Beiträge von PeterGuru

    at Tankred:


    Musst das Zitat schon zu Ende führen:
    "[...] oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden[...]"


    In diesem Fall hat Micki recht!
    Ich seh schon, da hab ich wieder mal die richtigen Fragen aufgeworfen. Irgendein Jura-Freund unter uns?

    Hallo zusammen!
    Hab da mal eine Frage:
    Wenn ich etwas im Internetshop bestelle, dieses aber nicht schicken lasse, sondern selbst ab Lager abhole und dieses dort bezahle, verliert dann der Fernabsatzvertrag seine Gültigkeit?


    MFG,
    Peter