Info zumindet zum Asus: Er soll am Donnerstag (endlich) ausgeliefert werden. Aber in Deutschland bekommen ausschließlich die EP(Electronic Partner)-Läden das Ding in ausreichenden vierstelligen Stückzahlen (warum ausgerechnet die?). Ansonsten werden wohl nur Einzelexemplare unters Volk gestreut, flächendeckend soller dann erst im Januar kommen.
Beiträge von Biberle
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Original von ntl
@Crono Ja. Du liegst richtig. Du kannst den Monitor auch völlig grundlos zurückgeben. (Nicht sehr sinnvoll, aber möglich.)Was heißt, man kann den Monitor auch grundlos zurückgeben? Das Recht auf Widerruf gemäß dem (ehem.) Fernabsatzgesetz (bzw. die jetzigen BGB-Paragraphen) bzw. das uneingeschränkte Rückgaberecht ist ein grundsätzliches. Dazu braucht es keinerlei Begründung (bzw. die tut nichts zur Sache), auch wenn die Rücksendezettel vieler Versender da auf ne andere Schiene führen. Wenn ich also innerhalb der zwei Wochen einen per Versender/Internethändler georderten TFT zurückgebe, dann ist das völlig wurscht warum. das hat nichts mit Mängeln oder sonstwas zu tun, ich habe mich dann nur dafür entschieden, den vertrag doch nicht eingehen zu wollen.
ZitatWas Biberle wohl nicht ganz versteht, ist das Verhältnis zwischen Händlerverpflichtungen und Herstellergarantie.
Doch, das ist mir sogar sehr wohl klar, auch in dem Bewusstsein, dass 99% der Bevölkerung Garantie und Gewährleistung nicht auseinanderhalten können bzw. den letzteren Begriff noch nie gehört haben.
ZitatEine Herstellergarantie ist ein zusätzlicher Anspruch gegen einen Dritten. Das ist eine nette Sache. In der Regel braucht man aber so einen Zusatzanspruch gar nicht, denn man hat ja seine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler.
(IMO) Jein. Du hast recht, dass die allermeisten (siehe oben) bei einem Defekt/Mangel mit dem Wort "Garantie!!!" auf den Lippen zu den Händlern rennen, die, nicht doof, das dann auch prompt als Garantiefall abwickeln (bzw. noch nicht mal selbst den Unterschied kennen) und selber bequem raus sind. Tatsächlich - da hast du völlig recht - wäre es aber schlauer, erst mal den Händler direkt auf seine Gewährleistungsansprüche festzunageln. Dadurch könnte sich mancher Kunde IMO viel Ärger ersparen.
Allerdings ist es IMO falsch, wegen der Gewährleistung die Garantie als überflüssig anzusehen. Es stimmt, dass beide Formen bei PC-Hardware bzw. U-Elektronik allgemein relativ deckungsgleich sind. Es gibt aber auch sehr viele Produktgruppen, wo es zwischen Gewährleistung und der Herstellergarantie signifikante Unterschiede gibt bzw. man sich genau überlegen muss, was man nun besser in Anspruch nimmt.
ZitatEs wäre also ganz verkehrt anzunehmen, dass man nur Rechte gegenüber dem Händler hat, wenn und soweit es eine Herstellergarantie gibt. Man muss sich auch nicht vom Händler abspeisen und auf den Hersteller verweisen lassen, wenn es Probleme gibt.
Da gehen wir völlig konform und das wissen in der Tat leider viel zu wenige Kunden.
ZitatDeshalb ist es auch nicht entscheidend, ob der Hersteller eine Pixelfehlergarantie abgibt oder nicht. Wenn der Händler eine solche Garantie abgibt, ist er daran gebunden und der Kunde kann sich im Problemfall an den Händler wenden (egal was der Hersteller dazu sagt).
Rischdisch.
ZitatEine Pixelfehlergarantie seitens des Händlers kommt insbesondere dann zum Tagen, wenn die 2-wöchige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Dann kann man den Monitor wegen des Pixelfehlers umtauschen, denn es liegt ein Gewährleistungsfall vor. (Je nach Formulierung der Pixelfehlergarantie muss man allerdings aufpassen, dass man einen anfänglichen Pixelfehler nachweisen kann. Hier ist ein Beispiel für eine solche Garantie: )
Hm. Bin zwar kein Jurist, aber dem würde ich widersprechen. Wie der Name schon sagt, ist es eine Garantie (und zwar vom Händler, Garantien müssen nicht immer nur von den Herstellern kommen), fällt aber nicht unter die gesetzlich verankerte Gewährleistung. Dass die Garantie Entgelt kostet, spielt dabei keine Rolle. Die Garantie als solche ist kein Produkt bzw. Konsumgut.
