[Frage] TFT von der Steuer absetzen
Dear visitor, welcome to PRAD | Online Testmagazin für Monitore, TV-Geräte, Projektoren und Gadgets. If this is your first visit here, please read the Help. It explains how this page works. You must be registered before you can use all the page's features. Please use the registration form, to register here or read more information about the registration process. If you are already registered, please login here.

- 1
- 2

TFT von der Steuer absetzen
Hi,
hat jemand von euch einen Tipp wie man einen TFT (z.B. im Wert von 1500 EUR) am besten für die Steuererklärung 2003 absetzen kann?
Muss man das Gerät über 3 Jahre abschreiben (aufgrund der hohen Kosten) oder gibt es auch eine andere Möglichkeit?
REBK
PS: Der TFT wird zu 70-80% beruflich genutzt.
hat jemand von euch einen Tipp wie man einen TFT (z.B. im Wert von 1500 EUR) am besten für die Steuererklärung 2003 absetzen kann?
Muss man das Gerät über 3 Jahre abschreiben (aufgrund der hohen Kosten) oder gibt es auch eine andere Möglichkeit?
REBK
PS: Der TFT wird zu 70-80% beruflich genutzt.
REBK
Jetson
Unregistered
RE: TFT von der Steuer absetzen
Soweit ich weiß, geht das nur über die 3 Jahre weil der Betrag oberhalb der Grenze (liegt irgendwo bei 4xx €) für Güter ist, die man für das betreffende Jahr voll abschreiben kann.
Jetson, der schon wieder mit Schaudern an seine nächste Steuererklärung denkt.
Jetson, der schon wieder mit Schaudern an seine nächste Steuererklärung denkt.
Try2fixit
Unregistered
Mein Daddy kommt aus dem Bereich.
Die übliche Abschreibungsdauer liegt zwischen 3 und 5 Jahren.
Genaueres kannst Du aber am besten bei Deinem zuständigen Finanzamt erfahren. Die helfen Dir da gerne weiter.
Geht aber nur, wenn er in Deinem beruflich genutzen Arbeitszimmer steht, oder wenn er halt bei Dir in der Firma steht (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe
).
Schöne Grüße
Mario
Die übliche Abschreibungsdauer liegt zwischen 3 und 5 Jahren.
Genaueres kannst Du aber am besten bei Deinem zuständigen Finanzamt erfahren. Die helfen Dir da gerne weiter.
Geht aber nur, wenn er in Deinem beruflich genutzen Arbeitszimmer steht, oder wenn er halt bei Dir in der Firma steht (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe
). Schöne Grüße
Mario
Sofort abschreiben würde nur bei Geringwertigen Wirtschaftsgüter (wie Jetson sagte) bis 410 Euro netto gehen. Abschreiben also über mehrere Jahre. Ob nun 3 oder 5 kann ich dir nicht genau aus dem Kopf sagen.
http://www.steuernetz.de/spezial/afa/zeitraum.html
http://www.steuernetz.de/spezial/afa/zeitraum.html
In der neuen Chip steht was dazu:
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich keine abzugsfähigen Aufwendungen. Allerdings gibt es noch 3 Ausnahmen.
Nutzung des Arbeitszimmers // Steuerlicher Abzug
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit // Voll
Mehr als 50% der berufl.Tätigkeit // 1250 Euro
Kein Firmen-Arbeitsplatz steht zur
Verfügung // 1250 Euro
Alle sonstigen Fälle // kein Abzug
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich keine abzugsfähigen Aufwendungen. Allerdings gibt es noch 3 Ausnahmen.
Nutzung des Arbeitszimmers // Steuerlicher Abzug
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit // Voll
Mehr als 50% der berufl.Tätigkeit // 1250 Euro
Kein Firmen-Arbeitsplatz steht zur
Verfügung // 1250 Euro
Alle sonstigen Fälle // kein Abzug
This post has been edited 1 times, last edit by "Roak" (Jan 10th 2004, 3:43pm)
