Probleme mit Samsung Syncmaster 226BW

  • Hallo ich habe ein Problem mit meinem Samsung 226BW


    Der TFT war jetzt zum 2 x in Reperatur ich Füge mal ein Bild hinzu damit ihr sehen könnt was ich meine.Ich habe das Problem nicht immer mal kommt es mal kommt es nicht.


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    vielleicht könnt ihr mir weiter helfen


    Zu meinem PC


    AMD 3200+
    MSI K8NEO 4F
    Geforce 8600GT 256MB
    1GB Ram
    160GB

  • hab auch nen 226BW aber sowas noch nie gesehn.
    Würde aber ziehmlich flott Samsung kontaktieren, denen schildern das er schon mal repariert wurde und der Fehler immer noch da ist und Du ein austausch Gerät haben willst, nicht mehr das gleiche reparierte.
    Samsung gibt doch bei dem Model 3 jahre vor Ort Service und Garantie.


    MFG

  • Zitat

    Original von Schoof
    hab auch nen 226BW aber sowas noch nie gesehn.
    Würde aber ziehmlich flott Samsung kontaktieren, denen schildern das er schon mal repariert wurde und der Fehler immer noch da ist und Du ein austausch Gerät haben willst, nicht mehr das gleiche reparierte.
    Samsung gibt doch bei dem Model 3 jahre vor Ort Service und Garantie.


    MFG


    So würde ich es auch machen.


    Iceonly:
    Rechtlich gesehen kannst du nach 2 erfolglosen Reparaturen ein neues Gerärt oder aber dein Geld zurück verlangen (vorausgesetzt die Gewährleistung von mindestens 2 Jahren ist noch nicht abgelaufen). Da kann der Hersteller wenig gegen machen, da das gesetzlich festgelegt ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von fs-86 ()

  • Zitat

    Original von fs-86


    So würde ich es auch machen.


    Iceonly:
    Rechtlich gesehen kannst du nach 2 erfolglosen Reparaturen ein neues Gerärt oder aber dein Geld zurück verlangen (vorausgesetzt die Gewährleistung von mindestens 2 Jahren ist noch nicht abgelaufen). Da kann der Hersteller wenig gegen machen, da das gesetzlich festgelegt ist.


    Zum 1.:
    Das ist so nicht ganz richtig. Samsung tauscht Monitore NICHT aus.
    Die werden immer nur repariert und es besteht die Möglichkeit auf ein Leihgerät während der Reparaturdauer. Ein Austausch ist erst dann per Antrag möglich, wenn ein Geraet irreparabel ist. Und dann auch nur wenn der Händler den Antrag stellt.


    Zum 2.:
    Fast richtig. Gesetzlich ist es erst nach 3 erfolglosen Reparaturen wegen DES GLEICHEN DEFEKTS festgelegt.
    Wichtig ist auch, dass sich hier ebenfalls der Händler bzw. Distri beim Hersteller melden muss. Für Privatpersonen besteht diese Möglichkeit definitiv nicht.