ZitatOriginal von krong
Es steht doch nicht umsonst in jedem Werbeprospekt der Satz "irrtümer vorbehalten" oder "Alle Angaben ohne Gewähr"
Auch wenn sichs blöd anhört aber jeder kann mal Fehler machen.
Und wenn das dann das Aus für ne Firma wäre würd ich da gerichtlich auch nicht versuchen auf den offenbar falschen Preis zu bestehen.
Ja, aber auch die AGB sind ohne Gewähr... Denn unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt!!!
Ist es nicht eigentlich so: Der Händler macht dem Kunden ein Angebot (WebSeite), dieser nimmt das Angebot an (verbindl. Bestellung) und damit ist das sog. Verpflichtungsgeschäft des Kaufvertrages schon erledigt!!!
Die Bestätigungsmail ist nett, aber nur noch rein informativ und dürfte den Lieferwillen des Händlers (zum ausgepriesenen Verkaufspreis) nur noch bestätigen....
Ob das sog. Erfüllungsgeschäft realisiert wird (eigentlich ja das Ziel des Käufers ;)), steht auf einem anderen Blatt....
Da kommen dann Lieferverzug, Ersatzlieferung und Schadenersatz weg. Nichterfüllung ins Gespräch, aber nicht einfach "Sorry"-sagen
Also lieber baer2: wenn Du es drauf anlegst, bekommst Du Deine TFTs zu dem Angebotspreis, ABER unter welchem Einsatz....
Ohne Gericht oder zumindest anwaltl. Aufforderungsschreiben geht da erstmal nichts, so habe ich jedenfalls das Rechtsverständnis von Händlern etc. erlebt. Ich habe allerdings beruflich sehr viel mit diesen Dingen zu tun, und glaube mir, es wäre möglich (mit rel. geringem Prozessrisiko), die TFTs zu genau diesem Preis zu bekommen.
ABER: Auch ich rate Dir von diesem Weg ab! Zu viel Stress (und ggf. doch vergebl. Kosten, denn nicht jedes Gericht entscheidet gleich und jeder Fall ist etwas ander gelagert), der sich bei dem Ergebnis nicht lohnt!
lpi