ZitatOriginal von Assel
Hallo Leute,
also ich bin eigentlich entsetzt über eure Äußerungen hier, dass es eine Frechheit sei, dass Händler einen gewissen Betrag abziehen, weil ihr die NEUE Ware in Betrieb genommen habt. Ich kann nur sagen richtig so und dass sollten alle Shops so machen.
Ich zitiere mal aus §361a BGB:
Zitat
[...]
Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Ob es dir oder dem Shop gefällt oder nicht, ist mir ehrlich gesagt völlig egal.
Wenn der Shop mit dem Gesetz nicht einverstanden ist, soll er seinen Laden aufgeben.
Es ist einfach das Recht des Kunden, die Ware vorher in Augenschein zu nehmen. Das Anschliessen eines Gerätes gehört da nunmal dazu und darf dem Kunden nicht negativ angelastet werden.
Wenn es wirklich soo schlimm wäre, wie du es darstellst: Warum machen anderen Läden nicht solche Probleme? Warum beschweren die sich nicht?
Es scheint also zu funktionieren.
Ich bin jedenfalls froh darüber, dass wir verbraucherfreundliche Gesetze haben.
ZitatOriginal von Assel
a) die OVP bereits geöffnet wurde
b) Fingerabdrücke drauf sind und
c) ich den VOLLEN Preis dafür bezahlt habe.
Ich verstehe nicht in was für einer Welt ihr lebt.
In welchen Läden kaufst du denn ein?
Die Ware wird meistens an den Hersteller zurückgeschickt und neu verpackt.