[quote]Original von ned_flenders
Elch: Da lies aber lieber nochmal nach, bevor Du Dein Vorhaben in der Weise umsetzt! Denn Dein Rückporto musst Du tatsächlich erstattet bekommen, nicht aber die Versandkosten in Deine Richtung! Einige Händler sind zwar kulant oder wissen das selber nicht, aber vor solchen Aktionen wie Du sie vorhast, sollen Online Händler geschützt werden. Denn der Händler hatte mit dem Versand ja tatsächlich Aufwände und Du hast die Leistung ja bekommen (denn sonst wäre das Display nicht bei Dir angekommen) - ich spreche hier übrigens von den Versandkosten, nicht nur vom Porto; und das ist Verpackung + Arbeitszeit des Einpackens + Porto.
Deine Antwort ist hier nicht richtig: Das OLG (Oberlandesgericht) Frankfurt hat im Jahr 2001 genau gegenteilig entschieden. Der Käufer eines Notebooks bekam danach auch die Versandkosten für den "Hinweg" ersetzt.
Leider gibt es auch Zeitgenossen, die durch derartige Bestellungen dieses ausnutzen - zum Schaden der Händler. Fachjuristen haben die Entscheidung des OLG Frankfurt daher auch lange diskutiert.
Die von Dir angenommene Rechtslage steht auch gegen Artikel 6 Abs. 2 der FernAbsRL (Fernabsatzrichtlinie) der Europäischen Union (ja auch hier greift Brüssel wieder ein
). Danach sollen dem Verbraucher infolge seines Widerrufes keine Kosten entstehen - und damit geht es auch um die von Dir angesprochenen Versandkosten.
Rechtssicherheit wird es wohl erst hier geben, wenn der Europäische Gerichtshof entscheiden muss, ob die deutsche Regelung mit der europäischen Fernabsatzrichtlinie vereinbar ist - hier wird dann besonders der Art. 6 Abs. 2 geprüft werden.
Auch schon nach dem "alten" Recht in Bezug auf das Urteil des OLG Frankfurt zeigte sich z.B. der Versandhändler JES Computer alles andere als kompetent.
Der bessere Weg ist wohl - wie von Dir angesprochen - das Gespräch vorab mit dem Händler, wie hier im Rücksendefall verfahren werden soll.