moinmoin,
ist diese prüfung nicht irgendwie eine art rechtsverdrehung?
wo besteht denn der unterschied im falle eines defektes hinsichtlich mangelrüge und recht auf nachbesserung?
mit prüfung:
- recht auf ersatzware?
- ersatzware erneut mit z.b. 20 euro für prüfung belasten??
- rückgaberecht nur in der zeit der auf der prüfung gemachten fristen,z.b. 2 wochen???
ohen prüfung:
- kein recht auf austausch/ nachbesserung?
- kein recht auf rückgabe mehr??
wo bitte liegt der sinn in einer solchen prüfung, wenn ich doch im vorfeld folgende punkte beim abschließen eines kaufvertrages berücksichtigt werden müssen:
(allgemein)
- recht auf nachbesserung bei mangel (bis zu 3 mal)
- rückgaberecht innerhalb von 14 tagen -meistens nur versiegelte ware
man kann doch nicht sagen, mit prüfung, ja,wird ersetzt, und ohne nicht?! innerhalb der ersten 6 monate der gewährleistung liegt die beweislast doch auf seiten des verkäufers, und nicht auf seiten des käufers.
jetzt kann man doch nicht hingehen, und sagen, nur die mit prüfung werden ersetzt/umgetauscht/nachgebessert ?!?!
wenn ein fehler vorhanden ist, und dieser der klasse II entspricht, ist es doch auch eigentlich kein defekt,oder sehe ich das falsch? in dem fall wäre man doch von der kulanz des verkäufers abhängig,wenn man austauschware haben will?!
ich hab nen sony sdm-hs 75 ,gute 3 jahre alt, und in seltenen fällen, hab ich nen subfehler, rot,fast genau in der mitte, bei bildern mit großem schwarz-anteil. -wenn ich ein helles bild habe, z.b. weiß,ist an der selben stelle der rote pixelfehler nicht mehr vorhanden.
das entspricht doch der kriterien für klasse II -is doch kein defekt,oder?
ein pixelfehler tritt doch auch net unbedingt von anfang an auf, bei mir auf jeden fall war es nicht so^^
wo liegt also der vorteil,einer solchen prüfung? - der hier am meisten genannte verkäufer ist doch eigentlich nur dann kulant, wenn man die prüfung gemacht hat und er 20 piepen im vorfeld kassiert hat.. -wenn man dann neuware bekommt, kann man ja schon darauf spekulieren, dass das "defekte" geräte jmd. verkafut wir,der keine prüfung "mitbestellt"..
finde das ganze echt schwer verwirrend.. - die beweislastumkehr mit prüfung macht sich doch dann zum kompletten nachteil, und vor allem sind die gebühren dafür ja nicht für die gesamte gewährleistungszeit gezahlt worden, sondern für eine einmalige prüfung, die im zweifelsfalle mit einer frist belegt ist..
häh?!?!?!?!?! ? (

(ein kumepl von mir will nen neuen monitor haben und jetzt kam ich grad mit einem anderen zur streiterei hinsichtlich dieser prüfung.. -peile die rechtslage einfach nicht,.. -und ein pixelfehler ist ja quasi erlaubt, zwar ärgerlich,aber dennoch erlaubt.. -oder kann dieser sofort als defekt deklariert werden??)
ich warte auf die antwort eines klügeren 
danke