Preiserhöhung nach Bestellung

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mir vor ca. 10 Tagen im Ladengeschäft eines bekannten Berliner PC-Händlers einen Neovo S17-A bestellt. Der Preis lag mit 426 € ca. 75 € unter dem billigsten Internet-Angebot für diesen Monitor. Also in meinen Augen das Schnäppchen schlechthin.


    Da Neovo nicht grad der Renner unter den Monitor-Marken ist mußte das Gerät natürlich bestellt werden. Heute nun erhielt ich den Anruf, daß das gute Stück da ist und ich es abholen könnte. Leider hat der Hersteller jedoch in der Zwischenzeit den Preis erhöht und das Gerät könne man mir jetzt nur für 455 € verkaufen. Um es vorweg zu nehmen. Ich werde den Monitor wohl trotzdem nehmen, da auch der Preis von 455 € unschlagbar ist aber trotzdem hätte ich gerne gewußt ob das Rechtens und üblich in der PC-Branche ist.


    Tatsache ist, daß ich vom Händler nach Leistung der Anzahlung eine Auftragsbestätigung erhalten habe, die freibleibend ist. Ich hingegen wurde belehrt das ich vom Auftrag nicht zurücktreten kann, da daß Gerät extra für mich bestellt wird.


    Was ist denn nun richtig? Habe ich einen für beide Seiten verbindlichen Vertrag geschlossen, oder nicht. Sind AGB in denen sich der Händler für solche Fälle das Recht die Preiserhöhung weiterzugeben wirksam? Und habe ich als Kunde in diesem Fall das Recht bei einer Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten und die Rückgabe der Anzahlung zu verlangen.


    Herzlichsten Dank für hoffentlich klärende Antworten.


    Yoohlie

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  • Die müssen dir das Gerät für den Bestellpreis geben!
    Ich habe mir auch nen Monitor bestellt der bei der Bestellung 20€ günstiger war als im Moment. Ich bekommen den natürlich für den Bestellpreis auch wenn ich nichts angezahlt habe o.ä.. Habe auch schon nen paar Mal nachgefragt.


    Das ist ne absolute Sauerei was die da mit dir veranstallten.

  • Also inwiefern es rechtens ist, dass sie den Preis nachträglich erhöhen, weiß ich nicht. Da kenne ich mich nicht aus.
    Sicher ist jedoch, dass du, wenn sie den Preis erhöhen, von dem Kaufvertrag zurücktreten kannst. Im Prinzip könnten sie schließlich auch ne Million für das Ding verlangen und auf die Auftragsbestätigung, den du da unterschrieben hast, pochen. Selbst wenn solche Klauseln da drin stehen, sind sie mit deutschem Recht sicher nicht vereinbar.
    Aber da du das Gerät ja sowieso annehmen möchtest, würde ich dir einfach was empfehlen: wie du selbst sagtest, ist das Gerät nicht gerade der Renner bei den Verkäufen, insofern haben beide Seiten ein Interesse daran, dass du den TFT nimmst. Ansonsten steht das Gerät bei denen vielleicht noch Monate rum.
    Vielleicht sind die ja sogar rechtlich verpflichtet, dir das Gerät zu dem vorher ausgemachten Preis abzugeben. Da ich das jedoch nicht weiß, empfehle ich dir, erstmal zu warten, bis das hier jemand defintiv sagen kann und falls das was die tun rechtens ist, einfach nach meinem System vorgehen:
    hingehen, denen die Situation klarmachen(du bist angeblich nicht bereit das Gerät zu dem Preis von 455 Euro zu kaufen(obwohl du das ja auch tun würdest) und schau halt, ob sie dir beim Preis zumindest entgegenkommen oder dir vielleicht irgendwas an Zubehör dazugeben). Wenn sie nicht mit sich handeln lassen, gehst du halt erstmal. Wenn die sich dann nicht von alleine melden, musst du dir halt überlegen, ob du hingehst und den TFT trotzdem kaufst.

  • Hab grad ma nen paar Leute gefragt.
    Die müssen dir das auf jeden Fall zum Vertragspreis verkaufen oder du darfst vom Vertrag zurücktreten.
    Die können dich auf jeden Fall nicht zwingen das Gerät abzunehmen.
    Das Beispiel von Steffko ist sehr gut. Sonst würde ja jeder den Preis nach Vertragsunterschreibung erstma verdoppeln...

    Einmal editiert, zuletzt von krong ()

  • Du hast den Monitor zum Preis von 426 € bestellt und fertig.
    Wenn der Händler dir den Monitor nicht zu diesem Preis geben will soll er sich das Teil sonst wo hinstecken (sry ?()
    Jetzt kann er abwegen,entweder gibt er dir den TFT für 426 € oder er guckt zu wie das Teil von Tag zu Tag an Wert verliert.
    Ist der Preis in der Auftragsbestätigung angegeben ?

    Einmal editiert, zuletzt von Strabunsky ()

  • Hallo yoohlie


    Kannst den Händler ja mal fragen was passiert wäre, wenn der Moni jetzt z.B. um 30€ im Preis gesunken wäre. Dann hättest du nämlich auch die 426€ löhnen müssen.


    gruß