Bezugsquellen und FAG in Österreich

  • Mich würde interessieren, welche Lieferanten (on-line und brick-and-mortar) aus Österreich (Raum Innsbruck) zu empfehlen sind. Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?


    Weiters würde mich interessieren, ob es so etwas wie das FAG (Fernabsatzgesetz) in Österreich gibt. Wenn man im Ausland, d.h. Deutschland, kauft, gilt dann die Garantie bzw. das FAG auch für Lieferungen nach Österreich?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Hallo,


    unter http://www.geizhals.at müsstest Du sicher einen österreichischen Lieferanten finden, wie z. B. den hier:


    http://www.247shop.at


    haben dort mal Boxen bestellt und hat wunderbar geklappt:


    Noch ein Auszug aus deren § AGB:


    Rücktritt vom Vertrag: Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so steht ihm das Recht zu, innerhalb einer Frist von 14 Werktagen nach Abschluss des Vertrages über eine Dienstleistung oder ab dem Eingang der bestellten Ware ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen, insbesondere per E-Mail gesendeten, Rücktrittserklärung. Versiegelte Ware darf nicht entsiegelt worden sein. Die Ware hat sich in jedem Fall in ungenutztem und wiederverkaufsfähigem Zustand zu befinden und ist in der Originalverpackung zurückzuschicken. Sofern Bücher, Software, Datenträger, Audio- und Videoaufzeichnungen entsiegelt oder ausgepackt wurden, sind sie von der Rückgabe ausgenommen.


    Wir bitten Sie die Waren im Falle eines Rücktrittes innerhalb der vierzehntägigen Rücktrittsfrist nicht zu verwenden Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, wird von uns eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware ist die Wertminderung bzw. der Wert zu ersetzen. Die Kosten für die Rücksendung bis zu einem Bestellwert von € 40,- trägt der Kunde.



    Also gibts das bei uns in Österreich scheinbar auch (FAG).


    LG GranPoelli

  • Das Widerrufsrecht ist eine europäische Angelegenheit. In Deutschland wurde es als Anpassung an geltende EU-Normen eingeführt. Aus diesem Grund sollte es sowas in Österreich auch geben, bzw. die Einführung muß in der Zukunft erfolgen.