Smarte Antwort, aber Du bringt da schon (gerne) ein bißchen durcheinander:
Die Regeln zur Abnutzung von Betriebsmitteln aus unserem Steuerrecht sind bestimmt nicht das Maß der Dinge zur Beurteilung der tatsächlich zu erwartenden Nutzungsdauer von Wirtschaftgütern.
Du kannst ja mal eine Umfrage starten, wieviele Mitglieder dieses Forums, analog zu Deiner Auffassung, mit der Lebensdauer von 3 Jahren vollumfänglich zufriedengestellt wären. Naja und Verständnis habe ich für Deinen Standpunkt doch, da Du offensichtlich diese Wirtschaftsgüter in den Markt drückst. Das tust Du bestimmt auch gerne regelmäßig, z. B. alles 3 Jahre, das ist verständlich:))
Ich halte es durchaus für angemessen, bei Herstellern die Wertigkeit ihrer Produkte über gesetzliche Gewährleistungsregeln hinaus einzufordern und sich nicht stillschweigend der 'fuck-and-go'-Mentalität unterzuordnen und das 'Gerümpel' zum Wertstoffhof zu bringen.
Und dann die Sache mit der Garantieverlängerung, Du bist schon ein sonniger Vertreter Deines Wirtschaftszweigs, verkaufst Du gerne mit? In Deiner Welt muss ich Knete oben drauf legen, weil ich damit rechnen sollte, dass ...
Naja da trennen uns hinsichtlich unserer Erwartungshorizonte Welten und deswegen wünsche ich Dir ein schönes Leben