Umtausch eines Monitors

  • Hallo liebe Leserin und Leser,


    in der vorletzten Woche habe ich über das Internet einen TFT-Monitor der Marke Belinea 101920 gekauft. Da er einen Pixelfehler aufweist würde ich ihn gerne wieder zurückgeben.
    Stimmt es, dass man beim Kauf über das Internet die Ware innerhalb 14 Tage ohne Angaben eines Grundes zurückgeben kann? Wenn `ja´ wo ist dieses Recht hinterlegt?


    Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt?


    Mit freundlichen Grüßen


    hubbie

  • ja man kann seine Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Gründe zurückgeben. Es steht in der Regel in den AGB´s des Händlers....


    aber mal eine Frage, ist der Pixelfehler denn so schlimm...ist ja immerhin nur einer!?


    Gruß

  • Dein "Recht" auf Widerruf und alle diesbezüglichen Regelungen findest Du in §§ 312b ff. BGB. Es ist tatsächlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen möglich...


    Informationen bietet auch www.fernabsatzgesetz.de
    Grüße
    Tobi

  • Aber: der Händler darf eine Nutzungspauschale verlangen, z.B. 1% des Kaufpreises pro 10h. Also überleg es dir gut. Wer weiß im übrigen ob du beim nächsten Kauf nicht drei Fehler hast und dann? Wieder zurück? Weiß nicht ob das so intelligent ist.

  • Also das stimmt jetzt so auch nicht, oder?? Er kann verlangen, ob er damit durchkommt ist eine andere Frage.


    Der Käufer darf testen! Was testen jetzt im einzelnen heißt ist ersteinmal nicht definiert! Bei einigen Händlern sind es 2h bei anderen 10h etc.


    Richtig ist, daß der Händler eine Nutzung über den Testgebrauch hinaus, die zudem zu einer Wertminderung der Ware führen, dadurch kompensieren darf, daß er einen Teil des Geldes einbehält.


    Ab wieviel Stunden dem so ist, müßte aber ein Gericht klären, da z.B eine Nutzung von 140 Stunden ganz bestimmt nicht mehr "Testen" wäre, gleichzeitig aber, bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Displays von 30.000-50.000 Stunden auch keine wirkliche Wertminderung.


    In diesem und ähnlichen Fällen sollte man mit dem Händler reden!


    Grüße

  • Zitat

    Original von HMauermann
    Also das stimmt jetzt so auch nicht, oder?? Er kann verlangen, ob er damit durchkommt ist eine andere Frage.


    Er kann verlangen und kommt damit sogar ohne Probleme durch. Diesen Freiraum läßt das Gesetz dem Händler.