Ärgerlich ist das schon, kann ich nachvollziehen.
Wegen 20€ einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen lohnt sich in keinem Fall. Zumal ich bezweifle, dass Du einen Anwalt findest, der sich bei solch einem Streitwert überhaupt die Mühe macht. Und ohne Rechtsschutzversicherung kannste das sowieso knicken. Da ist ein Brief schon teuerer als Dein Verlust.
Ich denke es kommt wesentlich darauf an was der Händler in seine AGB aufgenommen hat. Steht dort etwas von Wertersatz etc. drin haste ganz schlechte Karten, ist davon nichts zu lesen sieht die Sache schon wieder ganz anders aus!
Wie dem auch sei, überlege Dir bitte eines:
(wie bereits erwähnt wurde) hat der Händler deswegen schon Verluste eingefahren, denn er kann das Gerät nicht mehr als neu verkaufen sondern höchstens noch als Vorführgerät. Diese Dinger dürften im Schnitt 20% billiger sein wie das entsprechende Neugerät.
Nehmen wir an das Teil hat 300€ gekostet dann sind das schon mal 60€ Verlust! Hinzu kommt das Rückporto, macht bestimmt nochmal 10€, wären dann 70€ Verlust für den Händler.
Daher halte ich persönlich 20€ für fair.
Und dann zum Thema Pixelfehler:
Wenn der TFT diesen Mangel hatte, dann hättest Du eine Reparatur bzw. ein Neugerät verlangen können. Als Richtlinie sei gesagt, dass man ab 3 Pixelfehler Anspruch darauf hat...