Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Ich persönlich würde jedoch auf keinen Fall einen (zum Teil) defekten Monitor behalten, wenn ich den vollen Preis bezahlt habe.
Ich weiß gar nicht, was es da so lange zu überlegen gibt - du hast einen defekten Monitor gekauft, und befindest dich noch innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist. Ob der Monitor nun 3 h lief, bevor der Defekt auftrat, oder nicht, spielt keine Rolle und lässt sich ohnehin kaum nachweisen, zumal die Beweislast beim Händler liegt.
Du hast das Recht, einen im Versandhandel erworbenen Artikel so zu prüfen, wie du auch im Laden das hättest machen können - dafür darf dir niemand etwas vom Kaufpreis abziehen. Das ist nichts weiter als Ausprobieren - und wenn er da schon kaputt geht, zurück damit!