Fernabsatzgesetz + TFT von HP

  • Hallo, ich spiele wie tausende mit dem Gedanken des TFT-Kaufs, habe erstmal drei Fragen dazu:


    1) Wenn ich mir bei einem Onlineshop wie Mindfactory oder Promarkt.de einen TFT per Internet bestelle, tritt ja für mich das Fernabsatzgesetz in Kraft. Was heisst das nun genau? Kann ich innerhalb dieser 14 Tage den TFT anschliessen und testen? Kann ich ihn praktisch auf Pixelfehler usw. testen und wenn er welche hat, einfach zurück gehen lassen? Oder ist der Rückversand lt. FAG ausgeschlossen, wenn ich ihn betrieben habe?


    2) Ich spiele mit dem Gedanken, mir den HP l1925 zuzulegen, eine andere Mail diesbezüglich mit Fragen kommt sicher noch von mir in das Forum... auf der Internetseite von HP steht in keinster Weise was bei dem HP L1925 von der Pixelfehlerklasse II, heisst das, es läuft automatisch die Pixelfehlerklasse I, sprich 0 fehlerhafte (Sub-)Pixel? Oder habe ich was auf der Internetseite überlesen?


    3) Wenn jetzt dieser HP-TFT einen Fehler aufweisen würde, an wen müsste ich mich wenden? An den Lieferanten oder an HP ? Bzgl. Support / und Umtausch?


    Peter.

  • 1.) Ja. Du darfst den TFT auf seine einwandfreie Funktion testen. Das kannst du 14 Tage lang machen. Du darfst ihn dabei natürlich nicht beschädigen.
    2.) Ich denke schon dass er trotzdem Klasse II ist.
    3.) Nach den 14 Tagen am besten direkt an HP, geht am schnellsten.

  • Danke für die tolle Antwort.
    Auf habe ich gelesen, dass wenn keine Angaben zur Pixelfehlerklasse gemacht werden, dass dann automatisch Klasse I gilt. Wahrschienlich wird der Monitor Klasse II sein, aber wenn HP es nirgendwo dazu schreibt, weder auf der Homepage noch in den Spezifikationen, ist es deren problem.
    Peter.

  • Es muss dort nicht Pixelfehlerklasse 2 stehen.
    Es reicht, wenn die Jungs ISO 13406-2 schreiben. Und das haben die sicher irgendwo gut versteckt geschrieben.

  • Also ich möchte KEIN TFT-Händler sein!!!
    So schön wie für uns das FAG auch ist, aber den Händlern muss es doch stinken, da es mit sicherheit auch genügend "Betrüger" gibt die es voll ausnutzen (und immer wieder kaufen, zurückschicken zum nächsten Händler und das gleiche Spiel...)!!!!
    Schade das es bei mir jetzt in etwa auch so aussieht; nur dass ich es nicht extra gemacht hatte....

  • Hallo,


    habe in den AGB's eines Internet Anbieters gelesen, das er den TFT zwar zurücknimmt, aber er muss natürlich original verpackt und unbeschädigt sein. Soweit so gut, ist ja klar, aber er dürfte nicht länger als 30 Minuten gelaufen sein, da ansonsten ein Abschlag auf den Kaufpreis erfolgen müßte, da der TFT ja nicht mehr als neu verkauft werden kann.


    ISt das rechtens??


    Danke

  • Also es ist rechtens , aber mit den 30 Minuten steht nirgends. Du darfst den TFT offiziel nur testen. D.h. So wie wenn du in einen Laden gehst und ihn testen tust. Das FAG hat sich nicht auf einzelen Geräte festgelegt und deswegen ist es auch nicht pauschal. Aber so etwa 30 Min zum testen sind o.k. Aber wer will nachweisen wielange er in Betrieb war. ? Der Händler wohl kaum. Wichtig ist auch noch das es ohne Gebrauchsspüren und wiederverkäuflich ist. DAS FAG ist halt für den HÄndler blöd , aber sie sparen ne Menge, haben z.b keine Ladenmiete , wéniger Mitarbeiter usw. Aber ein Risiko für den Händler ist es allemal mit TFT's zu handeln.

  • einige TFT Modelle bieten interne Betriebszähler, damit kann man überprüfen wie langer dieser gelaufen ist... ist kein Witz !!!


  • Das mit den 30min ist sehr eng bemessen, aber er kommt mit durch, ja.


    Gruß

  • Ich denke nicht dass das Rechtens ist, schliesslich darf man den TFT überprüfen. Und manche brauchen eben ein paar Tage dafür. Ausserdem steht in der FAG nix davon dass man nur 30 Minuten testen darf. Ich bin mir ziemlich sicher dass er vor Gericht verlieren würde.

