Frage wegen FAG

  • Das Fernabsatzgesetz besagt ja dass man innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware(n) die Ware(n) ohne Grund zurückschicken kann, dann natürlich auch sein Geld zurückerstattet bekommt.


    Wie soll ich das machen wenn ich die Ware schon benutzt habe? Laut Fernabsatzgesetz gilt das nämlich nur, wenn die Ware noch nicht benutzt wurde. Ansonsten bekommt man nicht sein volles Geld zurück oder so..


    Ich habe nämlich einen TFT Monitor bei mindfactory.de bestellt und ALLES ist in EINWANDFREIEM, d.h. im ursprünglichen Zustand, ausser die Plastiktüten, die ich am Anfang aufgerissen haben. Bekomme ich trotzdem mein ganzes Geld zurück oder wie soll ich das verstehen? Oder anders gefragt: Können/müssen die denn nachweisen, dass ich die Ware, also den TFT, in Betrieb genommen habe? Wie soll ich vorgehen?


    Gruss
    Alex

  • Naja ... originalverpackt wäre schon nicht schlecht ... :)


    Hast du denn die Tüten zerfezt oder nur Tesastreifen entfernt etc ...?



    Im Grunde bleibt dir nur übrig, abzuwarten, wie der Händler damit umgeht (im ersteren Fall), in letzterem Fall würde ich vollen Kaufpreis zzgl. Versandkosten (für Hin- und Rückversand) erwarten.


    Gegen eine Inbetriebnahme zur Inaugenscheinnahme und zur Probe ob das Gerät deinen Erwartungen entspricht, ist m.E. nichts einzuwenden. Daraus eine Wertminderung abzuleiten ist für mich nicht eruierbar.

  • Da sprichst du den schwierigen Teil des FAG bzw. des BGB-Gesetztes an.
    Der Gesetzgeber hat damit gemeint, daß der Gebrauch für eigene Zwecke eine Wertminderung darstellt und vom Kunden getragen werden muß. Eine Inaugenschein- und Inbetriebnahme zur Begutachtung des Gerätes, ob es für den eigene Zweck geeignet ist, ist davon ausgenommen.


    Also: ein Gerät, das für ein paar Stunden in Betrieb genmommen worden ist und keinerlei Gebrauchsspruren aufweist, berechtigt bei Rücksendung keine Wertminderung durch den Verkäufer. In der Praxis sieht es leider etwas anders aus, da einige Online-Händler sich nicht dementsprechend daran halten.

  • Zitat

    Original von painkiller
    ... ausser die Plastiktüten, die ich am Anfang aufgerissen haben ...


    Wirklich aufgerissen?


    Also falls du das ganze mit einer Schere geöffnet, bzw. einen Klebestreifen oder Klammer entfernt hast, dann dürfte es doch eigentlich keine Probleme geben.


    Von einer zerfledderten Tüte wäre ich als Händler allerdings auch nicht begeistert ... :rolleyes:


  • der händler kann durch das öffnen auf den gebrauch der ware schließen. d.h.
    a) er darf dir 40E (max) überprüfungsgebühr abknappsen
    b) er muß dir nicht den vollen verkaufspreis zurückerstatten.


    gruß

  • So siehts aus, jetzt kommen sie alle rausgekrochen, die vorher von "problemlos zurückgeben" gesprochen haben, ja ja ja.


    Aber ich spare mir jetzt Worte an painkiller, wie "ich habe es ja gesagt", weil ich vor kurzem selbst das Problem hatte und immer noch habe.
    Ausserdem hast du ja die evtl. Abzugsrechnung noch nicht vor liegen, also ganz ruhig.


    Stattdessen schicke ich dir per PN ein paar Tipps.
    Das mache ich aus guten Gründen so, um mir Kommentare hier zu ersparen.



    Neutrino

    Einmal editiert, zuletzt von Neutrino ()

  • Also dieses ganze Gejammere wegen des FAG ist langsam nervend. Wenn man ein Gerät für mehrere Hundert Euro bestellt und es dann einfach so zurück schickt, dann finde ich es schon fair, dass man - als Händler - eine Bearbeitungsgebühr welcher Art auch immer abziehen kann. Schliesslich ist das Ganze ja wieder Aufwand. Und wer von Euch würde sich einen Monitor kaufen, dessen Verpackung schon mal geöffnet wurde? Ich habe hier einige Postings gelesen, wo sie fast schon Anfälle bekommen, wenn auch nur der Aufkleber verändert wurde. Irgendwo muss man doch eine Grenze ziehen. Als Kunde immer nur das Äusserste zu verlangen wird auf die Dauer auch nicht tragbar sein.


