FAG (Fernabsatzgesetz) umgehen?

  • @ Randy


    Sorry, werde jetzt auf Groß und Kleinschreibung achten. Bin es nur aus einem anderem forum anders gewohnt.





    Dann hoffe ich mal das ich nichts finde was mir an dem Gerät nicht passt! ;)



    Das nächste mal muß ich dann wohl erst als Privetpersohn testen, zurückschicken und aufs Geschäfft nochmal neu bestellen wenns in Ordnung war.
    Nur blöd das man dann bestimmt von dem Händler gesperrt wird... ?(



    Solange alles in O ist brauchs mich ja eh nicht interessieren.



    Also danke für die Antworten...

  • Zitat

    Das nächste mal muß ich dann wohl erst als Privetpersohn testen, zurückschicken und aufs Geschäfft nochmal neu bestellen wenns in Ordnung war.


    Von Unternehmer zu Unternehmer lieber wizard:


    Hoffentlich lesen und beherzigen auch deine eigenen Kunden deinen Tipp.
    Mal schauen, wie genial du deinen eigenen Gedankengang dann noch findest...


    Hoffentlich hast du eine große Anzahl an Aktien von Logistik-Unternehmen...
    Das sind nämlich die einzigen, die sich über solche Gedankengänge freuen dürften...

  • gruß:


    hier scheint der thread fürs FAG zu sein.
    meine anliegen:


    habe am 20.01 den DELL 2005FPW bekommen.
    am 24.01 gleich angerufen und bescheid gesagt das ich den zurück schicken möchte.
    am 25.01 eine email an meinen Verkäufer geschickt und mich nochmal klar ausgedrückt. keine antwort
    am 26.01 noch eine email an meinen verkäufer. keine antwort. angerufen. abgwimmelt. beschwerde geschrieben. keine antwort.
    am 27.01 angerufen.wurde abgewimmelt.
    heute fax mit der schriftlichen kündigung geschickt.


    ich frage mich jetzt was meine nächsten schritte sind? kündigung per einschreiben mit rückschreiben? warten bis die zwei wochen rum sind?


    wie geht man denn in solchen fällen vor?
    hat da jemand schon einschlägige erfahrungen?


    zu dem service von dell kann ich bis jetzt nur negatives berichten, zumal da alle mitarbeiter die ich am tel hatte kaum deutsch konnten und nicht unbedingt zuvorkommend waren...

    [only the dead have seen the end of war]

  • Warum schickst du den nicht schon längst mit ner Kopie deiner Rechnung + Email als Paket auf Deine Kosten zurück ?!?

  • weil dell es ausdrücklich nicht wünscht.
    die haben wohl irgendwas mit ups am laufen und sorgen immer selber für die abholung. außerdem möchte ich auch nicht nach so einer vorstellung von dell auch noch auf meinen kosten sitzen bleiben...


    wie geht man denn vor wenn DELL das gerät einfach nicht zurück nimmt? ob nun abholen oder selber schicken...


    ???

    [only the dead have seen the end of war]

  • Dann würde dir wohl nur bleiben, dass du das Gerät entweder privat verkaufst (was ja irgendwo nicht sein kann) oder du schickst denen ein Einschreiben.
    Mit Einschreiben bzw. mit dem ja eigentlich schon, hast du etwas vorzuweisen. Denn wenn keiner reagiert kannst du wohl nur mit einem Anwalt etwas erreichen.
    Du brauchst auf jeden Fall Nachweise, dass du innerhalb der 14 Tage das FAG nutzen wolltest, sonst sieht es nach 14 Tagen schlecht aus mit dem Rücksenden.
    Natürlich solltest du das Gerät auch nicht mehr nutzen.


    Andere Leute können dir bestimmt noch mehr dazu sagen.

    Viele Grüße
    Randy

  • das gerät benutze ich seit dem erstan tag an nicht. wurde nur aufgestellt, begutachtet und wieder eingepackt.


    hab ja heute morgen schon einen fax (Vertragskündigung und Rechnung) geschickt und eine sendebestätigung drucken lassen.


    werd da heute nochmal anrufen und sollte kein termin genannt werden dann ab zur Post und ein brief per einschreiben mit rückschrift verschicken.


    hab als beweis schon etliche emails, fax und dann hal noch den brief.
    habe jetzt keine rechtsschutzversicherung. stehen dann meine chancen eigentlich gut? dell müsste dann ja auch die anwaltskosten tragen oder?


    sicherlich hat schon jemand erfahrungen damit! bitte posten!


