Tja das ist ein sehr großes Problem offensichtlich, aber ich möchte die Story ganz von vorne anfangen, ich wäre froh wenn sich dieses möglichst viele durchlesen (auch wenn es lang ist) weil es wirklich sehr interessant ausgehen wird und eine völlig neue Dimension im Thema TFT-Kauf übers Internet eröffnet:
Ich habe mich nach dem ich mich hier erkundigt hatte dann entschieden den Hyundai Image Quest Q17 zu kaufen. Da es den bei dem Shop sehr günstig gibt habe ich beschlossen ihn da zu kaufen, nach dem ich mir die AGB durchgelesen habe und gesehen habe dass auf das Widerrufsrecht verwiesen wird. Bevor ich den Monitor bestellt habe, wollte ich mich jedoch noch mal etwas genauer Informieren, also habe ich ein Thread im Forum von Shop xyz aufgemacht zum Thema: "Pixelfehler und Widerrufsrecht". Ein brisantes Thema wie sich bald herausstellen wird, da offensichtlich die AGBs in mehreren Shops für diesen Fall nicht ausgelegt sind. Mein Beitrag lautete folgender Maßen:
"Ich habe vor bei ihnen einen Hyundai Q17 TFT Monitor zu kaufen. Das Pixelfehler hin und wieder mal bei LCD-Bildschirmen vorkommen läßt sich ja leider nicht verhindern. Angenommen ich würde bei ihnen einen LCD Bildschrim kaufen und dieser hätte einen Pixelfehler, könnte ich mich dann trotzdem noch auf das Widerrufsrecht nach ihrenen AGB und dem BGB berufen (aus welchem Grund auch immer.....) ? Sofern ich keinen Pixelfehlertest für 29€ Aufpreis machen lasse können sie mir immerhin nicht nachweisen, dass der Monitor ihr Werk Pixelfehlerfrei verlassen hat (würde mich zumind. sehr wundern), allerdings kann ich ihnen genau so wenig nachweisen, dass der Pixelfehler nicht durch mich im Sinne einer nicht 'sachgemäßen Handhabung' verursacht wurde...
MfG
Darauf hin bekam ich folgende Antwort:
"Genau das wollen wir nicht haben! Deshalb bieten wir bei dem Q17 ja auch eine Nullpixelfehler-Garantie an, [...] Sie wollen sich ja lediglich die 29€ sparen und so den Test umgehen. Also lassen sie den Test durchführen und wir haben einen zufriedenen Kunden mehr
Gruß
-Geschäftsführer-"
Diese Antwort überraschte mich doch sehr zumal sie das Problem Widerrufsrecht vs. Pixelfehler doch gar nicht wirklich gelöst oder beantwortet hat.
Ich habe darauf geantwortet:
"Entschuldigen Sie, aber diese Antwort scheint mir doch etwas oberflächlich zu sein....Erstens muss es eine solche Reglung geben für die Monitore bei denen Sie die Nullpixelfehlergarantie nicht geben und zweitens kann mich niemand zwingen einen 'aufwendigen' Pixelfehlertest durchzuführen zu lassen und trotzdem kann ich mich auf das Widerrufsrecht nach dem BGB §355 stützen, sofern es in ihren AGB nicht anders festgehalten ist.
Gruß
Ganz abgesehen davon würden Sie theoretisch gesehen die Monitore mit genau einem Pixelfehler nie absetzen können, wenn alle Kunden den Pixelfehlertest durchführen lassen würden, da Hyundai erst ab 2-3 toten Pixeln erstattet "
Bevor der Geschäftsführer also darauf kommt den Preis anzuheben oder die AGB zu ändern habe ich kurzerhand einen TFT Monitor bestellt. Während der Bestellung ist mir übrigens an keiner Stelle aufgefallen, dass man irgendwo anklicken könnte das man einen Pixelfehlertest wünscht.... ganz abgesehen davon wird das auch nur im Forum erwähnt und sonst nirgendwo auf der Page. Wer also nicht vorher sein Forum durchgewühlt hat weiß davon nix so behaupte ich.
So und jetzt kommts, das Antwortmail an mich direkt:
"Sehr geehrter Hr. ...,
bis zum heutigen Tage, wurde immer ein anständiger und vernünftiger Ton in unserem Forum
angeschlagen. Ihre letzte Äußerung (Beitrag), geht für unseren Geschmack schon viel zu
weit.
Wir wollen uns mit keinem unserer Kunden streiten. Weder im Vorfeld noch später. Bei
Ihnen scheint dieser Streit leider schon vorprogrammiert. Ich habe in unserem System
gesehen, dass Sie schon einen LCD ohne Test bestellt haben. Sie fragen uns nach unserem
Rat, und machen dann genau das Gegenteil.
Ich werde Ihren Beitrag in unserem Forum löschen, und Ihre Bestellung ebenfalls.
Sollte die Vorkasse schon auf dem Weg zu uns sein, werden wir Ihnen den Betrag sofort
zurücküberweisen, dass versteht sich von selbst.
Hochachtungsvoll
-Geschäftsführer-"
Tja...was soll man dazu sagen? Sry, aber ich denke dieser Geschäftsführer hatte Angst das jemand eine Lücke in seinem AGB ausnutzen wollte. Bevor andere auch auf die Idee kommen wird der gesamte Beitrag sogar gelöscht, dabei herrscht in Deutschland freie Meinungsäußerung und ich habe NIEMAND persönlich angegriffen.