Wiederrufsrecht nach BGB §355 und Pixelfehler

  • Tja das ist ein sehr großes Problem offensichtlich, aber ich möchte die Story ganz von vorne anfangen, ich wäre froh wenn sich dieses möglichst viele durchlesen (auch wenn es lang ist) weil es wirklich sehr interessant ausgehen wird und eine völlig neue Dimension im Thema TFT-Kauf übers Internet eröffnet:


    Ich habe mich nach dem ich mich hier erkundigt hatte dann entschieden den Hyundai Image Quest Q17 zu kaufen. Da es den bei dem Shop sehr günstig gibt habe ich beschlossen ihn da zu kaufen, nach dem ich mir die AGB durchgelesen habe und gesehen habe dass auf das Widerrufsrecht verwiesen wird. Bevor ich den Monitor bestellt habe, wollte ich mich jedoch noch mal etwas genauer Informieren, also habe ich ein Thread im Forum von Shop xyz aufgemacht zum Thema: "Pixelfehler und Widerrufsrecht". Ein brisantes Thema wie sich bald herausstellen wird, da offensichtlich die AGBs in mehreren Shops für diesen Fall nicht ausgelegt sind. Mein Beitrag lautete folgender Maßen:


    "Ich habe vor bei ihnen einen Hyundai Q17 TFT Monitor zu kaufen. Das Pixelfehler hin und wieder mal bei LCD-Bildschirmen vorkommen läßt sich ja leider nicht verhindern. Angenommen ich würde bei ihnen einen LCD Bildschrim kaufen und dieser hätte einen Pixelfehler, könnte ich mich dann trotzdem noch auf das Widerrufsrecht nach ihrenen AGB und dem BGB berufen (aus welchem Grund auch immer.....) ? Sofern ich keinen Pixelfehlertest für 29€ Aufpreis machen lasse können sie mir immerhin nicht nachweisen, dass der Monitor ihr Werk Pixelfehlerfrei verlassen hat (würde mich zumind. sehr wundern), allerdings kann ich ihnen genau so wenig nachweisen, dass der Pixelfehler nicht durch mich im Sinne einer nicht 'sachgemäßen Handhabung' verursacht wurde...


    MfG



    Darauf hin bekam ich folgende Antwort:


    "Genau das wollen wir nicht haben! Deshalb bieten wir bei dem Q17 ja auch eine Nullpixelfehler-Garantie an, [...] Sie wollen sich ja lediglich die 29€ sparen und so den Test umgehen. Also lassen sie den Test durchführen und wir haben einen zufriedenen Kunden mehr ;)


    Gruß
    -Geschäftsführer-"


    Diese Antwort überraschte mich doch sehr zumal sie das Problem Widerrufsrecht vs. Pixelfehler doch gar nicht wirklich gelöst oder beantwortet hat.


    Ich habe darauf geantwortet:


    "Entschuldigen Sie, aber diese Antwort scheint mir doch etwas oberflächlich zu sein....Erstens muss es eine solche Reglung geben für die Monitore bei denen Sie die Nullpixelfehlergarantie nicht geben und zweitens kann mich niemand zwingen einen 'aufwendigen' Pixelfehlertest durchzuführen zu lassen und trotzdem kann ich mich auf das Widerrufsrecht nach dem BGB §355 stützen, sofern es in ihren AGB nicht anders festgehalten ist.
    Gruß



    Ganz abgesehen davon würden Sie theoretisch gesehen die Monitore mit genau einem Pixelfehler nie absetzen können, wenn alle Kunden den Pixelfehlertest durchführen lassen würden, da Hyundai erst ab 2-3 toten Pixeln erstattet "


    Bevor der Geschäftsführer also darauf kommt den Preis anzuheben oder die AGB zu ändern habe ich kurzerhand einen TFT Monitor bestellt. Während der Bestellung ist mir übrigens an keiner Stelle aufgefallen, dass man irgendwo anklicken könnte das man einen Pixelfehlertest wünscht.... ganz abgesehen davon wird das auch nur im Forum erwähnt und sonst nirgendwo auf der Page. Wer also nicht vorher sein Forum durchgewühlt hat weiß davon nix so behaupte ich.


    So und jetzt kommts, das Antwortmail an mich direkt:


    "Sehr geehrter Hr. ...,

    bis zum heutigen Tage, wurde immer ein anständiger und vernünftiger Ton in unserem Forum
    angeschlagen. Ihre letzte Äußerung (Beitrag), geht für unseren Geschmack schon viel zu
    weit.

