ZitatMeine Frage ist jetzt, ob ich nun wieder komplette 3 Jahre Garantie habe?
Natürlich nicht...
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ZitatMeine Frage ist jetzt, ob ich nun wieder komplette 3 Jahre Garantie habe?
Natürlich nicht...
Zu Glossy-Panel und 20 Zoll fallen mir nur folgende zwei ein:
Asus PW201 derzeit noch für 489,- Euro zu haben,
NEC 20WGX2
Beides ganz hervorragende Geräte.
Julian, du scheinst vieles nur vom Hören-Sagen zu "wissen".
Lies dich erst einmal in die Fakten ein, bevor du hier mit dieser Bestimmtheit falsche Fakten kommunizierst. Das hilft nämlich keinem, sondern fördert nur weitere wilde Spekulationen des Halbwissens, auf der auch dein bisheriger Kenntnisstand offensichtlich beruht.
Ich schließe mich der Meinung von wurstdieb an.
Insbesondere die Hanns G Teile haben derzeit ein außerordentlich gutes PL Verhältnis und sind wirklich ein Kauftipp. -Gerade im "Kostnix" Bereich ![]()
Zitatso in etwa sieht das aus nur das das bild in echt nicht so "komisch" aussieht und das bild schwarz ist auf den bildern sieht es ja doch etwas mehr nach grau aus (eher wie beim ersten)
Das liegt an der Verschlusszeit deiner Kamera.
Das zweite Bild ist langzeitbelichtet.
Mach dir mal keinen Kopp. Deine Ausleuchtung geht vollkommen in Ordnung.
ZitatDa wird mal eine Glaenzende Folie auf einen unscharfen Bilschirm geklebt in der Hoffnung, dass es keinem auffaellt.
Was für ein Unsinn ist das denn?
Ich glaub du hast da was ganz schön falsch verstanden... lol
...und ist ein TN.
Der Viewsonic ein VA...
So ist es XTr3Me. ![]()
Ganz genau so ist es epp4.
Aber Gorn geht ja noch viel weiter in seinen Wünschen.
Es ist ja nicht damit getan, dass er bei Kauf ein pixelfehlerfreies Modell bekommen möchte, sondern er steht auf dem Standpunkt, 3 Jahre lang Anspruch auf NEUGERÄT (natürlich ebenfalls Pixelfehlerfrei) zu bekommen. Dies schrieb er an anderer Stelle. Entschuldigung, aber da kann ich mir nur noch an die Stirn tippen.
Geräte die vom Hersteller als Pixelfehlerklasse 1 angeboten werden ignoriert er, gefallen ihm nicht, etc.
Sorry, aber Gorn ist für mich lediglich einer, der gerne Öl ins Feuer gießt, utopische Forderungen stellt, ohne die Tragweite für seinen Geschäftspartner auch nur ansatzweise zu erahnen, geschweige denn zu bezahlen.
Gorn:
Zitatsprich es ist absolut Latte wie Hose, ob ich das Gerät wegen Pixelfehlern zurückschicke, wegen nicht gefallener Farbe oder meinetwegen weil meine Oma den Standfuß für ein Phallus-Symbol hält.
Das siehst du so. Der Gesetzgeber sieht das offensichtlich anders. Abgesehen davon ist die gültige Pixelfehlerklasse bekannt, und somit auch von dir bei Kauf zu akzeptieren. Andernfalls solltest du das Angebot -so wie es ist- nicht annehmen.
Du überschätzst also deine Verhandlungsposition bei Weitem. Das Angebot der Händler und Hersteller steht. DU kannst es annehmen, oder nicht. Du bist nicht in der Position Sonderforderungen oder nicht erbringbare Sondergarantien einzufordern. Mit dieser Einstellung brauchst du sicher gar keinen Händler erst anzusprechen. Denn der mögliche (absehbar auf einen zukommende) Ärger und der mögliche Verlust an Kunden wie dir, wiegt nicht ansatzweise den möglichen Verdienst (ca. 20,- Euro) an einem Gerät von z.B. 500,- Euro Kaufpreis auf. Wie du mittlerweile siehst, sehen Händler das so, und verkaufen dann lieber ein Gerät weniger, als sich solchen Ärger einzuhandeln.