  • Wie komt man eigentlich bei den meisten Displays in die Firmware rein? Gibt es da eine Tastenkombination wie bei TVs, einem Schalter im Gehaeuse oder geht das nur mit einem speziellen Geraet?

  • Gerät ;)


    Bei den NECs zumindest, sieht aus wie ne Fernbedienung mit Display.


    Gruß

  • Kenne ich von Sony fuer alle moeglichen Geraete, allerdings sind die nicht so einfach zu beschaffen. Darf die bei NEC jeder Haendler haben?

  • Also mir wurde mal gesagt das man die Dinger bei Conrad und Google sehr leicht zusammenkaufen kann. Ob es stimmt?!? Hab mich nie drum gekümmert, kann es mir aber gut vorstellen.


    Gruß

  • Aha, aber doch sicher keine originale der Hersteller, oder? Weis nur dass Sony sich da mal ganz schoen angestellt hat, weil man dann ja so einiges machen kann wie z.B. einige Features freischalten bei baugleichen Modellen. Z.B. frueher den DV-Eingang bei Camcordern fuer den Europaeischen Markt. Weis nicht ob die Zoelle fuer Geraete zur Ausnahme inzwischen weit genug unten sind, dass das kein thema mehr ist.

  • Zitat

    Ich denke nicht dass das Rechtens ist, schliesslich darf man den TFT überprüfen. Und manche brauchen eben ein paar Tage dafür. Ausserdem steht in der FAG nix davon dass man nur 30 Minuten testen darf. Ich bin mir ziemlich sicher dass er vor Gericht verlieren würde.


    Das sehe ich nicht so. Denn da steht auch nicht, dass man ein Gebrauchtgerät generieren darf... Nach 14 Tagen ist es nämlich eins, oder?
    So zumindest deklariert es dann nämlich der nächste Käufer!!!


    Du hast lediglich Zeit, dass Gerät INNERHALB 14 Tagen zurück zu senden.
    Da steht nicht, dass du 14 Tage testen darfst. Mal abgesehen davon, wo gibts denn sowas? Zur Begutachtung inbetrieb nehmen ist etwas gänzlich anderes als 14 Tage zu testzwecken gebrauchen, oder?


    Zugegeben, 30 Minuten sind schon etwas knapp, sollen aber wahrscheinlich eher abschrecken. Trotzdem ist da was dran. Denn das FAG dient dazu, den Onlinekäufer im Gegensatz zu einem "im Laden Käufer" nicht zu benachteiligen (aber auch nicht zu einem Vorteil zu verhelfen!!!).
    In der Regel stellt man sich im Laden ja auch nicht stundenlang vor ein Gerät und testet es.
    Die Kaufentscheidung fällt in der Regel wesentlich früher. Nämlich nach Begutachtung und einem KURZEN (wenn auch intensivem) Test. Man stelle sich einmal vor, wie es bei Saturn & Co. ausschauen würde, wenn da jeder Käufer erst Stundenlang vor dem Gerät herumtestet. Insofern hast du als Onlinekäufer bereits einen DEUTLICHEN Vorteil gegenüber einem VO-Käufer.


    Andersherum:
    Bietet dir dein Porschehändler etwa die Möglichkeit, deinen Wunsch 911-er 14 Tage lang zur Probe zu fahren? Sicher nicht. Und da geht es ja nun auch um richtige Summen und eine langfristige Investition.


    Stellt euch vor, Ihr geht zum Porschehändler, bringt 250 Knisterscheine mit, kauft das NAGELNEUE Teil. Nun fahrt Ihr vom Hof und "testet" (lol) es 14 Tage lang. Dann fahrt Ihr zurück, drückt ihm den Schlüssel in die Hand und wollt euer Geld inkl. der verfahrenen Benzinkosten zurück haben!!! Der wird euch was erzählen... lol
    In der Zeit kommt der nächste Kunde herein, und will DAS GLEICHE MODELL auch als NEUWAGEN kaufen (und testen)...
    Spätestens jetzt solltet ihr in Deckung gehen. Schwere, griffbereit liegende, euch entgegen fliegende Schraubenschlüssel, dürften die Folge sein.

    Ihr seht nun, wie undurchdacht das FAG im Augenblick ist. Eine Novellierung ist zwingend erforderlich. In der Zwischenzeit sind wir alle (sowohl Händler als auch Kunden) auf gegenseitige Fairness angewiesen.