    Wir wollen uns mit keinem unserer Kunden streiten. Weder im Vorfeld noch später. Bei
    Ihnen scheint dieser Streit leider schon vorprogrammiert. Ich habe in unserem System
    gesehen, dass Sie schon einen LCD ohne Test bestellt haben. Sie fragen uns nach unserem
    Rat, und machen dann genau das Gegenteil.

    Ich werde Ihren Beitrag in unserem Forum löschen, und Ihre Bestellung ebenfalls.
    Sollte die Vorkasse schon auf dem Weg zu uns sein, werden wir Ihnen den Betrag sofort
    zurücküberweisen, dass versteht sich von selbst.

    Hochachtungsvoll
    -Geschäftsführer-"


    Tja...was soll man dazu sagen? Sry, aber ich denke dieser Geschäftsführer hatte Angst das jemand eine Lücke in seinem AGB ausnutzen wollte. Bevor andere auch auf die Idee kommen wird der gesamte Beitrag sogar gelöscht, dabei herrscht in Deutschland freie Meinungsäußerung und ich habe NIEMAND persönlich angegriffen.

    7 Mal editiert, zuletzt von Maulminister ()

  • Ich fand deinen Ton absolut ok. Wenn du dich vorher informieren möchtest ist das doch auch ok. Warum allerdings beim bestellen keine Möglichkeit vorhanden ist die angegebene Prüfung mit zu bestellen, das wundert mich schon.


    Mich hätte interessiert, was passiert, wenn du das Gerät mir Prüfung bestellt hättest und das Gerät dann PF gehabt hätte. Da hattest das Problem ja auch angesprochen, allerdings wurde nicht darauf eingegangen. Ich vermute jetzt einfach mal, dass da dann halt Pech gehabt hättest, das die Firma behaupten würde, dass das Gerät beim Verlassen kein PF gehabt hätte. Außerdem ist auch die Frage, wie aufwendig dort auf PF geprüft wird (Was passiert, wenn dort einfach welche übersehen wurde?).


    Ich finde PF sind meist kein Problem, außer in wenigen Fällen, wo sie das Arbeiten (was das auch immer bei jedem ist) behindern. Sprich sind es PF mit dehnen ich leben kann, so behalte ich ein Gerät, stören sie aber das Arbeiten, so muss das Gerät dann leider zurück.
    Ich vertrete ja auch die Meinung, dass man die Händler nicht ausnutzen sollte, aber mir wäre eine solche Garantie die im Endefekt nur Geld kostet und keine wirkliche Sicherheit bringt zu unsicher.


    Ich kann allerdings auch nicht verstehen, dass du dort bestell hast, nachdem die Anwort alles andere als deine Frage wirklich beantwortet hat.
    Mir wäre das zu unsicher gewesen.


    Das man deinen Beitrag in dem Forum mit Begründung deines nicht angemessenen Umgangstones einfach löscht und nicht drauf eingeht, das finde ich allerdings mehr als seltsam.

    Viele Grüße
    Randy

  • So etwas habe ich befürchtet und ich denke, dass zeigt die Tendenz wie Händler reagieren werden wenn ein Gerät per FAG zurück kommt aufgrund eines Pixelfehlers.


    Unschön, aber leider nicht anders zu erwarten. :rolleyes:


    Falls du 1000%ig sicher bist bei einem Pixelfehler das Gerät zurück zu schicken, solltest du wirklich nur bei den "Großen" bestellen - was du ja auch getan hast.


    Ehrlich gesagt kann ich mir da noch ein paar Spielchen vorstellen die die Händler mit den Kunden treiben können. Nun, hoffen wir das Beste für uns Alle!


    Gruß

  • Also hätte ich erst gar nicht danach gefragt und einen Monitor einfach so bestellt ohne PF-Test dann hätte er mein Auftrag sicherlich nicht storniert. Demnächst werde ich eine solche Diskussion gar nicht erst anfangen...Er kann ja einen Rat zum PF-Test geben, aber kein Befehl...die Kunden sind nicht seine Sklaven...


    Ganz abgesehen davon ist die Wahrscheinlichkeit das ein Pixelfehler durch mich versucht wird doch imo deutlich geringer als die Wahrscheinlichkeit dass das TFT-Panel bereits das Werk mit dem Pixelfehler verlassen hat. Innerhalb von 14 Tagen fällt normalerweise nicht gleich ein Transistor durch Abnutzung oder dgl. aus, einmal korrekt funktionierend sind Transinstoren recht stabile Bauelemente. Und darüber hinaus ist es ja sofern ich einen Artikel bestelle in meinem Sinne nicht den Artikel zu beschädigen sondern ihn sorgfältig zu behandeln...Somit würde man dann meiner Auffassung nach den Bildschrim im Werkszustand (nämlich mit dem einen PF) zurückschicken, sofern man Gebrauch vom Wiederrufsrecht macht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maulminister ()

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich immer wieder um das gleiche Thema. Wer viel fragt, bekommt ...


