Problem mit V7-CRT-Monitor!!!!

  • Hallo Leute,



    Es ist mein erstes Posting und jetzt brauche ich schnell eure Hilfe...


    Es geht um meinen V7-CRT-Monitor (N110LF):
    Dieser Monitor wurde vor einem Jahr online gekauft. Heute bin ich ein total verärgerter Besitzer des 6. Monitors dieser Art!!!!
    Die ersten 5 waren fehlerhaft und wurden problemlos umgetauscht, wobei ich manchmal Wochen auf ein Austauschgerät warten musste.
    Mein jetziger Monitor scheint auch bald seinen Geist aufzugeben. Der dabei entstehende Gelbstich tritt gelegentlich auf, eingehend mit einem Flimmern, in letzter Zeit immer häufiger. Ein Fehler ist auszuschließen, da diese Computerkonfiguration mit anderen Monitoren einwandfrei funktioniert hat.
    Ich muss dazu sagen, dass seit 5 Tagen dieser Fehler nicht mehr aufgetreten ist. Diese "Pause" wird sicherlich nicht lange halten, da das Problem wieder auftreten wird.


    Der Monitortyp N110LF wird nicht mehr produziert, so kann mein defektes Gerät nicht mehr ersetzen werden. RTS (Servicefirma von V7) kann oder will mir mein Geld nicht zurückgeben, ein höherwertiges Modell will man mir auch nicht geben.


    Darufhin habe ich dem Onlinehändler angeschrieben, der sich erst nach drängen mit RTS in Verbindung gesetzt hat.


    5 Wochen später werde ich von einer netten RTS-Mitarbeiterin angerufen, die mir einen Betrag von 140€ anbietet…Neuwert inkl. Versand 298€.


    Frage: Soll ich mich damit zufrieden geben, oder muss ich das sogar?!?


    Ich muss dazu sagen, dass ich nur Ärger hatte. Von nicht beantworteten Emails und dem Nutzungsausfall ganz zu schweigen. Ich wollte das Posting so kurz wie möglich halten, ich kann bei Interesse den ganzen Verlauf posten.


    Danke für Eure Hilfe
    Sunam

    ....ne heute nicht, ich habe Kopfschmerzen!

  • Uuuhh böse.... 140E ist der Zeitwert des Gerätes.


    Ich bin kein vollständig ausgebildeter Jurist, aber das Ding doch eigentlich doch schon das erweitere Gewährleistungsgesetz über 24Monate? Eigentlich ist der Hersteller dann zur vollständigen Rückerstattung nur binnen der ersten sechs Monate verpflichtet und im Anschluß den Zeitwert.


    Aber wie gesagt: ich nix ganzer Jurist, ich nix viel Ahnung von jedem Paragraphen, ich nur Basiswissen. Vlt. kann sich da ja noch jemand zu äußern der in den BGB-VL anwesend war und nicht seine Freundin zum Eis ausgeführt hat :D

  • @Totamec: Danke für deine schnelle Antwort!


    Vielleicht kann mir TFTshop.net weiterhelfen.... 8o

    ....ne heute nicht, ich habe Kopfschmerzen!

  • Also der Hersteller ist rechtlich nie verpflichtet, dir den Kaufpreis zu erstatten. Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall der Händler ( auch wenn der Monitor durch einen Service Partner ausgetauscht wurde)



    Nachdem das Ding schon sehr oft getauscht wurde , sehe ich eigentlich kein Problem mit der Beweisführung ( du hast 2 24 Monate Gewährleistung, aber nach 6 Monaten greift die Beweisumkehr)



    Fazit: Händler löchern

  • Nach sechs Monaten ist doch nicht mehr der Händler zuständig? Also das ist mir ganz neu... Kannst du mir mal sagen wo das steht? Würde mich brennend interessieren!

  • Hallo Sunam,


    also ich weiss nicht ob Du Dich mit diesen Betrag zufriedengeben musst, aber ich würde die Euro 140,00 nehmen und auf einen TFT umsteigen! :) Unbürokratisch und schnell und man erspart sich viel Ärger (Schriftverkehr, Telefonat, ev. bildschirmlose Zeit, etc.).


    Gruss GranPoelli :)

  • Hallo,


    @totamec: ich habe die Lieferscheine nicht vor mir. Der sechste Monitor müsste aber 6Monate alt sein, oder ein bisschen älter.


    @ GranPoelli: Ein TFT ist fest eingeplant, die 290€ waren es auch :)
    Ich werde aber nicht locker lassen, und auf das Geld bestehen, dafür hatte ich zuviel Ärger mit V7 und Co.


    Vielleicht hatte jemand das gleiche Problem....