    Es scheint auch so, als ob das FAG als Freizeugnis angesehen wird. Ein Pixelfehler -> zurück mit dem Ding. Dabei wird dann vergessen, dass das Gerät die Spezifikationen voll erfüllt hat, da es ja kaum Hersteller mit Pixelfehlerklasse I gibt.


    Nicht jeder wird sich meiner Meinung anschliessen, aber das musste auch mal gesagt werden.

  • ist ja witzig
    habe auch den nec 1860nx bei mindfactory bestellt.....letzte woche für 522 €
    und bilde mir auch ein, dass links unten die helligkeit etwas flauer ist......kann aber echt einbildung sein.
    desweiteren bilde ich mir noch ein, die taskleiste hängt nach links unten weg......
    bei monitortestprogrammen gibts aber nur gerade linien.....
    muss also auch in meinem röhrenmonitorgeschädigten gehirn eingebildet werden.....


    ja aber noch was zu der parallele mit mindfactory und das hat mich beim erhalt des monitors am meisten stutzig gemacht :
    der moni war definitiv schon mal wo gewesen und dann zurückgeschickt, alldeweil das manual knittrig war, die cd-hülle verknickt, die tüte mit der hinteren abdeckplatte aufgerissen ( ich glaub es war der moni, den painkiller ( alex ) zurückgeschickt hat...der etwas hellere fleck oben rechts fällt allerdings nur bei nacht und bestimmten blickwinkel auf,sonst gar nicht, schwarzer desktop bei tag ist auch schwarz., man kann ja auch die nadel im heuhaufen suchen........ :D ) und alle plastiktüten zerknittert, der karton hatte wohl auch schon mehrere DHL-transporte hinter sich.....
    der karton war auch ein 2.mal zugeklebt, wohl andere adressaufkleber aus karton rausgeschnippelt.....


    da kommt die vermutung auf, dass das gerät schon mal bei jemanden zuhause war, der auch mit umstellungsproblemen zu tun hatte und zurückgeschickt.......


    ich behalt das ding, obwohl auch das fertigungsdatum 8.woche 2003 ist.....
    WEIL:
    absolut 0 pixelfehler ( mehrfach mit verschiedenen programmen getestet ).
    die linien sind gerade. ( testprogramme )
    die schärfe und gesamtausleuchtung prima ( trotz vermeintlicher helligkeitsverschiebung links unten, die sich übrigens mit dem blickwinkel auch wieder ändert ....)


    inzwischen denk ich auch (anfangs war ich ganz schön sauer auf mindfactory und wollte zurückschicken ) dass die das ding eben als rückläufer nochmal genau durchgecheckt haben.


    und was ich hier auf prad bis jetzt so gelesen habe, ist die möglichkeit, ein wirklich schlechtes TFT zu kriegen gar nicht mal so klein........
    selbst wenn man z.b. im MM kauft........
    so long
    das ding is echt ein scharfes teil und vor allem die psychologie, die dahinter steckt......... (-:

  • Also ich habe nun bei meinen neuen 1860NX von Mindfactory auch einen Pixelfehler ziemlich mittig entdeckt. Ich denke das ich das Gerät zurück schicken werde.


    Macht man das bei MF unfrei oder frei und bitte um Portoerstattung?

    Gruß
    MagicMat

  • Zitat

    Original von Flapjack
    klär es am besten mit MF.


    Gruß


    Das ist mir schon klar. Ich hätte gerne aber die Info von einem User der es schon gemacht hat, sonst würde ich ja nicht anfragen.

    Gruß
    MagicMat

  • Zitat

    Original von MagicMat
    Also ich habe nun bei meinen neuen 1860NX von Mindfactory auch einen Pixelfehler ziemlich mittig entdeckt. Ich denke das ich das Gerät zurück schicken werde.


    Macht man das bei MF unfrei oder frei und bitte um Portoerstattung?


    MF schickt dir entweder ein retoure-schein zu oder du streckst das porto vor, ist jetzt neu diese regelung bei denen.


    gruß

  • hi,


    mit der Porto Erstattung bei Rü+cksendung ist das eigentlich in den AGB's erklärt.
    Habe bei meinem TFT LG1710B auch den Eindruck das den schon mal jemand vor mir hatte
    auf der Seite ist ein Adressaufkleber rausgeschnitten worden!
    Werde den auch zurück schicken weil die Bildqualität schlecht ist!

  • müßte eigentlich.


    ab 40E versandwert ist der händler verpflichtet die versandkosten zu übernehmen.


    gruß