    Na den Spruch kennt Ihr sicherlich.


    Die Rückgabemöglichkeit besteht prinzipiell immer, ob nun mit oder ohne Pixelfehler. Entscheidend ist, ober der Käufer mit dem Gerät zufrieden ist oder nicht. Im Zweifelsfall kannst Du bei Unzufriedenheit zurückschicken und zwar ohne Angabe von Gründen. Das Gerät gefällt Dir nicht und Schluss. Es schließt natürlich aus, ein identisches Gerät wieder zu kaufen.


    Wenn ein Händler wie in diesem Falle aber eine Pixelfehlerfreiheit anbietet, und das mit 29 EUR verrechnet, finde ich das OK. Alleine die Portokosten betragen für ein versichertes TFT-Gerät zwischen 10 und 13 EUR. Somit ist 29 EUR aus meiner Sicht fair. Ich persönlich würde dieses Angebot immer annehmen.


    Voraussetzung ist aber, dass das Gerät auch pixelfehlerfrei bei mir ankommt. Es ist ja witzlos 29 EUR zu zahlen und dann hat das Gerät doch Pixelfehler. Du kannst das Gerät trotzdem zurück senden. Entweder direkt mit dem Grund dass eine zugesicherte Eichenschaft (Garantie Pixelfehlerfreiheit nicht gegeben) oder wegen Nichtgefallen. Nur weil das Gerät überprüft wurde, verliert man ja nicht das Widerrufsrecht!


    Dieser Punkt sollte sicherlich genauer definiert werden. Es gab nämlich schon Fälle wo Pixelfehlerfreiheit garantiert wurde und dann ein Gerät sogar mit mehreren Pixelfehlern ankam (nicht in diesem Shop!). Diesen Service kann man sich dann komplett sparen.


    Solange dort aber noch niemand konkret bestellt hat, sollten wir auf die erste Käuferreaktion warten.


    Ich persönlich finde ein Forum auch nicht so geeignet um diese Fragen zu klären. Telefonisch lässt sich sowas meist einfacher klären.

  • @ Prad: Ab 40€ Warenwert übernimmt der Händler die Versandskosten für den Rückversand selber.... Ganz abgesehen davon wird in den AGB gesagt dass es keine Transportversicherung gibt, d.h. die Risiken für den Transpost hat der Käufer zu übernehmen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Maulminister ()

  • Meine These von vor einigen Wochen gelesen?


    1. Kohle einsacken für eine NICHT ZURÜCK ZU ERSTATTENDE Dienstleistung


    2. Das Spiel mit der Unsicherheit der Käufer, da es dem Händler anschließend ziemlich Wursch sein kann, ob du das FAG in Anspruch nimmst, denn er hat allein durch die Pixelfehlerprüfung so viel (teilweise sogar mehr) verdient, wie sonst am ganzen Gerät...


    3. Erwischt er wirklich ein pixelfehlerfreies Gerät verdient er doppelt soviel wie sonst...


    Einfach genial die Idee, oder?
    Ich glaube ich überlege mir das nochmal, und führe demnächst auch eine "Pixelfehler Prüfung" ein. Mal schauen, wo ich die ganzen BILLIGEN Mitarbeiter herbekomme, die ich dafür brauche... lol
    Vielleicht prüfe ich die Geräte auch gar nicht erst... Kann mir dann ja eh egal sein...


    Nee nee, Leude. Fallt doch nicht auf so'n Schmarrn rein.


    Was zum Geier nützt einem denn ein (MOMENTAN) Pixelfehlerfreies Gerät?
    Wie schauts nächste Woche, oder in 3 Monaten aus?


    Ich verstehe echt nicht, warum diese Diskussion über diese winzigen, staubkorngroßen und im Normalbetrieb ohnehin meist unsichtbaren Pixelfehler immer noch Thema Nr. 1 zu sein scheint.


    Bislang konnte man doch auch mit den strahlenden, unscharfen und mit Konvergenzfehlern behafteten Röhren leben... Die waren ja schließlich auch nicht wirklich fehlerfrei.