    ....ne heute nicht, ich habe Kopfschmerzen!

  • Hi,


    also bei sechs Monaten ist der Zeitwert niemals 140E, da hab ich verdammt große Zweifel. Ich würd noch einmal nachhacken wie sie auf den Wert kommen und dann schauen wir weiter.


    gruß

  • Ich verstehe das Problem nicht. Du hast 24 Monate Garantie? Und es wurde schon 6x ausgebessert? Dann haettest du doch schon lange das volle Geld zurueckverlangen koennen. Ich dachte in den AGBs steht, dass der Haendler bzw. der Hersteller max 2 oder 3 Versuche hat das Ding in Ordnung zu bringen. Anspruch auf ein Neugeraet hat man dann zwar nicht laut AGB aber Anspruch auf das Geld. Bei Saturn hatte ich mal so einen Fall mit einem JVC TV, der 2x von JVC repariert wurde, bei nach der 3. erfolglosen Reparatur bekam ich das Geld von Saturn zurueck, ganz unbuerokratisch.

    2 Mal editiert, zuletzt von sascha ()

  • Zitat

    Original von sascha
    Ich verstehe das Problem nicht. Du hast 24 Monate Garantie? Und es wurde schon 6x ausgebessert? Dann haettest du doch schon lange das volle Geld zurueckverlangen koennen. Ich dachte in den AGBs steht, dass der Haendler bzw. der Hersteller max 2 oder 3 Versuche hat das Ding in Ordnung zu bringen. Anspruch auf ein Neugeraet hat man dann zwar nicht laut AGB aber Anspruch auf das Geld. Bei Saturn hatte ich mal so einen Fall mit einem JVC TV, der 2x von JVC repariert wurde, bei nach der 3. erfolglosen Reparatur bekam ich das Geld von Saturn zurueck, ganz unbuerokratisch.


    Sooo einfach ist das leider nicht wie das Gesetz es vorgibt. Aber im Grunde hast du natürlich recht! Nur leider ist es dafür jetzt zu spät. :(


    Viel Glück noch!

  • Bei Saturn und Mediamarkt ist es aber so einfach. Deshalb kaufe ich auch so ungern bei kleineren Haendlern oder Versandhaendlern, die sind mir einfach zu kompliziert bei solchen Faellen und sorgen fuer zu viel Stress!

  • Wir reden vom Gesetz, nicht von Ketten die die Gewährleistung erweitert haben.

  • Na ja, das mit den 2 oder 3 Ausbesserungsversuchen steht ja in den allgemeinen ARBs drin, bei jedem Haendler.

    2 Mal editiert, zuletzt von sascha ()

  • Hallo,


    auch mein Onlinehändler kann die Vorgehensweise von V7 nicht verstehen. Ich habe bereits nach dem 3. Umtausch um eine Wandlung oder ein höherwertiges Gerät gebeten, doch leider wurde mir gesagt (von RTS), dass es nicht möglich sei.
    Falls es Probleme geben sollte, werde ich mit meinem Anwalt reden.
    Es sind zwar nur 300€...ich bin aber der Meinung, dass man als Kunde anders behandelt werden sollte!!


    Gruß Sunam

    ....ne heute nicht, ich habe Kopfschmerzen!

  • Anspruch auf ein oeherwertiges Geraet hast du ja auch nicht laut AGB, sondern nur auf Nachbesserung oder dein Geld! Du hast nicht mal Anpsruch auf ein neues Geraet sondern nur auf dein Geld. Hoert sich komisch an, ist aber so.

  • ein höherwertiges Gerät wollten/konnten sie mir nicht geben und da der N110LF nicht mehr produziert wird, wollte sie mir ein minderwertiges Gerät andrehen ?(

    ....ne heute nicht, ich habe Kopfschmerzen!

  • Das ist ein schlechter Kundenservice. Warum hast du das Geld nicht zurueckverlangt? Darauf haetten sie eingehen muessen.

  • Zitat

    Original von sascha
    Anspruch auf ein oeherwertiges Geraet hast du ja auch nicht laut AGB, sondern nur auf Nachbesserung oder dein Geld! Du hast nicht mal Anpsruch auf ein neues Geraet sondern nur auf dein Geld. Hoert sich komisch an, ist aber so.


    Ja ja §11(10)b bzw. c, aber ich sage es noch mal gerne: da hätte er ne Frist setzen müssen, hat er nicht, also tritt 11(10)b bzw. c nicht in Kraft sondern der Hersteller darf nachbessern bis er blöde ist. Und er hat nicht nur Anspruch auf sein Geld! Er kann auch auf der Ware bestehen bleiben....


    Ein Griff zum Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung!


    Gruß