Hallo pppp,
ich glaube kaum, daß Du mit Deiner Entscheidung etwas falsch gemachst hast.
Beide Geräte sind baugleich. Die momentan scheinbar schlechteren Bewertungen im Borad für den 191T würde ich (noch) nicht so erst nehmen, da es noch nicht so viele wie zum 181T gibt.
Wenn der 191T Deinen Ansprüchen nicht genügt, kannst Du ihn immer noch per FAG einfach zurückschicken.
-
-
-
Hallo Weideblitz.....der Name ist cool
Du schreibst etwas von FAG ???
Habe ím Board gesucht, aber evtl. bin ich blind, habe nichts gefunden.
Gebe mir bitte einen Hinweis oder einen Rat wo ich etwas finde. Schaue dann heute spät am abend noch einmal rein.
Bin gerade am installieren von ca. 30 Lieblingsspiele die ich alle Testen will...MORGEN WENN ER DA IST !!!
Servus p4P.S. Manchmal ist man wie ein Kind und ich bin ein sehr großes und altes.... :]
-
Fern Absatz Gesetz, dies ist die Grundlage (gesetzlich) um Dein TFT wieder zurück zu senden falls es Dir nicht gefällt.
-
Hallo pppp,
wie riju schon erwähnte steht FAG für Fernabsatzgesetzt. Wenn Du genau nach diesem Stichwort suchst, solltest Du dazu massig Informationen hier finden können.Kurzer Hintergrund: Jede Ware, die über ein Kommunikationsmedium (Telefon, Internet, interaktives Fernsehen usw.) bestellt worden ist, fällt unter das Fernabsatzgesetzt.
Da bei dieser Beschaffungsform eine Begutachtung der Ware im Geschäft für den Verbraucher nicht möglich ist, ist diesem im Rahmen der europäischen Wettbewerbs-Harmonisierung das Recht zugesprochen worden, bei Nichtgefallen das erworbene Produkt innerhalb von 14 Tagen dem Verkäufer in neuwertigem Zustand (!) wieder zurückzusenden. Der Verkäufer ist hierbei verpflichtet, daß Gerät ohne Angaben von Gründen wieder zurückzunehmen.
-
Hi Blitz von der Weide
danke für die Auskunft. Sehe jetzt schon durch was gemeint ist. Dir riju natürlich auch.
Denke doch,daß die Händler das wissen, bzw. auch wissen wollen.
Hoffentlich muß ich es nicht in Anspruch nehmen.
Habe bis jetzt für den PC nur das gekauft, was ich auch gesehen habe. Bei meinen 19´Sony war es erst das 4.Gerät, was ich im Laden genommen habe.
Für 1100,-Euro und auch noch Vorkasse, sowas habe ich im Internet noch nie bestellt.
Na ja, nur Mut, da muß ich durch.
Servus p4 -
Hallp pppp,
ein (halbwegs) seriöser Händler sollte in seinen AGB Bezug auf das FAG nehmen.
Viele machen das inzwischen auch, aber es gibt dennoch einige, die versuchen, dieses Recht (unzulässig) wieder einzuschränken, in dem z.B. das Einschalten des Geräts untersagt wird o.ä..
Von solchen Händlern würde ich (auch trotz eines evtl. niedrigen Preises) die Finger lassen.
Na, jetzt kommen wir aber ganz vom eigentlichen Thema ab. Weitere Infos zu diesen Thema finden sich schon sehr zahlreich hier im Board!
-