    :( so habe ich mir nicht eine neuanschaffung vorgestellt. werd danach beim tft-shop kaufen. die machen einen vernünftigen eindruck...

    [only the dead have seen the end of war]

  • Das Recht ist auf deiner Seite. Sollte Dell sich weiter quer stellen, hast du keine Kosten in Zukunft zu befürchten.


    Vorgehen
    1. Lasse dir telefonisch den Eingang deines Faxes bestätigen
    2. Sende umgehend eine schriftliche Bestätigung mit Rückschein
    3. Setze einen Termin zur Abholung des Geräts
    4. Kaufe in Zukunft nicht mehr bei Dell :D ;)



  • Da hast du mich wohl etwas falsch verstanden!



    Diese aussage basiert nur aus dem Frust heraus das ich als Firmenkunde grad etwas dumm da stehe und sollte kein Tipp sein.


    Mir ging es ja auch nicht darum die ware aus Spaß wieder zurück zu schicken... Aber das fag bietet dem Kunden auch sinnvolle Vorteile, vor allem Sicherheit. Das als geschäfftskunde hat man es da im extremfall wohl schwerer...


    Mir ist klar dass das fag von vielen mißbraucht wird und für den Händler dadurch unnötige Kosten entstehen! Normalerweise sollte es als firmenkunde auf kullanz aber keine Probs geben.


    Ich hab mich mit dem Forum hier noch nicht so viel beschäftigt. Hab jedoch bisher über TFTshop.net nur von zufriedenen Kunden gelesen(vielleicht auch wenn sie was zurück geschickt haben). Denke bei dir wäre es nicht so problematisch als Firmenkunde vom Kaufvertrag zurück zu treten. Auch wenn du warscheinlich nicht erfreut bist.



    Bei mir geht es im übrigen auch um Dell, aber um ein Notebook. Würd mein Notebook ja auch gern behalten. Die bestellung hat sich ca. 4 Wochen hingezogen(wegen dem "Crazy Deal" Fehlers vom 20.12.14 falls dir das was sagt). Habe Deswegen schon einigen Streß gehabt(verschuldet von Dell) und mich deswegen schon an die Deeskalationsabteilung gewendet! Mir wurde zugesichert(mündlich) das das Notebook in zwei Tagen da ist und ab jetzt alles nach meiner zufriedenheit ablaufen würde. Auf ein Nachfragen meinerseits nach einem Service upgrade(VOS) als Entschädigung wollte man sich nochmal bei mir melden.


    Jetzt ist das Notebook da, das Kugellager des GPU Lüfters scheint defekt zu sein(ab einer bestimmten Umdrehundszahl surrt er) und irgenwas Rasselt im Inneren(Schraube vergessen festzudrehen) und von Dell kein Rückruf. :( Ansonsten Bin ich soweit ganz zufrieden. Mein einziges Anligen von Dell ist, das diese probleme Vor Ort behoben werden(da ich schon übermäßige Verzögerung bei der Bestellung hatte). Und darum ging es mir auch in dem Gespräch mit Dell... Falls bei Lieferung etwas nicht i O sein sollte will ich es nicht schon wieder einschicken!


    Leider habe ich über die Aussagen des netten Herrn von der Deeskalationsabteilung nichts schriftliches...


    Im übrigen bin ich Student und habe auf den Betrieb meines Vaters bestellt! Ans fag habe ich dabei leider nicht gedacht! ?( Weil ich aus Erfährungsberichten mit dell immer wieder gehört habe, das der Service für Firmenkunden besser sei!... Und es gibt auch viele Kunden die außerst zufrieden sind mit Dell! Wird sich zeigen, zu was ich mich letztendlich zählen werde...


    Und jetzt sag nicht, hättest du einfach woanders bestellt...


    Das weiß ich jetzt auch und will nur nicht der Dumme sein!.... ?(

    2 Mal editiert, zuletzt von wizard ()

  • Hallo Blond,


    Du hättest bestellen können. Die Klausel braucht gar nicht unwirksam zu sein, Du musst ja nur versichern, dass Du gehobener Privatmann bist (was für ein Schnickschnack das auch immer sein soll), jedenfalls nicht gewerblich oder selbständig Handelnder, die sind ja darüber hinaus extra noch aufgeführt. Auch auf einen Irrtum oder eine fehlerhafte Falschbezeichnung kann sich der Verwender nicht berufen. Selbst wenn es unklar sein sollte, so gilt die für den Gegner günstigere Variante, § 305 c II BGB.


