Gestern 2 Monitore bestellt und wurde bestätigt! Heute Angebot mit neuem Preis!

  • Zitat

    Original von krong
    Es steht doch nicht umsonst in jedem Werbeprospekt der Satz "irrtümer vorbehalten" oder "Alle Angaben ohne Gewähr"


    Auch wenn sichs blöd anhört aber jeder kann mal Fehler machen.
    Und wenn das dann das Aus für ne Firma wäre würd ich da gerichtlich auch nicht versuchen auf den offenbar falschen Preis zu bestehen.


    Ja, aber auch die AGB sind ohne Gewähr... :D Denn unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt!!!


    Ist es nicht eigentlich so: Der Händler macht dem Kunden ein Angebot (WebSeite), dieser nimmt das Angebot an (verbindl. Bestellung) und damit ist das sog. Verpflichtungsgeschäft des Kaufvertrages schon erledigt!!!
    Die Bestätigungsmail ist nett, aber nur noch rein informativ und dürfte den Lieferwillen des Händlers (zum ausgepriesenen Verkaufspreis) nur noch bestätigen....
    Ob das sog. Erfüllungsgeschäft realisiert wird (eigentlich ja das Ziel des Käufers ;)), steht auf einem anderen Blatt....
    Da kommen dann Lieferverzug, Ersatzlieferung und Schadenersatz weg. Nichterfüllung ins Gespräch, aber nicht einfach "Sorry"-sagen 8)


    Also lieber baer2: wenn Du es drauf anlegst, bekommst Du Deine TFTs zu dem Angebotspreis, ABER unter welchem Einsatz....
    Ohne Gericht oder zumindest anwaltl. Aufforderungsschreiben geht da erstmal nichts, so habe ich jedenfalls das Rechtsverständnis von Händlern etc. erlebt. Ich habe allerdings beruflich sehr viel mit diesen Dingen zu tun, und glaube mir, es wäre möglich (mit rel. geringem Prozessrisiko), die TFTs zu genau diesem Preis zu bekommen.


    ABER: Auch ich rate Dir von diesem Weg ab! Zu viel Stress (und ggf. doch vergebl. Kosten, denn nicht jedes Gericht entscheidet gleich und jeder Fall ist etwas ander gelagert), der sich bei dem Ergebnis nicht lohnt!



    lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

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    Das Spiel ist etwas merkwürdig in den AGBs ausgedrückt, aber am Rande der Legitimität. Mit etwas findigem Tun könnte man die Klausel als unwirksam erklären lassen und damit fällt sie aus. Er macht euch ein freibleibendes Angebot, quasi wie der Zigarettenautomat an der Straßeneecke (ich übertreibe etwas damit auch nicht §-Freunde mitkommen), was aber laut deutschem Recht nicht 100%ig bei Webangeboten eindeutig geklärt ist ob es legitim oder nicht legitim ist, bzw. ich hab zumindest bis jetzt noch nichts davon gehört das es ist.


    Klar bleibt: Irrtümer sind menschlich und können nachzeitig, vor dem Abschluß des Geschäfts, noch ausgetauscht werden wenn der Irrtum zu einem fundamentalen Schaden des Verkäufers führt.


    Alles klar ? :D


    Bsp.: 100E kostet der TFT und ausversehen wird er für 10E angeboten: Geschäft ist schädlich also nichtig.
    Bsp.: 200E kostet der TFT und ausversehen wird er für 199E angeboten: Geschäft kann trotzdem zu Stande kommen da kein fundamentaler Schaden.
    Die Grenze schwankt dabei und müßte einen Anwalt einschalten. Lohnt sich eigentlich nur ab ca. 20Tsd E.

  • Zitat

    Original von freeeezy
    ps : hab grad gesehen das du ne neue Zahnarztseite hast. ;)
    Sieht doch schon wesentlich profesioneller aus als die alte *g*


    *nedhaun* *indeckunggeh*


    ^^


    Hat fellie gemacht. Ist gut, oder? Viel schnellere Navigation.

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