Hi
Eine kurze Frage:
Hat ein Händler das Recht bei einer Rückgabe nach ca. 1 Woche (abgesehen von den Betriebsstunden), ohne Hinweis in den AGB, eine Benutzungsgebühr von 10-30% zu verlangen? Trotz erkannter Mängel vom Käufer. Grund für diese Frage siehe hier.
Ich weiß das dieses Thema schon mehrfach besprochen wurde, war für mich allerdings immer etwas verwirrend.
gruß