Hallo TAR
vielen Dank für Deine Antwort.
Ja wenn die verschiedenen Geräte miteinander vergleichen ,so einfach wäre.In meiner Gegend gibt es 3 große Elektronik-Märkte.Alle führen nur Monitore mit TN-Panel.Auf meine Anfrage über S-PVA , IPS -Monitore ect. sahen mich die Verkäufer nur entgeistert an mit der Bemerkung: ." Hhhhhhe was solln das sein".Kein einziger konnte mit den Begriffen was anfangen,außerdem machten sie sich nicht einmal die Mühe ein Bild darzustellen das aussagekräftig ist.Katastrophalel Einstellungen ,viel zu hell - zu dunkel - Kontrast u.s.w.
Die meisten Läden zeigten ihr Firmenlogo mit einer Auflösung von 800 x 600.Ist das die sogenannte Fachberatung!
Ich will damit nicht alle Verkäufer über einen Kamm scheren,doch wirklich gute ,die Interesse an Ihrer Arbeit haben sind selten.
MfG
Beiträge von pyga
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Hallo,
Ich möchte mir einen 24" Monitor zulegen.Dieser wird zu 95% zum Spielen eingesetzt (z.B WOW,DAWN OF WAR u.s.w.)
Meine Frage: Ist ein sichtbarer Unterschied bezüglich der Bildqualität beim Spielen zwischen TN - Panelen und den hochwertigeren PVA´s u.s.w. erkennbar.
Der Preis ist zweitrangig.Ich möchte optimale Bildqualität!
Mein Favorit ist momentan der NEC 24 WMGX
Über Anworten würde ich mich sehr freuen!
MfG -
Servus Andy87
also wenn es dieses Mal wieder nicht klappen sollte, würde ich den Kauf rückgänig machen.Du weißt ja, der Händler hat rechtlich 2x die Möglichkeit
der Nachbesserung.Die hat er bereits zur genüge gehabt.Ich fass es einfach nicht.
MfG
Pyga -
Hallo,
habe mich vor kurzer Zeit auch für den EIZO selben Typs, allerdings für den 24" Zöller interessiert.Laut Produktberater auf der EIZO Homepage
wird dieser nicht fürs Gamen empfohlen.
Zur Zeit bin ich wieder auf der NEC 24WMGX3 - Schiene.
Je mehr ich in diesem FORUM lese, desto unschlüssiger werde ich
MfG -
Hallo
das ist ja haarsträubend wenn sich das wirklich so zugetragen hat!
Der Händler hat zwei Möglichkeiten:
1. Er repariert den Monitor
2.Er liefert gleichwertigen Ersatz
so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 439 Abs.1 ,
allerdings wird im Gesetz die Beschreibung "gleichwertig" nicht näher definiert .Viele Händler und Hersteller meinen mit einem gleichwertigen Gebrauchtgerät erfüllten sie ihre Pflicht.Das ist aber falsch.Denn es ist kaum möglich,ein genau gleichwertiges Gerät zu liefern.So könnte es sein,
dass Sie als Kunde zum Beispiel einen Monitor erhalten,der älter als Ihrer ist ,oder länger in Betrieb war.
Deshalb muss das Gesetz so ausgelegt werden,dass sich das Wort "gleichwertig" auf ein Neugerät bezieht.Es darf daher in diesem Fall kein alter reparierter Monitor oder ein neues Vorgängermodell sein. ( Auszug: Computer-Bild Heft 22/2006 ) Seite 182 .Ja ich gebe es zu,ich lese sie heimlich mit der Taschenlampe uner der Bettdecke!!!!!!
MfG