Monitor-Umtausch

  • Hey Leute :)


    Ich habe gerade in einer ARLT-Filiale einen Monitor reserviert, und der Verkäufer meinte, sobald ich die Packung aufmach kann ich ihn nicht mehr umtauschen. Ist das normal? Oder ist das anders wenn ich im Internet bestell (z.B. amazon.de)? Mir gehts nicht um defekte Ware. Ich würd den Monitor allerdings gerne antesten, weil ich mehrere im Auge hab.


    mfg fuchsi

  • Allgemein gilt das Widerrufrecht nur beim Fernabsatz und in einigen anderen speziellen Fällen (z.B. Haustürverkäufe). Kaufst du eine Ware vor Ort kannst du diese im Regelfall begutachten, was bei Bestellung z.B. im Internet nicht geht. Deswegen fällt das Recht hier weg und du bist auf Kulanz des Händlers angewiesen. Die Sache mit der (Online- oder Laden-)Bestellung und Abholung würde mich auch interessieren. Wann also der Vertrag endgültig steht und inwieweit man zu welchem Zeitpunkt zurücktreten kann. Wenn ich mit der Bestellung im Laden schon unwiderruflich den Vertrag eingehe kann ich ja wie bei einfacher Onlinebestellung die Ware vor dem Kauf nicht auf "Eigenschaften und Funktionsweise" prüfen.


    Ich hatte selber mal eine Mail an kmcomputer geschickt, weil eine Filiale bei mir in der Nähe ist (die hatte den Monitor aber nicht da), ob ich bei Onlinebestellung mit Abholung Recht auf Widerruf habe und es wurde mir verneint. Leider habe ich nicht gefragt, ob ich bei der Abholung, nachdem ich den Monitor auf "Eigenschaften und Funktionsweise" geprüft habe, vom Vertrag zurücktreten kann.

  • Ich hab parallel bei dem CompuerBase.de Forum gefragt, und dort konnte die Frage beantwortet werden. Siehe Link.


    Kurzum: Vertragsabschluss findet bei der Lieferung (Online-Bestellung), bzw. Abholung (Vor-Ort) statt. Bei ersterem gibt es ein 14-tägiges Rückgaberecht, weil das Produkt nicht wie beim Vorort-Kauf begutachtet werden kann. Ergo entfällt das Rückgaberecht beim Kauf im Geschäft beim öffnen der Packung. Schade.


    Ich werd' den Monitor jetzt bei amazon.de bestellen - die sind dort meiner Erfahrung nach sowieso kullant was das Zurückschicken angeht.

  • Die entscheidende Frage ist, an welchem Zeitpunkt genau der Kaufvertrag zustande kommt. Letztlich wird die Frage ein Gericht entscheiden müssen, die AGBs geben nur die Ansicht des Anbieters wieder. Allerdings würde ich wegen der Rechtsunsicherheit auf eine Abholung im Ladengeschäft grundsätzlich verzichten.