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Über 100 Werbeanrufe: 30-Jähriger erwirkt Unterlassung

Autor: Andreas Roth
16.08.2012, 17:26 Uhr

Der Mobilfunkanbieter Vodafone hat einem seiner Kunden in Deutschland mit über 100 unerbetenen Werbeanrufen den letzten Nerv gekostet. Der 30-Jährige hatte seine beiden Handy-Verträge gekündigt. Vodafone-Mitarbeiter hatten daraufhin versucht, ihm mit besseren Konditionen einen neuen Vertrag schmackhaft zu machen. Dieser lehnte mehrfach und entschieden ab und drohte dem Mobilfunkriesen letztlich mit Unterlassung.


Bei Verbraucherschutzorganisationen sorgt dieser Fall für großes Unverständnis. "Von einer derartigen Vehemenz bei Werbeanrufen habe ich bislang noch nie gehört. Aus Sicht eines genervten Verbrauchers ist bereits ein ungebetener Anruf einer zu viel. Bei so großen und professionellen Unternehmen wie Vodafone dürfte dies allerdings die Ausnahme sein, trotzdem ist es unverständlich", erklärt Florian Mair, Vorstand des Online-Verbraucherschutzes.

Vodafone entschuldigte sich und erklärte, die Telefonsperre sei nur für eine der gekündigten Nummern vermerkt gewesen. Doch selbst bei so einem Fehler sind über 100 Anrufe nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch schlicht unakzeptabel, so Mair.



Zentrale: Vodafon verärgert Ex-Kunden (Foto: vodafone.de)

Wegen des Telefonterrors hat sich der Kunde entschieden, Vodafone auf Unterlassung zu klagen. Die Düsseldorfer reagierten allerdings prompt. Sie haben ihm nun schriftlich zugesichert, dass er keine weiteren Anrufe erhalten wird. Andernfalls zahlen sie ihm 5.100 Euro Entschädigung. Der 30-Jährige akzeptierte den Vorschlag. Das Gericht muss demnach nicht mehr über den Fall entscheiden. Für die dahin angefallenen gerichtlichen Kosten wird nun wohl der Konzern selbst aufkommen müssen. Trotzdem: Vodafone wird seinen ehemaligen Kunden wohl nie mehr wieder sehen.

Mair rät den von ähnlichen Anrufen betroffen Verbrauchern, dem Gegenüber klarzumachen, dass man das nicht will. Doch auch er weiß, dass man damit nicht immer Erfolg hat. Deshalb empfiehlt der Verbraucherschützer, Zeitpunkte der Anrufe, Namen der Ansprechpartner sowie eingehende Telefonnummern stets zu dokumentieren, um die Sachlage belegen zu können. Sollte ein klärendes Gespräch mit dem Kundendienst nicht fruchten und der Druck von Verbraucherschutzorganisationen nicht ausreichen, kann im Ernstfall der Gang vor Gericht notwendig werden. (pressetext)

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