Also mir würde lediglich einfallen, PC und TV zu verbinden. Da sie den PC vermutlich nicht mitnehmen kann (?) erübrigt sich das. Wenn sie einen Laptop hat ebenfalls.
Ansonsten kenne ich wirklich kein Gerät, an dem du solche Spiele spielen könntest, auch meine Recherche hat nix ergeben.
Aber es gibt doch längst Smart-TVs mit integriertem Browser oder eben Internetanschluss. Da könnten dann Spiele online aufgerufen werden. Aber per Fernbedienung ist das evtl. ein wenig umständlich ..?
Beiträge von telefonmann
-
-
Also ich habe selbst einmal eine Wohnung vermietet und da gab es Beschwerden wegen Ruhestörung. Hab dies dem Mieter dann zunächst mündlich mitgeteilt. Leider beschwerten sich die Nachbarn weiterhin, weshalb ich mich gezwungen sah, ein Mahnverfahren zu beantragen, also eine Abmahnung quasi, über jene Seite. War da nämlich nicht so bewandert, war vorher noch nicht in der Situation.
Wie auch immer, danach gab's keine Beschwerden mehr.
Also da muss man schon vorsichtig sein, kann nur aus der Sicht jetzt sprechen, da ich eben handeln musste. Damit nicht selbiges ereilt, find ich die Tipps meiner Vorposter schon sinnvoll, vor allem das mit der Gummierung unter den Boxen.
Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe einzuhalten, da muss man sich auf Zimmerlautstärke beschränken, die aber schwer greifbar ist. Kommt eben auch auf die Hellhörigkeit des Gebäudes an. 30 dB sollten nachts nicht überschritten werden, aber auch da gibt's Abweichungen.Deswegen würde ich wirklich den Test machen und den Fernseher auf die gewohnte Lautstärke einstellen und dann eventuell alle Türen schließen und raus in den Hausflur gehen und dann hören ob's noch okay ist. Ansonsten wirklich bei den Nachbarn klingeln und das klären und von ihnen aus hören. Da selbige sich beschwert haben, sollten sie auch so kulant sein darauf einzugehen, immerhin zeigt das ja, dass du an einer Problemlösung, die für beide Parteien von Nutzen ist, interessiert bist.