Garantieabwicklung FSC - was soll ich tun?

  • Hallo, miteinander!


    Habe mir nun nach langem Mitlesen im Forum einen FSC p19-2 zugelegt.
    Heute angekommen und sofort getestet: leider negativ... heul!!!


    Neben einem Pixelfehler (der zu verschmerzen wäre) sind am linken Rand auch 2 deutlich dunklere Flecken etwa in Fingernagelgröße...
    Also für ein Neugerät nicht akzeptabel.


    Der Händler windet sich bzgl. Umtausch und verweist auf FSC. FSC sagte zwar zu, so kurz nach Erwerb ein NEUgerät zum Tausch zu liefern . nur so ganz überzeugend klang die Hotline auch nicht: normalerweise ja, aber man müsse mal sehen, sie lösen nur Bestellungen aus, was dann passiere, wisse man nicht...


    Was soll ich tun? Tausch ich nun über FSC und bin dann immer noch nicht zufrieden - kann ich eigentlich nach diesem Tausch innerhalb der 14Tage FAg
    den Kauf dann wieder bei meinem Händler rückgängig machen??


    Wer hat Tips und Erfahrungen?!


    Bullie

  • Hallo Bullie,


    herzlich Willkommen im Forum. Schade, dass Du Pech gehabt hast!


    Meine Vorgehensweise wäre definitiv, den Monitor an den Händler zurück (FAG), den Händler auf meine "NoGo-Liste" setzen, da er Dich abwimmeln möchte, obwohl er zuständig ist. Solltest Du dem FSC p19-2 eine zweite Chance geben wollen, diesen bei einem anderen Händler neu bestellen und schauen, ob Du dann zufrieden bist.


    Gruß,


    Sven

  • @SRF


    Hallo, Sven!


    Dank für die aufrichtenden Worte... Tja, genau darüber bin ich mir eben nicht sicher: ist die Verfahrensweise des Händlers korrekt? Sicherlich ist diese nicht sonderlich kulant - nur: ist er verpflichtet den Monitor umzutauschen - oder
    verweist er zu Recht auf FSC???


    Im Normalfalle wär`s für mich keine Frage, den gemäß FAG sofort zurück zu geben; allerdings war der Kaufpreis auf Grund zeitlich limitierter Sonderaktion extrem günstig - und die Gelegenheit wär dann natürlich hinüber...


    Bullie

  • Hallo Bullie,


    ganz wichtig, dies ist keine Rechtsberatung ;), sondern basiert nur auf meinen Erfahrungen und meinem angelesenen Wissensstand.


    Der Händler muss nicht umtauschen, sondern hat das Recht auf 2(?) malige Nachbesserung bevor Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Aber bei den von Dir beschriebenen Mängeln kann er doch nur austauschen, was soll er denn machen, die Flecken "wegpolieren" oder das Gehäuse öffnen und ein neues Panel einbauen.


    Ich habe keine Ahnung wieviel Du gespart hast, aber ich würde mich nicht darauf einlassen. Falls sich dies zu einer "unendlichen" Geschichte entwickelt, verspreche ich Dir, dass Du den Tag verfluchen wirst, an dem Du Euro 40,- oder 50,- sparen wolltest.


    Aber es bleibt Dir natürlich selbst überlassen, was Dir Deine Nerven wert sind!


    Gruß,


    Sven