Danke für Eure Antworten.
Ja das Fernabsatzgesetz läßt es zu. Habe nun bei einem Onlinehändler - der auch beide Monitore zu einem guten Preis hat - direkt per E-Mai angefragt. Die Antwort war allerdings sehr kurz. Sicher dürfen die auch nicht einfach so schreiben, dass man bestellen und probieren darf. Die Antwort lautete auch: Fernabsatzgesetz (14-tägiges Rückgaberecht).
Werde Anfang nächster Woche bestellen (weil mein PC derzeit ohne Netzteil - Garantiefall bei BeQuiet) und bin schon echt gespannt.