Auf Heise.de befindet sich ein Artikel in der Wochenschau von Hal Faber der sich genau auf das hier aufgetretene Problem bezieht. Ich werde jetzt mal versuchen an das Urteil zu kommen. Anscheinend hat das alles was mit der Schöpfungshöhe zu tun. Ich weiß zwar auch nicht ab wann die Schöpfungshöhe nicht mehr gering genug ist, dass man etwas nicht mehr kopieren darf, aber das werde ich sicherlich auch noch rausfinden.
Nun aber zum Bericht auf Heise.de:
Dieser Schlag war hart, sehr hart: Das OLG Düsseldorf hat ein Urteil veröffentlicht, mit auf den ersten Blick weit reichenden Konsequenzen für die gesamte EDV-Branche und die Computer-Presse. Mit dem Urteil im Verfahren von Claus Vester gegen die Firma Symicron wurde festgestellt, dass Softwaretests oder viele andere typische Artikel die nötige Schöpfungshöhe vermissen lassen. Demnach wäre das, was in Computerbild, Chip, Computerwoche, ja selbst das, was in c't steht, nicht zwangsläufig schutzwürdig. Im entsprechenden Passus des Urteils heißt es: "...dass der in dem betreffenden Fachgebiet üblichen Ausdrucksweise und auch einem Aufbau oder einer Darstellungsart, die aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in Fragen des behandelten Gebiets weitgehend üblich sind, die erforderliche schöpferische Individualität regelmäßig fehlen wird". Wenn das Schule macht, könnte jeder einen fremden Test, Hal Fabers Wochenrückblick oder eine Produktvorstellung als eigene Leistung ausgeben. Es sei denn, die Schreiber greifen zu ihrer schärfsten Waffe: Redakteure der betreffenden Fachgebiete, erhöht eure Schöpfung! Zeigt mehr Individualität in Aufbau und Darstellungsart. Bringt entgegen wissenschaftlichen Gründen übliches unüblich zu Papier oder schreibt zumindest wie ein Richter am Oberlandesgericht.