    • Offizieller Beitrag

    Ist das denn generell so, dass die Dienstleistung bei Rücksendung nicht erstattet wird? Das kann ich mir kaum vorstellen. Wenn das Gerät eine zugesicherte Eigenschaft nicht hat, dann brauche ich sie ja wohl auch nicht zu zahlen.

  • Ja, wenn Andi...
    Aber wenn ich das auf der Rechnung nicht miteinander in Verbindung bringe, indem ich einfach "Pixelfehlerprüfung" -29,- Euro schreibe...
    Dann ist das nicht gleichzusetzen mit zugesicherten Eigenschaften...

  • Genau da sehe ich das Problem.


    Wenn du das Gerät hast und PF hast, dann kann sich der Verkäufer einfach rausreden.
    Er behauptet dann ganz einfach, dass die Fehler bei ihm nicht da waren (sei es jetzt durch mangelhaft oder nicht vorhandene Prüfung) und das auf dem Transport passiert sein muss.
    Was macht man dann in so einem Fall?
    Es mag sein, dass es da auch Händler gibt, die da kulant sind, aber generell werden die meisten Verkäufer wohl so ein Gerät nicht zurück nehmen. Dann muss man das wohl mit der Post, DHL, ... ausmachen. DHL z.B. nimmt sich solcher Sachen aber nur an, wenn man direkt bei der Annahme defkte an der Verpackung erkennen kann und entweder die Annahme verweigert oder sich das ganz schriftlich geben lässt.


    Ich erinnere mich, dass mal jemand, als wir das Thema Prüfung auf PF, einmal bei NEC nachgefragt hatte, ob es denn tatsächlich beim Transport zu PF kommen kann. NEC hat darauf geantwortet, dass dieses sehr unwahrscheinlich ist.


    Und wenn der Kunde also in jedem Fall das Risiko trägt und kaum nachweisen kann, dass das Gerät schon beim Händler PF hatte, so wird ihm der Verkäufer nicht den Preis für die Prüfung erstatten.
    Schickt man das Gerät dann per FAG zurück, so wird der Verkäufer dann wphl weiterhin dabei bleiben, dass er diese Leistung in jedem Fall erbracht hat.


    Mir ist das ganze zu unsicher und daher würde ich lieber mit einem PF der nicht stört leben, als mit einem, für den ich auch noch 20-40€ mehr bezahle.

    Viele Grüße
    Randy

  • Eben.
    Totaler Quatsch das Ganze, da der Händler dir außer der Überprüfung selbst überhaupt nichts zusichern oder garantieren kann. PUNKT. :D


    Kein Prüfbericht eventuell mit Bildern, keine weitere Garantie wie z.B. Pixelfehlerfreiheit wird für X Tage garantiert, oder ähnliches...
    Was also hat man bezahlt?
    Das Auspacken, Anschließen und dass der hoffentlich keine Glasbausteine tragende Mitarbeiter das Gerät überprüft hat. Was auch immer das heißen mag.


    Auf der Rechnung steht dann:
    Gerät X---549,- Euro
    Pixelfehlerprüfung: ---29,- Euro
    Versandkosten: 10,- Euro


    Was meinst du bekommst du beim Rückversand erstattet?
    Genau! 549,- Euro + Rückversandkosten (und das ja offensichtlich auch nicht immer)...

  • Zitat

    Original von TFTshop.net
    Kein Prüfbericht eventuell mit Bildern, keine weitere Garantie wie z.B. Pixelfehlerfreiheit wird für X Tage garantiert, oder ähnliches...
    Was also hat man bezahlt?


    Genau das finde ich immer mit am schlimmsten. Wenn man bei einem Unternehmen etwas prüfen lässt (sei nur der TÜV beim Auto), so gibt es immer ein Prüfprotokoll bzw. einen Prüfbericht. Ohne einen solchen, aussagekäftigen Bericht ist das ganz, meiner Meinung nach, absolut sinnlos.
    Solche Firmen nutzen, wie ich finde, oft nur die Unwissenheit der Käufer aus, die noch nie PF gesehen haben und absolut Angst davor haben.
    Oder versuchen dadurch die besonders empfindlichen Käufer zu ködern.


    Das muss nicht heißen, dass keine Firma die eine solche Prüfung anbietet, kein Protokoll beilet oder eine Garantie wie sie TFTShop.net meint anbietet. Aber bekannt ist mir bisher keine.

    Viele Grüße
    Randy

    Einmal editiert, zuletzt von Randy ()

  • Hallo!


