Beiträge von Guntram

    Habe nach Strafanzeige heute Post bekommen, daß das Verfahren gemäß §154 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.
    Leider werde ich aus dem folgenden Juristensprech nicht wirklich schlau. Was wären denn etwaige zivilrechtliche Ansprüche?

    Zitat

    ...
    Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn die wegen der angezeigten Tat zu erwartende Strafe neben einer bereits verhängten oder zu erwarteten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.


    Diese Voraussetzung ist in dem vorliegenden Fall erfüllt.


    Durch diesen Bescheid werden etwaige zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt.
    ...

    Also zu meinem Fall:


    Bestätigung der Bestellung: 31-07-2013
    Überweisung: 05-08-2013
    Anruf nach ca. 2 Wochen - nur Rufton, kein Besetztzeichen
    Einschreiben 28.08.2013 (nicht mit Rückschein) – Bestätigung der Ablieferung durch die Post über Servicenummer


    Einfacher Brief , abgestempelt 26.09. kam zurück: Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln .


    Bestellung eines Monitors im 450,- Euro Bereich.


    Bitte gebt Eure Erfahrungen weiter - gemeinsam läßt sich vielleicht etwas erreichen?


    Danke,
    Guntram