ZitatAußerdem sind Verträge mündlich, sowie frei verhandelbar
Im Normalfall stimme ich dir zu. Aber du glaubst doch nicht ernsthaft, dass dir irgend jemand auf dieser Welt ein Gerät zum Normalpreis verkaufen wird, wenn er von deinen Spezialwünschen hört. Solche Verträge kannst du bei schnellebiger Ware und Minimalmarge von vornherein vergessen mein lieber. Denn derjenige mit dem du diesen Vertrag aushandeln möchtest ist nicht der Hersteller der Ware, und wird somit eine solche, für ihn unkalkulierbare Verpflichtung nie eingehen. Bei deinen Ansprüchen und Vorstellungen würde ich sogar beim doppelten Kaufpreis dankend ablehnen.
Irgendwie war mir klar, dass gerade Gorn hierauf reagieren wird.
NEIN Gorn, pfui. Ich mag mit dir nicht spielen.
Es wurden oben einige ziemlich eindeutig verständliche Gesetze zitiert. Wenn du dich weder daran, noch an Kaufverträge (beinhaltet auch beschaffenheit der Ware und Garantieleistungen, somit auch die PF Klasse2!) halten willst, ist und bleibt es DEIN Problem.
Grundsätzlich gibt es keinen PC TFT Monitor bei 17 oder 19 Zoll der weniger als 1280x1024 Bildpunkte hat.
Allgemein hast du weder in den ersten Tagen, noch im laufenden Garantiezeitraum einen Anspruch auf Austausch bei Einhaltung der Pixelfehlerklasse 2. Schließlich wird das Gerät ja als eben solches, nämlich als PF Klasse 2 zum Kauf angeboten. Die Ware entspricht also der Beschreibung.
Der Grenzwert muss erst überschritten sein. Erst damit entsteht ein zweifelsfreier Anspruch. Das sollte aber im Grunde klar sein.
Die 14 Tage stehen wieder auf einem anderen Blatt, und sollen nur der Absicherung gegen "echten" Fehlkauf dienen.
Dass dies von einigen zum Umtausch bei einem Subpixelfehler genutzt wird ist sicher bekannt, entspricht aber sicher nicht dem Sinn des Gesetzgebers. Schließlich beanstandet man hiermit eine bei Kauf akzeptierte, somit für beide Vertragsparteien gültige Beschaffenheit der Ware.
Nach § 434 I Satz 1 und 2 BGB gilt vorrangig der subjektive Fehlerbegriff. Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit (z.B. PF Klasse 2) hat. Maßgeblich dafür ist ausschließlich die vertragliche Vereinbarung, nicht aber eine objektive Betrachtung.
Über- und Unterschreitungen des üblichen Qualitätsstandards durch vertragliche Abrede sind folglich zu beachten.
Da es sich hier um einschneidende Wirkungen handelt, hat der Gesetzgeber eine Einschränkung des Rücktrittsrechts vorgesehen. In Fällen von unerheblicher Bedeutung, also in den Fällen, in denen nur ein geringfügiger Mangel vorliegt, ist das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, § 323 V Satz 2 BGB.
Wenn du so eine Panik vor Pixelfehlern hast, solltest du einen Blick auf die Philips "Perfect Panel" Geräte werfen. Philips garantiert hier die Einhaltung der Pixelfehlerklasse 1!
Auch einige Asus TFTs bieten eine Garantie gegen helle Pixelfehler. Dies für 12 Monate.
Zitatwas bei meinem viewsonic stört ist das ich am rand einen hellen bereich hab
Sowas kommt vor.
Hängt damit zusammen, dass du es hier mit Flüssigkristallen zu tun hast. Die Reagieren auf Druck. Da man die Panel aber schlecht "freischwebend" in ein Gehäuse einbauen kann, herrschen an den Rändern der Geräte eben andere Druckverhältnisse. Und die können zu eben besagtem führen.
Schau dir mal Berichte zum 1400 Euro teuren Eizo S2410 einmal an. Auch hier kommt sowas vor. Wenn auch hier aus anderen Gründen.
