Rechtsfrage - Öffnen der Verpackung durch Händler / Retour-Ware als Neugerät

  • Hallo,


    ich habe eine kleine Frage zum Online-Kauf. Angenommen ich bestelle einen TFT Monitor auf der website eines online Händlers. Dieser wird nun in der Original-Umverpackung des Herstellers angeliefert. Allerdings ist deutlich erkennbar das die durch den Hersteller angebrachten Original-Klebestreifen zum Verschließen des Kartons bereits entfernt wurden und durch normale Klebestreifen ersetzt wurden.


    Der Händler sagt nun auf telefonische Nachfrage das alle höherpreisigen Produkte beim Wareneingang geöffnet und auf Vollständigkeit geprüft werden.


    Interessant ist in diesem Zusammenhang nur das sogar die Bedienungsanleitung bereits zumindest einmal aus ihrer Klarsichtverpackung entnommen worden war.


    Hier drängt sich eher die Vermutung auf das dieses Gerät bereits ein Retourengerät ist. Leider kann ich die Funktionsfähigkeit erst am Montag testen - soweit das Gerät in Ordnung ist habe ich eigentlich kein grosses Problem damit das es davor schon mal bei einem anderen Kunden war. Allerdings finde ich es mal ganz interessant die rechtliche Lage zu erörtern.


    (1)
    Darf der Händler die durch Klebestreifen versiegelte Hersteller-Verpackung der Neugeräte vor dem Versand grundsätzlich öffnen um den Inhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen?


    (2)
    Darf beim Kauf eines Neugeräts ein Retourengerät geliefert werden ohne den Kunden darüber zu informieren?

  • Ich finde das es nicht mehr Originalware ist. Das Argument mit dem überprüfen von höherpreisiger Ware finde ich lachhaft. Das wird in der Fabrik überprüft und wenn was fehlt kann man das reklamieren. Ist mir aber noch nie passiert.
    Ich würde auf Originalverpackte Ware bestehen! Falls der Monitor in Ordnung ist und du ihn behalten willst würde ich trotzdem nachverhandeln! Vielleicht läßt sich beim Preis was machen, sonst retour mit der Ware. Er hat dich ja auch nicht davor informiert dass er die Ware öffnet um zu prüfen ob alles in Ordnung ist. Da wäre ich auch mißtrauisch.


    Gruß, Alpi!

    mfg, Alpi!

  • Lass mich mal raten: Das kann doch nur Mindfactory sein! :D ;) Mit dem Spruch wollten sie mir bei der schon geöffneten Audigy auch kommen.


    Von wegen höherpreisiges wird vorher getestet *lol*. Wer´s glaubt wird selig. ;) :D


    Wenn die Ware o.k. ist und keine Gebrauchsspuren vorhanden sind, so ist das ja auch in Ordnung. Aber meistens hat es ja doch einen Grund, daß etwas zurückgeschickt wurde. Die beschriebene Soundkarte war 2x defekt und sehr unsachgemäß behandelt worden. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, warum jemand bei der ersten Karte Wärmeleitpaste auf den Soundchip gerieben hat ?( und bei der 2. mit einem scharfen Gegenstand über das Soundmodul gezogen hat. Bei gewissen Händlern wie MF würde ich persönlich


    1. nicht mehr bestellen
    2. bereits geöffnete Ware gleich zurückgehen lassen.


    Schöne Grüße


    Mario

    Einmal editiert, zuletzt von Try2fixit ()

  • Bei einigen Artikeln verfällt sofort die Umtauschgarantie wenn die Siegel gebrochen sind z.B. CPUs


    Bei einigen Monitorherstellern wird auch nicht mehr umgetauscht wenn die Ware schon geöffnet geliefert wird.


    Die Ware muss in versiegelter OVP versendet werden und falls nicht, muss B-Ware als solche erkennbar und der Kunde darüber informiert sein.


    Solche Sachen hört man öfters, habe das Problem auch schon öfters gehabt, das Sachen, die umgetauscht wurden, wieder in den Regalen standen und als solche nicht gekennzeichnet waren.


    Dagegen kannst du aber rechtlich vorgehen soweit ich weiss.


