Hallo zusammen,
Ich habe mir vor ca. 10 Tagen im Ladengeschäft eines bekannten Berliner PC-Händlers einen Neovo S17-A bestellt. Der Preis lag mit 426 € ca. 75 € unter dem billigsten Internet-Angebot für diesen Monitor. Also in meinen Augen das Schnäppchen schlechthin.
Da Neovo nicht grad der Renner unter den Monitor-Marken ist mußte das Gerät natürlich bestellt werden. Heute nun erhielt ich den Anruf, daß das gute Stück da ist und ich es abholen könnte. Leider hat der Hersteller jedoch in der Zwischenzeit den Preis erhöht und das Gerät könne man mir jetzt nur für 455 € verkaufen. Um es vorweg zu nehmen. Ich werde den Monitor wohl trotzdem nehmen, da auch der Preis von 455 € unschlagbar ist aber trotzdem hätte ich gerne gewußt ob das Rechtens und üblich in der PC-Branche ist.
Tatsache ist, daß ich vom Händler nach Leistung der Anzahlung eine Auftragsbestätigung erhalten habe, die freibleibend ist. Ich hingegen wurde belehrt das ich vom Auftrag nicht zurücktreten kann, da daß Gerät extra für mich bestellt wird.
Was ist denn nun richtig? Habe ich einen für beide Seiten verbindlichen Vertrag geschlossen, oder nicht. Sind AGB in denen sich der Händler für solche Fälle das Recht die Preiserhöhung weiterzugeben wirksam? Und habe ich als Kunde in diesem Fall das Recht bei einer Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten und die Rückgabe der Anzahlung zu verlangen.
Herzlichsten Dank für hoffentlich klärende Antworten.
Yoohlie