Pfeifen/Summen/Brummen bei NEC

  • Hola,


    ich besitze 3 NEC 1980fxi.


    Bei einem fällt mir seit einiger Zeit ein unangenehmes Pfeifen/Summen/Brummen auf, daß sich vom normalen Netzteilsummen abhebt. Es ist nur weg, wenn die Helligkeit exakt bei 100% eingestellt ist.


    Kurzversion: Support will Gerät nicht austauschen sondern erstmal nur bei sich überprüfen, ob das Geräusch "innerhalb der Toleranz liege". Ich finde das skandalös, vor allem da ich ja nun wirklich den direkten Vergleich habe und weiß, daß es nicht "normal" ist.


    Wie auch immer: Wenn die mir denselben TFT unrepariert zurückschicken, wird es richtig Ärger geben, da schrecke ich dann auch vor Anwalt nicht zurück.


    Mein Eindruck ist, daß dieses Problem bei NEC gehäuft auftritt, öfter als bei anderen Herstellern.


    Nur als ein Beispiel:


    NEC MultiSync 2170NX (Prad.de User)


    "ich muss nochmal auf diese wohl doch etwas nervige Pfeiffen bei einer bestimmten Helligkeit und sogar im Standby zurück kommen. Der einzige Grund, warum ich noch nicht bestellt habe...
    Der Nec Kundendienst schien das Problem zu kennen und reagierte etwas genervt auf meine diesbezügliche Anfrage. Man hat sich dort offensichtlich entschieden, das als nicht austausch-relevant anzusehen. "Im Einzelfall...", "Nach Prüfung...", "Im üblichen Rahmen...." , "Reparaturfall...", "Übersensibles Gehör..." waren so ein paar Stichworte aus dem unbefriedigenden Gespräch."



    Wie sind eure Efahrungen mit pfeifen/brummen/summen und dem Support von NEC?


    Gruß
    Joerg

  • Das scheint immer noch so zu sein. Im Nikon-Forum gibt es einen relativ frischen Thread [vom 22.02.2008], in dem ein Kunde von exakt denselben Schwierigkeiten berichtet.


    Dort berichteter Kommentar des Kundendienstleiters bei NEC: "Das ist bauartbedingt so! Wenn man die Helligkeit unter 50% regelt, dann ist das laute Fiepen normal." Der Kunde "soll den Monitor mit 100% Helligkeit betreiben, wofür er ja da wäre!" 8o

    Einmal editiert, zuletzt von meatling ()

  • Ich rate dir an von deinem Recht der dreimaligen Nachbesserung Gebrauch zu machen. Danach bist du berechtigt von deinem Kaufvertrag zurückzutreten und du erhälst deinen Kaufpreis zurück. Dein Anwalt wird dir auch zu nichts anderem raten. Durch die Prozedur musst du durch. Anbei stellvertretend ein Auszug aus den in Deutschland geltenden AGBs:


    ---Scnippel---
    Eine dreimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist zulässig. Führt eine dreimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zum Erfolg, und ist dem Käufer eine weitere Nachbesserung nicht zuzumuten, ist er berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
    ---Scnappel---

  • Ohgottogott. 8o Solche AGB würden erstens BGB § 440 widersprechen:


    Zitat

    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch
    als fehlgeschlagen,[...]


    Und zweitens gibt es keine "in Deutschland geltenden AGBs", weil jedermann sich seine eigenen AGB ausdenken darf. Du könntest beispielsweise in der Wikipedia nachlesen, was AGB eigentlich sind.