Versandkosten bei FAG-Rückgabe

  • Hi, ich habe jetzt die Antwort von nem Anwalt, ich zitiere mal den entscheindenden Satz:


    "Das Prüfungsrecht erstreckt sich bei Sachen, die durch Ihre Ingebrauchnahme einen erheblichen Wertverlust erleiden (bspw. Autos, Computertechnik) lediglich auf die Inaugenscheinnahme. "


    Da also in deren AGB auf den Wertverlust hingewiesen wurde und die Prüfung nur eine Inaugenscheinnahme einschließt, konnten die mir leider zurecht das Geld abziehen.

  • Dabei kann ich aber nicht erkennen, warum dem Monitor zwischen Inaugenscheinnahme und Ingebrauchnahme ein "erheblichen Wertverlust erleiden" sollte. Warum sollte ein Monitor an Wert stark verlieren, wenn ich einmal Strom durch ihn hindurchjage?

  • Zitat

    Original von Weideblitz
    Warum sollte ein Monitor an Wert stark verlieren, wenn ich einmal Strom durch ihn hindurchjage?


    Wenn es sich um 380 Volt handelt schon. ;)


    Allerdings kann ich die Argumentation auch nicht ganz nachvollziehen. Für die Inaugenscheinnahme muß man das Gerät ja zumindest auspacken dürfen. Woran soll man dann aber erkennen können, ob es auch wirklich angeschlossen wurde? Hm, alles etwas fadenscheinig.

  • Zitat

    Original von Jetson
    Woran soll man dann aber erkennen können, ob es auch wirklich angeschlossen wurde? Hm, alles etwas fadenscheinig.


    Bei Eizo und NEC-Mitsubishi-Modellen ist der Nachweis des Betriebs schon über die Betriebsdaueranzeige möglich. Allerdings kein m.E. ein nicht mehr vernachlässigbarer Wertverlust in der Zeit des 14-tägigen Rückgaberechts nicht ohne weiteres eintreten.

  • Zitat

    Original von Weideblitz
    Bei Eizo und NEC-Mitsubishi-Modellen ist der Nachweis des Betriebs schon über die Betriebsdaheranzeige möglich.


    Selbst das ist nicht genau definiert. Die Hersteller machen einen Burn-In Test vor Auslieferung, EIZO z.B. 24 Stunden lang. Wird der Zähler danach zurückgestellt?

  • wie genau kriege ich mein geld denn jetzt zurück : überweisung oder nur gutschein ??

  • Zitat

    Original von anorakker
    wie genau kriege ich mein geld denn jetzt zurück : überweisung oder nur gutschein ??


    Ein Gutschein ist kein Geld zurück, das geht nicht.
    Wie sie es Dir letztendlich zukommen lassen kann sich unterscheiden, manche überweisen es, andere schicken einen Scheck. Bei Kreditkartenzahlung erfolgt meistens eine Rücküberweisung auf das Kreditkartenkonto.

  • Um nochmal auf die Überschrift des Threads zurückzukommen:
    Wie läuft das mit dem Rückversand?
    Soll man denen das Paket frei zuschicken und auf Überweisung o.ä. des Händlers hoffen?
    Oder gleich unfrei zuschicken? Dabei habe ich allerdings schon Probleme gehabt. Die haben das Paket nicht angenommen und meinten, sie nehmen grundsätzlich keine unfreien Pakete an (NordPC).

    Ich hasse Signaturen!

  • Das Paket ist frei zurückzuschicken. Die Portokosten muß der Verkäufer dann rückerstatten. Bei einer unfreien Rücksendung kann es zu dem von dir geschilderten Problemen kommen.
    Um Probleme von vornherein zu vermdien, würde ich diesen Weg einschlagen.
    Die Protokosten sind im Vergleich zum Gerätewerte eh vernachlässigbar. Daher ist es mir wichtig, daß der Händler überhaupt den Kaufpreis als solchen auch rückerstattet.


    Ob es dann bei der Poroverrechnung prinzipiell zu Problemen kommen kann, kann man anhand der AGBs schon beurteilen.