Du hast schon recht aber man sollte so erwachsen sein das man über die Äußerungen welche man von sich gibt auch im Vorfeld nachdenkt und nicht irgend einen Scheiss schreibt. Recht haben und recht kennen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe
Amazon - Rückgaberecht - Pixelfehler
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Zitat
Original von Markus Fleischer
nun sind die Jungs & Mädels bei Amazon auch nicht dumm, wenn man nun einen LCD zurück schickt, dann steht dies für immer im System. Bist Du Neukunde und schickst die erste Bestellung zurück, dann bist Du bei den großen Versendern automatisch markiert.
Hm, ne Umtausch-Schufa?
Weißt du das aus erster Hand, dass 1. amazon die Kunden in "gute Kunden-schlechte Kunden" einteilt und 2. dass amazon die Daten an "andere" Anbieter weitergibt, um die Kunden so zu bewerten?
ZitatAb jetzt wird es schwierig, schickst Du dann das zweite Gerät auch zurück, weil es einen leutenden weißen PF genau in der Mitte hat, dürfte dies Dein letzten Geschäft dort gewesen sein...
Quelle?
ZitatWenn demnächst mal wieder die Rückgabe und die Gesetztestexte dazu geändert werden, dann liegt dies genau an diesem Verhalten, was man zunehmend nur in Deutschland beobachten kann!
Die Gesetze sind doch gut!?
Wenn ich mir ne Sache nicht im Laden ansehen kann, muss ich sie mir halt schicken lassen, um sie zu begutachten. Das ist nunmal die logische Konsequenz aus dem Fernhandel.
Ich weiß auch nicht, warum du dich so beklagst, dass jemand Pixelfehler-hafte Monitore nicht haben will. Sehen ist ein wichtiger Sinn und grad bei den heutigen Nutzungszeiten von Bildschirmen dürfte wohl klar sein, dass jemand, der 10 h am Rechner spielt oder arbeitet, nicht mit offensichtlichen Fehlern sich täglich rumärgern will.
Dass der Weg über das Rücksenderecht gewählt wird, ist ja auch keine Schickane von den Leuten: Der Bildschirm erfüllt nicht die Erwartungen des Käufers; Käufer ist unzufrieden. Früher hätte man das über das Gewährleistungsrecht gemacht.
Das ist aber für den Händler noch anstrengender. Es gibt doch nichts Schlimmeres für einen Verkäufer, der sich vielleicht über Monate mit einem (wohl dann ehemaligen) Kunden streitet anstatt sich auf den eigentlichen Verkauf zu richten. Dass die Mentalität "ich verkauf jeden Schrott durchs Internet und sack mir dann das Geld ein" durch die Rücknahmeregelung bekämpft wurde, finde ich auch nicht schlecht.
Du als Verkäufer hast ja sicherlich auch ein hohes Interesse an zufriedenen Kunden und Mundpropanda (zB durch PRAD *g*).
Auch muss man sehen, dass viele Menschen erst MIT dem Rückgaberecht bereit sind über das Internet einzukaufen, ebend weil sie nicht die Katze im Sack kaufen wollen. Von daher profitieren die Verkäufer ja auch davon.
Im Übrigen wüsste ich nicht, dass das Rücknahmerecht nur in Deutschland die armen Verkäufer schädigt und dass dies nur in Deutschland so extensiv ausgenutzt wird wie du behauptest. Ists denn in Frankreich oder England nicht genauso? Die rechtlichen Regelungen sind die gleichen, also liegt in den anderen Ländern ein anderes Konsumentenverhalten vor?
ZitatAber heutzutage werden wir von unseren Kunden belogen und betrogen wo es nur geht. Mal nen fetten 24" LCD zu ner LAN-Party mitnehmen. Ich finde dann die Bilder im Netz von unserem Kunden und unserem TFT, was wir am Dienstag oder Mittwoch per Paket zurück hatten. Das Teil stinkt natürlich nach Rauch, hatte Kratzer und war beklebt mit irgendwelchen Zettel....
Na dann stellst du ihm ganz gesetzeskonform eine Rechnung hinsichtlich der Nutzung und ggf. Beschädigungen auf.
Dass dies der Einfachheit halber von vielen Händlern nicht gemacht wird, trägt ja auch nicht zuletzt zu der von dir gescholtenen Mentalität bei.
ZitatDies führt dazu, dass sogar angefragt wird, ob man mal für die Vereinssitzung einen Beamer bestellen könnte, und diesen dann zurück gibt! Gut, da wurde vorher gefragt und wir haben dankend verzichtet.