    Die Ware unterliegt sowieso der Warenausgangskontrolle des Herstellers und muss vorm Verlassen des Herstellers sowieso getestet werden, also ist das absoluter Blödsinn was der Händler da von sich gibt.


    Selbst wenn es ein Ausstellungsstück ist hast du ein Anrecht auf Preisminderung.


    Bei B-Ware ist auch die Garantiezeit wesentlich kürzer als bei Neuware und die Hersteller nehmen notfalls das Herstellungsdatum.

  • Ich würde das Gerät genauestens untersuchen. Wenn irgendwas nicht passt - zurück lt. FAG. Ansonsten behalten. Nur wg. der Verpackung ist zwar ärgerlich, jedoch zählt doch der Zustand des TFTs letztendlich.

    Einmal editiert, zuletzt von TFTFanII ()

  • Ich bestelle oft in Online-Shops und habe nur in seltenen Fällen versiegelte Ware bekommen. Das klappt meist nur, wenn ein Produkt ganz neu auf den Markt gekommen ist. Es ist natürlich immer wieder ein komisches Gefühl, wenn man nicht genau weiß, ob es Neuware ist oder nicht.


    Aber seht das doch mal so:


    Im Laden weiß ich auch nicht immer, ob wirklich alles neu ist. Ich frage dann immer nach original verpackter Ware. Meist ist dann aber nur ein Teil vorhanden. Da kann man davon ausgehen, dass das schon mal zu Demonstrationszwecken ausgepackt wurde. In einem Foto-Fachgeschäft wollte ich mal eine bestimmte Kamera kaufen. Die war dann (wie immer) nur einmal am Lager. Der Ladeninhaber beteuerte mir, dass die Kamera gut funktionierte. Er habe sie am Wochende zu Hause ausprobiert. Toll... Naja, wenigstens ehrlich.


    Ähnlich im MM-Markt. Da hat der Verkäufer 4 Handys ausgepackt, bevor eines in (dem Anschein nach) ungeöffneter Verpackung gefunden wurde.


    Wenn man in den Foren liest, was alles so zurückgeschickt wird, ist es ganz normal, dass nicht jeder original versiegelte Ware bekommt. Wie intensiv die Ware vor dem Zurückschicken genutzt wurde (sie soll ja nicht genutzt werden) weiß man normalerweise nicht. Das ist und bleibt ein Risiko.


    Ich möchte jedoch nicht auf den Vorteil der "Rücksendung ohne Begründung" verzichten. Und so hält sich auch das Risiko für den Käufer in Grenzen. Man hat ja 14 Tage, um die Ware genau zu prüfen.


    Grüße
    Klauser54

  • Sind Händler nach §377 HGB nicht verpflichtet, eine Lieferung nach deren Eintreffen unverzüglich auf Vollständigkeit zu überprüfen? Und das läßt sich ja nunmal schwer realisieren ohne die Verpackung zu öffnen.


    MfG,
    Flipp

  • Was aber nicht bedeutet, dass die Händler jeden Karton zwecks Überprüfung öffnen werden. Denn von einer Vollständigkeit kann durch die Qualitätskontrolle des Herstellers ausgegangen werden.


    Das ganze Thema hier ist nun einmal der Preis des FAG. Wenn die Kunden zurückschicken dürfen und den vollen Kaufpreis erstattet bekommen sollen (gesetzlich geregelt und so gewollt), wohin also mit den geöffneten Geräten???


    Faktisch gelten sie ja nach FAG Gesetz immer noch Neugeräte und werden von einigen (dem Großteil) Händlern auch weiterhin so behandelt.


    Solange du also bei dem Händler deiner Wahl keine Rubrik Rückläufer oder ähnlich findest, kannst du davon ausgehen, dass auch zurück gesandte Ware wieder ganz normal in den Kreislauf kommt, sofern sie nicht defekt ist... -Eben die Kehrseite der FAG-Medallie...

  • Ich weiß, daß z.B. bei Fort Knox die zurückgesandte Ware von russischen Händlern günstiger aufgekauft wird. Daher gibt es da auch keine Rubrik "FAG-Ware etc."


    Das kostet den Händler zwar Geld aber dafür kann er auf zufriedene Kunden vertrauen.


    Schöne Grüße


    Mario