Pixelfehler fallen also nicht unter die Gewährleistung und tun das auch nicht mit einer Pixelfehlergarantie. Das ist wie gesagt eine garantie, also eine freiwillige Leistung des Händlers, in deren Rahmen er auch die Bedingungen bestimmen kann.Und um mal wieder (halbwegs) zum Thema zurückzukommen: Wenn ein TFT-Hädnler unter diesen Voraussetzungen keine PFG anbietet, dann ist das IMO völlig verständlich. Dem dann Arroganz oder sonstwas vorzuwerfen, halte ich für ziemlich daneben.
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Original von ntl
Das ist nicht richtig: Der Händler ist zuständig. Er ist der Vertragspartner des Kunden. Er ist bei Mängeln zur Wandlung bzw. Reparatur verpflichtet. Und im Falle einer Pixelgarantie ist natürlich auch der Händler verpflichtet.Quatsch #1.
natürlich ist es richtig, dass Pixelfehlertests auf die Herstellergarantie keinerlei Auswirkungen haben. Wenn du einen Pixelfehlertest machen lässt, bekommst du halt einen "selektierten" TFT, der im Auslieferungszustand keinen Fehler aufweist. Mehr nicht, und dementssprechend steht bei tftshop richtigerweise, dass sowas auf die Garantie (und eigentlich noch viel weniger auf die sonstige Gewährleistung) keinen Einfluss hat.ZitatOriginal von ntlKundenfreundlichere und gesetzeskonforme Formulierung: "Wenn Sie, lieber Kunde, tatsächlich mit einem Monitor wegen Pixelfehlern nicht zufrieden sind, steht es Ihnen frei, uns den Monitor innerhalb der gesetztlichen Widerrufsfrist zurückzusenden."
Quatsch #2.
Das Widerrufsrecht ist unabhängig von irgendwelchen Begründungen/Mängeln, Pixelfehler (innerhalb der zugestandenen PFK) wiederum kein Grund, die Gewährleistung/Garantie in Anspruch zu nehmen.Einen Umtausch aufgrund von Pixelfehlern (innerhalb der PFK) gibt es so gesehen nicht.
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Original von Invision
Den Asus hätte es doch schon länger geben sollen oder? Warum kommt der denn nich raus, weiß des einer? bei einem Shop steht ^verfügbar ab 23.11.2006Die Auslieferung des fertigen 221U wurde kurz vor der Markteinführung gestoppt. Die Geräte bekommen jetzt alle eine neue Firmware (k.A. warum), der nächste Auslieferungsversuch ist für die erste Dezember-Woche angepeilt.
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Original von TFTI
Oh,
bin wohl auf dem falschen Portal gelandet. Scheint ein reines Händlerportal zu sein.
Oder ist mittlerweile unterwandert.
Bitte hört auf mit Verallgemeinerungen "alle Schwarzafrikaner handeln mit Drogen, alle Deutsche sind Nazis und alle Kunden
nutzen das FAG aus".
Hab den Ratschlag befolgt und den Händler den ich im Auge hatte kontaktiert.
Er räumt 5 h ein, für alles was darüber liegt zieht er 10% !!!!! ab.
Mit anderem Worten "Das Geschäft versaut" . Der Monitor hätte ja auch in Ordnung sein können. Ich suche mir einen Anderen.So jetzt wünsche ich euch noch viel Spass im Bundesverband Junger Unternehmer oder bei der FDP und verabschiede mich
wieder aus diesem Wirtschaftsforum.Gruß
TFTIWas für ein dummes Geseier.... wenn es dir nicht passt, wenn mehrere leute zurecht sagen, dass das FAG keine kostenlose 14-Tage-Leihgabe zur Intensivnutzung ist, dann akzeptier es gefälligst.
Noch schlimmer als Servicewüste sind Leute die meinen, sich schamlos alles erlauben zu können, der Kunde ist ja König.
ich würde mal behaupten Typen wie dir will gar kein Händler was verkaufen, selbst wenn er 20 Euro extra bekommen würde. Ist ja auch sein gutes Recht und ich kann jeden verstehen. Und nein, ich bin kein Händler.