Wichtiges Statement zur Samsung Garantie

  • > Sind solche Angaben bindend?


    Klar, es handelt sich um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft.


    > Aber wie schaut das jetzt rechtlich gesehen aus?


    Rechtlich sieht es so aus, dass du im Fall des Falles zumindest schon mal Recht HAST. Recht BEKOMMEN ist nur leider wieder was anderes - gut wäre im Zweifelsfall, wenn du das schriftlich vom Händler hast.

  • Zitat

    Original von newboardmember
    > Sind solche Angaben bindend?
    Rechtlich sieht es so aus, dass du im Fall des Falles zumindest schon mal Recht HAST. Recht BEKOMMEN ist nur leider wieder was anderes - gut wäre im Zweifelsfall, wenn du das schriftlich vom Händler hast.


    und genau um das geht es mir...ich habe nichts Schriftlich! Darum ja meine Fragestellung.
    Das einzige was ich gemacht habe ist ein Screenshot von dem Angebot, aber denke kaum das so etwas gültig ist ;)


    Danke auf alle Fälle für Deine rasche Antwort


    Grüße,
    CAD-Chirurgin

  • Na wenn da z.B. draufsteht ...


    TFT-shop Meier/Huber/.../...
    Wir verkaufen: Samsung 191T
    Vor-Ort-Service
    ...


    dann sieht das doch ganz gut aus, oder?



    Dann muss entweder Samsung (wenn Samsung den Vor-Ort-Service anbietet) oder der Händler (wenn nicht Samsung sondern nur der Händler das angeboten) hat bei dir an der Haustüre stehen und sich um das defekte Gerät kümmern.
    Ist das nicht der Fall, besteht wohl für dich die Möglichkeit, auf dem Rechtsweg die Kosten einzuklagen, die dir dadurch entstanden sind, dass der Vor-Ort-Service ausblieb, und du von A nach B fahren musstest ...
    Mit dem ausgedrucktem screenshot kannst du diese zugesicherte Eigenschaft ja zweifelsfrei belegen.

  • Zitat

    Original von CAD_Chirurgin
    Danke auf alle Fälle für Deine rasche Antwort


    Gerne :)


    Gruß nach Austria!