeit // 1250 Euro

Kein Firmen-Arbeitsplatz steht zur
Verfügung // 1250 Euro

Alle sonstigen Fälle // kein Abzug

This post has been edited 1 times, last edit by "Roak" (Jan 10th 2004, 3:43pm)

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Brink

Beginner

Posts: 40

Location: Soest

wcf.user.option.userOption46: Eizo S-1931

8

Saturday, January 10th 2004, 3:53pm

Hallo

Die Aussagen zum GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) stimmen soweit. Ob nun ein TFT tatsächlich darunter fällt, da streitet man sich manchmal, weil ein GWG "selbständig nutzbar" ist. Und ob nun ein Monitor alleine funktioniert oder nicht, da gibt es versch. Meinungen. Bei einem Drucker komischerweise nicht. Der wird als GWG akzeptiert, obwohl er ja auch nur druckt, wenn er Druckbefehle bekommt. Ich habe länger das Anlagevermögen unserer Firma verwaltet.

Ich habe meinen PC und meinen TFT OHNE Probleme zu 50% angesetzt. Und ich habe kein Arbeitszimmer oder ähnliches. Es war auch kein Notebook, so dass man evtl. von einer Vertreter- oder Vertriebsfunktion ausgehen könnte. Ebensowenig von Heimarbeiten für die Firma.
Ich habe jetzt auch gelesen (ich meine in der Finanztest), dass 50% ohne Probleme akzeptiert werden. Könnte evtl. auch am Beruf hängen. Als Kaufmann oder Ingenieur ist es evtl. glaubwürdiger (reine Spekulation).

Ich habe mir gerade einen neuen TFT gekauft und werde auch den ansetzen.

Gruß
Brink
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chipsy

Professional

9

Saturday, January 10th 2004, 4:11pm

kann denn ein lehrer nicht ein zimmer als arbeitszimmer absetzen? dachte, das ginge. hab einen ganzen raum voller materialien, den ich sonst nicht nutze.
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Try2fixit

Unregistered

10

Saturday, January 10th 2004, 4:42pm

Hi,

mein Daddy ist Steuerprüfer beim Finanzamt im Außendienst (Betriebsprüfer). Es gibt da einen Haufen von Ausnahmen. Daher wollte er mir auch keine pauschale Lösung (wie sie häufig in der Chip etc. angeboten wird) nennen.

Ist wie überall im Leben: Wie man in den Wald ruft, so schallt es auch heraus. Es gibt im Finanzamt, wie auch in der normalen "Zivilisation" nette und weniger nette Menschen. Und wenn Du höflich fragst, dann bekommst Du auch eine höfliche Antwort. ;) Außerdem ist die Auskunft da kostenlos.

Eigentlich dürfen Finanzbeamte keine Tipps geben. Aber es kommt halt drauf an, wie man fragt. :D ;)

Schöne Grüße

Mario

This post has been edited 2 times, last edit by "Try2fixit" (Jan 10th 2004, 4:43pm)

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