ZitatVideospiele unterstützen die widescreens (noch) nicht
Alte Videospiele vielleicht. Viele dieser Spiele lassen sich aber patchen. Bei neueren und zukünftigen Videospielen ist deine Aussage schlichtweg falsch.
ZitatNoch ne allgemeine Frage, hat man Anspruch auf Umtausch, wenn beim Kaufzeitpunkt ein Pixelfehler da ist und die PF Klasse II gelten im Zeitraum der Garantie.
Allgemein hast du weder in den ersten Tagen, noch im laufenden Garantiezeitraum einen Anspruch auf Austausch bei Einhaltung der Pixelfehlerklasse 2. Schließlich wird das Gerät ja als eben solches, nämlich als PF Klasse 2 zum Kauf angeboten. Die Ware entspricht also der Beschreibung.
Der Grenzwert muss erst überschritten sein. Erst damit entsteht ein zweifelsfreier Anspruch. Das sollte aber im Grunde klar sein.
Die 14 Tage stehen wieder auf einem anderen Blatt, und sollen nur der Absicherung gegen "echten" Fehlkauf dienen.
Dass dies von einigen zum Umtausch bei einem Subpixelfehler genutzt wird ist sicher bekannt, entspricht aber sicher nicht dem Sinn des Gesetzgebers. Schließlich beanstandet man hiermit eine bei Kauf akzeptierte, somit für beide Vertragsparteien gültige Beschaffenheit der Ware.
Nach § 434 I Satz 1 und 2 BGB gilt vorrangig der subjektive Fehlerbegriff. Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit (z.B. PF Klasse 2) hat. Maßgeblich dafür ist ausschließlich die vertragliche Vereinbarung, nicht aber eine objektive Betrachtung.
Über- und Unterschreitungen des üblichen Qualitätsstandards durch vertragliche Abrede sind folglich zu beachten.
Da es sich hier um einschneidende Wirkungen handelt, hat der Gesetzgeber eine Einschränkung des Rücktrittsrechts vorgesehen. In Fällen von unerheblicher Bedeutung, also in den Fällen, in denen nur ein geringfügiger Mangel vorliegt, ist das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, § 323 V Satz 2 BGB.
ZitatSo, Jungs und Mädels --> Das war mein letzter Post für die nächsten 16 Tage, denn morgen um diese Zeit sitze ich bereits im Flieger nach Brasilien.
Viel Spaß dort, und nicht dass du mit ner brennenden Flöte zurück kommst. ![]()
Der Belinea wirkt auf Abbildungen hübsch. In Natura sieht er, freundlich ausgedrückt, doch etwas einfach aus.
Der Viewsonic verwendet hochwertigere Materialien. Man hat beim Viewsonic eben nicht diesen Billig-Plastik Eindruck. aber das kennst du ja schon vom VX924.
Die Bildqualität ist bei beiden vergleichbar, ich würde daher ebenfalls zum Viewsonic tendieren. Ist halt ein ordentliches Gerät zum fairen Preis.
Meine Rede. Hanns G liefert mit den aktuellen Geräten wirklich suabere Arbeit ab. Und das zu wirklich sehr niedrigen Preisen. Bin auf deinen Testbericht schon gespannt.
Entschuldige Buzzinhomer, aber du hast wirklich GAR KEINE Ahnung, oder?
Soviel Mist in so wenigen Sätzen hab ich schon lange nicht mehr gelesen.
Ich kenne sowohl den Belinea, als auch den VX2025. Und glaub mir, du würdest staunen, wie gut der Viewsonic im Vergleich zu deinem Belinea ist. Ganz abgesehen vom deutlich wertigeren Design und der Verarbeitung.
Ich würde den Viewsonic momentan bei den Anwendungen für playaz ganz vorne sehen. -Wenn er mit einem VA Panel bei Spielen klar kommt. Andernfalls muss er halt ein schnelleres TN Panel (wie die Zwei ganz oben angesprochenen) wählen, dafür aber auch in der Bildqualität, den Farben und Blickwinkeln Abstriche machen. Die Nachteile eines TN scheint er ja bereits zu kennen. -Eben oft auch die Ausleuchtung so wie z.B. beim VX924.