Garantiebestimmungen bei Samsung

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt einige widersprüchliche Aussagen zu den Garantiebestimmungen der Firma Samsung.


    Begonnen hat es eigentlich damit, dass hier im Board darüber diskutiert wurde Samsung TFTs günstig in Amerika zu kaufen. Diese Geräte sollten im Gegensatz zu den in Deutschland angebotenen Geräten lediglich eine zweijährige Garantie haben.


    Allerdings sollte diese auch in Deutschland gelten, da Samsung die Garantie weltweit anbietet. Ich habe diese Aussage nie selber überprüft, es wurde mir aber von verschiedenen Seiten zugetragen. Angeblich sei direkt bei Samsung nachgefragt worden.


    Genauso die Käufe bei den Dänen. Ich hatte es so verstanden, dass die Garantie komplett in Deutschland abgewickelt werden kann. Das sind zumindest die Infos die ich aus den Postings hier im Board entnommen habe. TFTshop.net hat mir berichtet, dass Samsung anhand der Seriennummer feststellen kann, für welchen Markt das Gerät produziert wurde und deshalb die Garantieleistung auch nur in dem jeweiligen Land erbracht würde.


    Das bedeutet im Servicefall muss das Gerät nach Dänemark geschickt werden. Das muss sich jeder selber überlegen, ob der Preisvorteil - der natürlich enorm ist - sich noch lohnt.


    Ich werde Samsung in dieser Angelegenheit aber mal anmailen und versuchen eine schriftliche Antwort zu erhalten. Das sollte zumindest eine gewisse Sicherheit bringen.


    Hier die veröffentlichte Garantieleistung:


    Hersteller-Garantieleistungen


    Monitore
    SAMSUNG Electronics GmbH, Am Kronberger Hang 6, 65824 Schwalbach (SEG) übernimmt gegenüber Endkunden, Wiederverkäufern und Distributoren in Deutschland , für die von SEG (Samsung Electronics DEUTSCHLAND) verkauften Farbmonitore folgende Garantie.


    Zeigt sich während der Garantiezeit ein Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler stehen dem Kunden folgende Rechte gegen SEG zu :


    - kostenfreie Reparatur in SEG`s Reparaturwerkstatt oder
    - Austausch gegen einen gleichwertigen oder neuen Monitor oder
    - Austausch gegen ein gleichwertiges Nachfolgemodell.


    Die Wahl der Garantieleistung obliegt SEG.
    Die Garantiezeit beträgt 36 Monate ab Kaufdatum.
    Die Kosten für den Rücktransport von SEG`s Reparaturwerkstatt zum Absender trägt SEG.


    Endkunden (Verbraucher) können darüber hinaus, in Deutschland, einen Vor-Ort-Service in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird der defekte Monitor an der Haustür abgeholt. Zeitgleich wird nach Wahl von SEG entweder ein gleichwertiger Monitor zum Verbleib geliefert oder für die Reparaturzeit ein kostenloses Leihgerät zur Verfügung gestellt. Das Leihgerät ist bei Rücklieferung des Reparierten Gerätes an der Haustür zurückzugeben.


    SEG weist darauf hin, daß dem Endkunden gesetzlich geregelte Gewährleistungsansprüche gegen seinen Verkäufer zustehen, die durch diese Garantieerklärung nicht berührt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Lobenswert ist der Service von Samsung. Gestern eine Frage gestellt und heute schon eine Antwort.


    Gefragt habe ich bezüglich der Garantiebestimmungen für Geräte die im europäischen Ausland gekauft wurden. Hier die Antwort von Samsung:


    Wenn Sie einen Monitor im Ausland erwerben, haben Sie zwar auch eine dreijährige Garantie, jedoch keinen Vor-Ort-Service. Sie müßten den Monitor selbst zu unserem Servicepartner einsenden, der Monitor wird dann dort auf Garantie repariert.


    Also damit kann man nach meiner Meinung gut leben, wenn man 300,-- EUR beim Kauf sparen kann.


    Nachtrag 26.07.2002


    Bei Samsung ist man sich etwas uneinig. Die obige Mail stammt von einer Mitarbeiterin, die es wohl etwas zu gut gemeint hat.


    Die Garantieleistung übernimmt die SEG Samsung Electronics Germany und sonst niemand. Es ist ja nachvollziehbar, dass eine in Deutschland ansässige Firma wohl kaum kostenlosen Support für Geräte anbietet, die von anderen eigenverantwortlich geführten Firmen verkauft wurden. So die Denke.


    Allerdings wird auf Kulanz dieser Support trotzdem erbracht. Allerdings wird Samsung dies niemals schriftlich offiziell bestätigen.


    Nach wirklich ausführlichen Recherchen könnt Ihr davon ausgehen, dass Samsung die Garantieabwicklung von Euch übernimmt, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind.


    Die interne Regelung wird leider nicht extern kommuniziert.