Hallo
Die Aussagen zum GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) stimmen soweit. Ob nun ein TFT tatsächlich darunter fällt, da streitet man sich manchmal, weil ein GWG "selbständig nutzbar" ist. Und ob nun ein Monitor alleine funktioniert oder nicht, da gibt es versch. Meinungen. Bei einem Drucker komischerweise nicht. Der wird als GWG akzeptiert, obwohl er ja auch nur druckt, wenn er Druckbefehle bekommt. Ich habe länger das Anlagevermögen unserer Firma verwaltet.
Ich habe meinen PC und meinen TFT OHNE Probleme zu 50% angesetzt. Und ich habe kein Arbeitszimmer oder ähnliches. Es war auch kein Notebook, so dass man evtl. von einer Vertreter- oder Vertriebsfunktion ausgehen könnte. Ebensowenig von Heimarbeiten für die Firma.
Ich habe jetzt auch gelesen (ich meine in der Finanztest), dass 50% ohne Probleme akzeptiert werden. Könnte evtl. auch am Beruf hängen. Als Kaufmann oder Ingenieur ist es evtl. glaubwürdiger (reine Spekulation).
Ich habe mir gerade einen neuen TFT gekauft und werde auch den ansetzen.
Gruß
Brink
Die Aussagen zum GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) stimmen soweit. Ob nun ein TFT tatsächlich darunter fällt, da streitet man sich manchmal, weil ein GWG "selbständig nutzbar" ist. Und ob nun ein Monitor alleine funktioniert oder nicht, da gibt es versch. Meinungen. Bei einem Drucker komischerweise nicht. Der wird als GWG akzeptiert, obwohl er ja auch nur druckt, wenn er Druckbefehle bekommt. Ich habe länger das Anlagevermögen unserer Firma verwaltet.
Ich habe meinen PC und meinen TFT OHNE Probleme zu 50% angesetzt. Und ich habe kein Arbeitszimmer oder ähnliches. Es war auch kein Notebook, so dass man evtl. von einer Vertreter- oder Vertriebsfunktion ausgehen könnte. Ebensowenig von Heimarbeiten für die Firma.
Ich habe jetzt auch gelesen (ich meine in der Finanztest), dass 50% ohne Probleme akzeptiert werden. Könnte evtl. auch am Beruf hängen. Als Kaufmann oder Ingenieur ist es evtl. glaubwürdiger (reine Spekulation).
Ich habe mir gerade einen neuen TFT gekauft und werde auch den ansetzen.
Gruß
Brink
Try2fixit
Unregistered
Hi,
mein Daddy ist Steuerprüfer beim Finanzamt im Außendienst (Betriebsprüfer). Es gibt da einen Haufen von Ausnahmen. Daher wollte er mir auch keine pauschale Lösung (wie sie häufig in der Chip etc. angeboten wird) nennen.
Ist wie überall im Leben: Wie man in den Wald ruft, so schallt es auch heraus. Es gibt im Finanzamt, wie auch in der normalen "Zivilisation" nette und weniger nette Menschen. Und wenn Du höflich fragst, dann bekommst Du auch eine höfliche Antwort.
Außerdem ist die Auskunft da kostenlos.
Eigentlich dürfen Finanzbeamte keine Tipps geben. Aber es kommt halt drauf an, wie man fragt.

Schöne Grüße
Mario
mein Daddy ist Steuerprüfer beim Finanzamt im Außendienst (Betriebsprüfer). Es gibt da einen Haufen von Ausnahmen. Daher wollte er mir auch keine pauschale Lösung (wie sie häufig in der Chip etc. angeboten wird) nennen.
Ist wie überall im Leben: Wie man in den Wald ruft, so schallt es auch heraus. Es gibt im Finanzamt, wie auch in der normalen "Zivilisation" nette und weniger nette Menschen. Und wenn Du höflich fragst, dann bekommst Du auch eine höfliche Antwort.
Außerdem ist die Auskunft da kostenlos.Eigentlich dürfen Finanzbeamte keine Tipps geben. Aber es kommt halt drauf an, wie man fragt.

Schöne Grüße
Mario
This post has been edited 2 times, last edit by "Try2fixit" (Jan 10th 2004, 4:43pm)

- 1
- 2