    Vielleicht ist die Klausel sogar unwirksam nach § 307 I 2 BGB wegen mangelnder Klarheit und Verständlichkeit. Denn das greift, wenn die Regelung in dem anderen Vertragsteil vor allem Unsicherheit über seine Rechte erwecken wird. Außerdem ist es noch unwirksam wegen der anderen Mängel.


    Also ist der Laden eh zu blöd gewesen, sich einen gescheiten AGB-Text entwerfen zu lassen. Oder es war Absicht, weil die Verunsicherung ja anscheinend gerade wirkt - auch wenn Du die Rechtslage vielleicht noch herausbekommst (dazu später).


    Interessanter ist die Frage, was passiert, wenn der Laden den Text richtig fasst:
    "Ich versichere, für mein Gewerbe zu bestellen und nicht Privatkunde zu sein". Aber selbst dann ist das eine unwirksame Klausel, weil es jedenfalls überraschend ist, und außerdem eine Tatsachenfeststellung, die nicht gesondert unterschrieben wurde.



    ABER: Es bringt Dir nichts! Der Ärger, den Du mit dem Laden hast, den bekommst Du nicht ersetzt. Und das macht eine Menge Ärger!


    Problematisch ist, wie du deine Anwaltskosten bekommst. Die kriegst Du erst, wenn du den anderen in Verzug gesetzt hast. Dafür darf der andere aber kein Zurückbehaltungsrecht wegen des Rechts, den Kaufgegenstand zurückzubekommen, haben. Einfach ist natürlich die Zurücksendung der Ware und Aufforderung zur Zahlung, was Du allerdings vermeiden möchtest (mit gutem Grund).



    Fein raus bist Du, wenn der andere die Annahme des Gerätes auf Dein Angebot hin ablehnt und Dir später dieser Beweis gelingt, dass er tatsächlich abgelehnt hat. Am leichtesten: Telefon laut stellen und gleich bei Beginn des Gesprächs darauf hinweisen !!!,was den andern vielleicht schon ärgert. Dann dürfte es möglich sein, dass er tatsächlich sagt, er nehme das Gerät nicht zurück. Denn dann reicht dein reines wörtliches Angebot für den Verzug aus, und ab JETZT bekommst Du Deine Anwaltskosten ersetzt. (Einfacher beim Kauf einer nicht per Postpaket versendbaren Waschmaschine, da fällt das Herauskitzeln der Nichtannahmeerklärung weg).


    So, und wenn Du das alles gemacht hast, dann musst du einen Anwaltstermin vereinbaren, dort hingehen, dem Anwalt eine Vollmacht erteilen, den Vorschuss bezahlen, und warten, bis der deinen Anspruch durchgesetzt hat - d. h. vielleicht eingeklagt und daraus die Vollstreckung betrieben hat. Diese ganzen Verfahrenskosten trägst erst mal Du. Mit etwas Glück ist bei dem Laden noch zu dem Zeitpunkt, in dem die Vollstreckung betrieben werden soll, etwas zu holen. Und dann hast Du sogar wieder genug Geld, um den Artikel woanders zu kaufen!


    Fazit: Es lohnt sich nicht, bei einem unseriösen Anbieter zu kaufen. Wer solche AGB verwendet, zeigt deutlich, dass er zumindest unprofessionell ist. Wenn man das Risiko mit einrechnet in den Gerätepreis, ist vielleicht ein teurerer Alternativladen in Wahrheit billiger. (Habe selber keinen,wurde aber zweimal bei ebay gelinkt. Eigentlich wollte ich immer einen Mahnbescheid loslassen, doch nach dem zweiten kühlen Bier fängt der Verstand wieder an zu arbeiten, und man lässt es bleiben.)


    Gruss,


    Martinolino

    Natürlich achte ich das Recht. Aber ...

  • Für meinen langen Beitrag einen kleinen Exkurs: Will mir Drucker (Kykocera FS-720) anschaffen. Kennt jemand den Laden Tec Company Shop - sind die seriös? Ist mir immer wichtig wegen s.o.


    Gruss

    Natürlich achte ich das Recht. Aber ...