ZitatOriginal von krong
Ich hoffe dass dir aufgefallen ist dass das Statement 3 Jahre alt ist.
Ich habe das Statement selbst verlinkt, mir ist der Inhalt und das Datum bekannt.
ZitatOriginal von krong
Die Geschichte mit der "Interpretation des Wiederrufsrechts" bezieht sich doch einzig und allein auf die Messgeräte. Und da kann ich die Einschränkung solche nurnoch an Gewerbetreibende zu verschicken, aus den genannten Gründen, durchaus verstehen.
Ich verfolge die aktuelle Situation rund um den TFT Shop sehr aufmerksam. Ich kann jeden verstehen der mehrere Wochen auf sein Geld wartet. Auch finde ich es bedenklich wenn sich hier Leute extra anmelden um ihren Sorgen freien Lauf zu lassen.
Ich kann euch aber versichern dass die "Verschwörungstheorien" unbegründet sind.
Herr Barat beliefert unrechtmässig Privatpersonen ohne Gewerbescheinüberprüfung da ihm Rückläufer Geld kosten, das kannst du ja seinem persönlichen Statement entnehmen. Sicherlich greifen da die normalen gesetzlichen Bestimmung des Widerspruchsrechts, da diese selbstkreierten Regelungen des Herrn Barats, bei Belieferung von Privatpersonen, vor keinem Gericht stand halten.
Ein Schelm wer da böses denkt, das Herr Barat bei Monitorrückläufern ein ähnlich gestörtes Verhältnis bezüglich der Kundenaquiese hat.
ZitatOriginal von Tiefflieger
...um sie anschließend wieder als Rückläufer mit Verlust in den Shop zu stellen, weil das Messgerät nach dem Einmessen "wegen Nichtgefallen" wieder zurück kommt. Solche Spielchen gefallen mir nicht und kosten mein
Geld.
Sicherlich gibt es auch bei Monitoren Rückläufer wegen Nichtgefallen, bei denen Herrn Barat das Spielchen nicht gefällt und es ihm sein Geld kostet. Die grösseren und kapitaleren Versender handhaben das vierzehntätige Widerspruchsrecht durchaus anders.
Sicherlich ist Herr Barat nicht seit vorgestern plötzlich zum Samariter geworden. Das Herr Barat zu den Pradlesern immer noch ein gestörtes Verhältnis hat, wenn es ihm keinen Umsatz beschert, ist ja seinem Umgangston in den zahlreichen Posts der Neuzeit zu entnehmen. Viele aufmerksame Pradleser haben sich über seine Postings und über sein Verhalten moniert. Teilweise werden seine Posts als aggressive Eigenwerbung des TFT Shops empfunden.
Wie schon gesagt, sollte diesbezüglich noch mehr Informationsbedarf bestehen, hilft da die Pradsuche mit unzähligen gefundenen Posts zur Sachlage gerne ausführlichst weiter und spiegelt sehr gut das Verhalten und die wahren Ambitionen des Herrn Barats ungeschönt wieder.
Wer Bedenken bei Bestellungen beim TFT Shop hat, sollte sich vertrauensvoll an die zahlreichen kapitaleren und grösseren Versender in dieser Branche wenden.
ZitatOriginal von meatling
.... in dem Herr Barat sich zu Wort meldet. Was meine Wenigkeit betrifft, so kann ich sagen: Dessen von mir als aggressiv empfundenen Umgangston möchte ich mir nicht antun, und schon allein deshalb werde ich dort gewiß nichts kaufen.
Insofern ist es fraglich, ob man sich wirklich Sorgen machen muß über Dritte, die Herrn Barat in Mißkredit bringen. Ich persönlich habe den Eindruck, das schafft er ganz allein und ohne fremde Hilfe.
Da empfindest du genauso wie unzählige und zahlreiche Pradleser auch. Der aggressive Umgangston und die penetrante TFT Shopeigenwerbung in seinen Posts runden das seit Jahren bestehende gestörte Verhältnis des Herrn Barats zu den Pradlesern negativst ab.
ZitatOriginal von meatling
Wo nimmst Du das her? Ich lese den Satz "Der Vertrieb erfolgt ausschließlich an Gewerbetreibende" auf TFTshop.net auf der Seite mit "Grafiker Displays", wo auch die für mich interessanten Samsung LED Monitore gelistet sind.
Danke für den hilfreichen Hinweis von dir, das Herr Barat auch bei Monitoren versucht das allgemein geltene Widerspruchsrecht unrechtmässig auszuhebeln, durch die Belieferung von Privatpersonen ohne Überprüfung eines gültigen Gewerbescheinnachweises.
Für viele Leser die Privateinkäufer sind, ein sehr nützlicher Hinweis um nicht in die mögliche TFT Shop Falle zu dabben. Das schützt manchen Privateinkäufer vor grösseren finanziellen Schaden, der bei dem Kauf bei einem kapitaleren und grösserem Versender nicht enstanden wäre, da der Privatkäufer dort das vierzehntägige Widerspruchsrecht hätte nutzen können.
Wie oben schon erwähnt sind diese eigenkreierten Versuche des Herrn Barats das Widerspruchsrecht bei Nichtgewerbetreibende auszuhebeln unrechtmässig, und halten keiner Gerichtsverhandlung stand.
Dem Privatkunden erspart ein Nichtkauf beim TFT Shop aber einen Haufen Ärger, wie das ja dem persönlichem Widerspruchsrechtstatement des Herrn Barats zu entnehmen ist.