    Ich möchte an dieser Stelle nur mal ein paar Dinge zum FAG klarstellen:


    1. Die relevanten Vorschriften findet Ihr in den §§ 312b ff und § 355/366 BGB


    2. Im Normalfall besteht das Widerrufsrecht 2 Wochen.


    3. Der Widerruf muß nicht begründet werden! Es ist egal, ob der Monitor beispielsweise Pixelfehler aufweist oder Euch die Farbe des Einschaltknopfes nicht gefällt. Im Grunde würde es reichen, wenn Ihr die Ware ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen zurück sendet.


    4. Das Risiko das der Sache auf dem Rückweg was passiert, trägt grundsätzlich allein der Händler. Eure Verantwortung endet, sobald sie Euren Einflußbereich verlassen hat.


    5. Zu den Kosten: Der Händler ist verpflichtet, Euch das Geld, das Ihr für die Ware bezahlt habt + Versandkosten für den Rückversand zu erstatten. (Im Prinzip selbst dann wenn die Ware nie bei ihm ankommt.)


    6. Die Versandkosten für die Versendung zu Euch müsst Ihr nach der gängigen Praxis selber tragen (wobei ich schon einmal Glück hatte und der Händler mir auch diese zurück erstattet hat), dass Gesetz regelt diesen Punkt jedenfalls nicht ausdrücklich. Es ist aber vernünftig es so zu handhaben, da nur so der Händler vor Mißbrauch geschützt ist.


    7. Das oben Gesagte gilt nur für Verträge zwischem einem Unternehmer (§13 BGB) und einem Verbraucher (§14BGB).


    8. Im Prinzip ergibt sich aus der Regelung, dass Ihr auch bis zum Versand den Vertrag einseitig widerrufen könnt.


    Gruß

  • Und dass man für 29 Euro keinen ausführlichen Test mit Protokoll, Bildern und einem Bericht erwarten kann, ist ja auch irgendwie klar.


    Ich frage mich bei diesen ganzen Pixelfehlergarantie-Shops immer. was man als Kunde erwarten muss, wenn man diese GArantie nicht bezahlen kann / will ?! Heisst das ich bekomme automatisch ein Gerät mit Pixelfehlern ? Irgendwo müsse ide Geräte ja stecken !

  • Iron
    Besten Dank für eine qualifizierte Aussage, die auch ich als NON§Profi verstehen kann! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von TFTFanII ()

  • Also bei Amazon werden bei Nutzung des FAG nur die Versandskosten erstattet wenn das Produkt mehr als 40€ kostet so jedenfalls habe ich in deren AGB gelesen. Aber ansonsten stimme ich Randy mit der Frage zu: Ich zweifle daran dass alle Verkäufer den Bildschrim bei Nutzung des FAG mit einem Pixelfehler zurücknehmen würden. Denkste das Transportunternehmen würde dafür die Verantwortung übernehmen? Daran zweifle ich noch stärker.


    @ Lancelot: Sehr schön die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich meine die werden doch die Geräte mit Fehler markieren damit sie nicht jedesmal wieder alle x Geräte durchtesten müssen. Also werde ich doch als schlauer Verkäufer logischerweise dem jenigen der keinen Test machen läßt eins der fehlerbehafteten Geräte zuschicken.


    Maulminister

    2 Mal editiert, zuletzt von Maulminister ()

  • Das kann dir Tatsächlich passieren. abgesehen davon bekommst du dann auch ein geöffnetes Packet und wer weiß, wer bei der Prüfung auf das Panel gepackt hat, ....


    Es muss ja nicht unbedingt ein Bild dabei sein (darauf würde man die PF wohl auch nicht erkennen), aber ein Din A4 Blattk, wo drauf steht, dass das Gerät am x.x.xx von Mitarbeiter XY getestet wurde und dieser keine PF entdeckt hat, das sollte man schon mitgeschickt bekommen.


    Falls das Gerät dann z.B. Gebrauchsspuren hätte, so wüßte der Verkäufer auch, wer dafür verantwortlich ist.

    Viele Grüße
    Randy

    Einmal editiert, zuletzt von Randy ()

  • @Maulminister
    Ich persönlich mache mir aber schon Gedanken, warum ein seriöses Unternehmen einen solchen Beitrag im seinem Forum löscht.
    Es gibt doch bestimmt viele Leute mit dieser Frage. Dort hätte das ganz dann doch ein für alle mal ganz einfach geklät werden können.

    Viele Grüße
    Randy

    3 Mal editiert, zuletzt von Randy ()

  • @Maulminister
    ... und stell Dir vor sie hätten geliefert ... und stell Dir vor Du hättest auch noch eine Reklamation ... nicht auszudenken.
    Sei froh, so manche Erfahrungen muss man nicht machen.