Danke für die Aufklärung.
Nichts zu erwarten, weil Barat schon von allen anderen Gläubigern ausgenommen wurde?
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Danke für die Aufklärung.
Nichts zu erwarten, weil Barat schon von allen anderen Gläubigern ausgenommen wurde?
Habe nach Strafanzeige heute Post bekommen, daß das Verfahren gemäß §154 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.
Leider werde ich aus dem folgenden Juristensprech nicht wirklich schlau. Was wären denn etwaige zivilrechtliche Ansprüche?
Zitat...
Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn die wegen der angezeigten Tat zu erwartende Strafe neben einer bereits verhängten oder zu erwarteten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
Diese Voraussetzung ist in dem vorliegenden Fall erfüllt.
Durch diesen Bescheid werden etwaige zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt.
...
Das ist ja das ärgerliche. Ich hatte mit extra gesagt: Diesmal nicht bei amazon, diesmal Einzelhandel unterstützen und Barat hatte ja auch einen guten Ruf...
Also zu meinem Fall:
Bestätigung der Bestellung: 31-07-2013
Überweisung: 05-08-2013
Anruf nach ca. 2 Wochen - nur Rufton, kein Besetztzeichen
Einschreiben 28.08.2013 (nicht mit Rückschein) – Bestätigung der Ablieferung durch die Post über Servicenummer
Einfacher Brief , abgestempelt 26.09. kam zurück: Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln .
Bestellung eines Monitors im 450,- Euro Bereich.
Bitte gebt Eure Erfahrungen weiter - gemeinsam läßt sich vielleicht etwas erreichen?
Danke,
Guntram