> Sind solche Angaben bindend?
Klar, es handelt sich um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft.
> Aber wie schaut das jetzt rechtlich gesehen aus?
Rechtlich sieht es so aus, dass du im Fall des Falles zumindest schon mal Recht HAST. Recht BEKOMMEN ist nur leider wieder was anderes - gut wäre im Zweifelsfall, wenn du das schriftlich vom Händler hast.