Warum? Klar, derjenige wollte es nicht kaufen, aber sein Ansinnen richtete sich ja wohl klar auf ein Miete eines Beamers, warum solltest du als Händler das nicht anbieten können?
Ich denke, wenn Verkäufer auf ihren Webseiten auch mehr die Möglichkeit anbieten würden, solche Dinge auch anzumieten für ne gewisse Zeit, könnte man einiges am Rückgabe-Stress in dieser Hinsicht ändern. Gerade für diese Zielgruppe (LAN-Treffen, Versammlung) ist die Rückgaberegelung des BGBs natürlich interessant, aber ich denke, man könnte diesen Leuten dann auch andere Anreize geben. Mietstücke müssen ja dann auch keine Neuware mehr sein.
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Zitat
Original von mSh
@tamasich bleib bei meiner Meinung: werd erwachsen. Bau dir doch deine technischen Geräte selber wenn du mit der dargebotenen Qualität probleme hast und du wirst schnell feststellen wie weitreichend der Begriff "Qualität" ist. Wenn du es geschafft hast, deine Qualität zu perfektionieren dann kannst du solche Sprüche reissen.
dein argument ist lächerlich, dir zufolge müsste man also selbst ***-koch sein um qualtitativ geringwertiges essen kritisieren zu dürfen?infantil.
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Infantil ist die gesamte Diskussion zu diesem Thema.
Denn es gibt überhaupt keinen Zusammenhang wie in der Überschrift suggeriert.Tatsache ist, es werden Geräte angeboten, die theoretisch bis zu 7!!! Subpixel pro Million Gesamtpixel aufweisen dürften. Darauf wird durch die PF-Klasse hingewiesen. Geliefert werden Geräte, die DEUTLICH besser sind. Nämlich mittlerweile in der Regel Geräte mit EINEM Subpixelfehler insgesamt, also nicht pro Million, sondern auf der ganze Fläche! Natürlich kommen auch Geräte vor, die gar keinen Subpixelfehler (bei Lieferung) aufweisen. Voraussetzen kann man dies aber nicht. -Das Angebot, der Preis zum Angebot und die Produktbeschreibung lauten anders.
Bedeutet bei einem 24-er z.B. 1 Subpixel von insgesamt über 6,9 MILLIONEN funktionierenden!
DAS sollte man sich mal vor Augen halten, bevor man eine Diskussion zu "mangelhafter Ware" anregt. Denn diese Toleranz / Ausfallquote steht in keinerlei Verhältnis zum Nutzen oder Gebrauchswert des Gerätes.Die Hysterie mit der solche Diskussionen gefochten werden ist lächerlich.
Auffällig hierbei: Je günstiger, größer und besser die Geräte werden, desto lauter wird an Winzigkeiten herum kritisiert. Irgendwie komisch.Die Widerruf oder Rückgabemöglichkeit ist nicht dafür gedacht, bei Kauf bekannte Spezifikationen zu umgehen. PUNKT.
Einen Anspruch auf absolut perfekte Ware hat man nur dann, wenn sie so angeboten wird. PUNKT.
Ob das "Nichtgefallen" auf einen Subpixel reduzierbar ist, halte ich für mehr als fragwürdig.ZitatIm Ladengeschäft (wenn es sich um etwas kundenfreundlichere Läden als MediaMarkt/Saturn handelt) kann ich einen TFT auch auspacken, ausprobieren, und mir so ein Gerät raussuchen, welches keinen Pixelfehler aufweist.
Na sicher. Beim Juwelier oder beim Edel-HiFi-Händler vielleicht.
Dort wird mit entsprechender Ware und entsprechenden Gewinnen gearbeitet. Da geht's nicht um Billig und Masse.Einen solchen Geiz-EDV-Alles-Billig-Laden musst du mir aber bitte mal zeigen. Wie würde es in einem solchen Laden aussehen, wenn jeder Kunde beliebig viel original verpackte Ware aufreißen dürfte, um sich sein "Rosinchen" heraus zu picken?
Entschuldige, aber diese Vorstellung ist etwas realitätsfremd und ziemlich dummes Geschwätz.
Wer's nicht glaubt, marschiert doch bitte in einen Laden, und fängt an Kartons nacheinander aufzureißen. Vom Resultat will ich aber Videos sehen. Zunächst von den dich aus dem Hinterhalt anspringenden Securities, und anschließend insbesondere von der Flug- und Landungs-Phase. Für den besten Rauswurf gibt's dann ein Trostpflaster. -Das wirst du dann auch gut gebrauchen können.