Problem bei Rückgabe des Monitors bei TFTShop.net!

  • Hallo!


    Ich weiß hier ist nicht das Problem-Forum, aber die meisten User
    sind hier und ich brauch mal eure Hilfe!


    Hab bei tftshop FSC P19-1A bestellt, bekommen, angeschaut, war unzufrieden
    und hab vom Rückgaberecht gebrauch gemacht. Hab am 8.11 geschrieben dass ich unzufrieden bin und das Gerät zurückgeben will.... am 16.11 hab ich das Gerät auf der Post aufgegeben, hatte viel zu tun, bin nicht wirklich dazu gekommen, ein WE war auch noch dazwischen....


    Jetzt kommt folgende Aktion von TFTshop:


    "Laut BGB steht Ihnen die Überprüfung der Ware "wie im Ladenlokal" zu.
    Dies wurde Ihnen im Sinne des Gesetzgebers ermöglicht.
    Eine weitergehende Nutzung wie ein Eigentümer ist laut BGB nicht vorgesehen.
    Sie sind uns somit zu Wertersatz verpflichtet.
    Da für Sie die Rücksendung bereits am 08.11. feststand, das Gerät aber erst am 16.11. von Ihnen versandt wurde, müssen wir von einer zwischenzeitlichen regelmäßigen Nutzung des Gerätes ausgehen, die wir Ihnen mit 1% des Kaufpreises/ Nutzungstag belasten werden."


    Ich hab natürlich sogleich widersprochen und das Vorgehen angekreidet...
    (außerdem ist das nirgends in den AGB´s beschrieben und somit wohl
    unwirksam)


    Nun frage ich euch, ob sich jemand damit ein wenig auskennt. Das Gerät hab ich in tadellosem Zustand zurückgeschickt innerhalb der Frist zurückgeschickt..


    Welches Recht hätte hier TFTshop das durchzuziehen???

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe an dieser Handhabung jetzt nichts verwerfliches und die Reaktion vom Shop nachvollziehbar. Ich möchte betonen, dass dies meine Meinung ist, unabhängig davon, dass es sich um TFTShop.net handelt. Wenn das jetzt Shop XYZ wäre, würde mein Antwort identisch ausfallen.


    Wenn am 8.11. feststand, dass das Gerät retourniert wird, es dann erst eine Woche später zu versenden, das ist schlecht. Ich kann nicht beurteilen, ob der TFT diese Woche verpackt im Karton stand oder eben in dieser Zeit benutzt wurde. Es gibt aber für diverse Hersteller eine Software, womit die Betriebsstunden ausgelesen werden können.


    Den Händlern ist es gestattet, ein Nutzungsentgelt zu verlangen, denn in diesen 2 Wochen wo das Gerät zurückgegeben werden kann, tritt durch die Nutzung auch ein Wertverlust ein.


    Was wurde denn jetzt konkret abgezogen? 8 x 1 %, das macht dann bei einem Kaufpreis von 529 EUR, 42,32 EUR. Klingt happig, muss ich zugeben. Allerdings dürfte es schwer werden dagegen was zu machen.


    Wenn das Gerät nicht verwendet wurde innerhalb der 8 Tage, dann würde ich noch einmal den persönlichen Kontakt suchen um die Angelegenheit zu klären. Herr Barat ist in den vergangenen Jahren immer durch hervorragende Beratung und guten Service aufgefallen und persönlich bespricht sich sowas einfach besser.


    Viel Glück beim Verhandeln.

  • danke für die schnelle antwort....


    ja wenn dann will er 8% abziehen, so wie sich das anhört...


    es kommt einfach völlig unerwartet....da auch nichts genauer in den AGB´s darüber beschrieben ist.... somit denk ich mal innerhalb den 14tagen zurückgeben und is ok.... wenn ich das gerät ohne irgendwas nach 12tagen zurückschick kann mir praktisch nichts angekreidet werden und so weil man den wunsch vorher äußert kann wieder alles gegen einen verwendet werden :(


    ja mal sehn was auf meine mail nochmal zurückkommt.... 8% sind einfach happig.... außerdem ist das eben nirgends bekannt gemacht ..


    nun denn, schönes WE

  • Der folgende Beitrag stellt KEINEN RECHTSBEISTAND dar, er beruht auf persönlichen Erfahrungen, persönlichen Ansichten und ist ohne Gewähr:


    Wie bitte??? Und ich wollte meinen TFT evtl. dort kaufen!!


    Du hast ein 14tägiges Rückgaberecht in denen Dir der Verkäufer den vollen Kaufpreis erstatten muss. Der Verkäufer kann Wertminderung geltend machen, wenn er Dir NACHWEISEN kann das Du das Gerät verwendet hast ausserhalb der Testtoleranz. Also zum Beispiel durch Gebrauchsspuren, das Gerät also nicht wieder als "neu" weiterverkauft werden kann...


    Ich würde dagegen mit allen Mitteln vorgehen und nicht 1% zahlen. Rechtsschutzversicherung??


    Grüsse,
    Nachtwesen

    • Offizieller Beitrag

    Ich wäre mit Deiner Aussage vorsichtig. Die Geräte vom TFTShop kommen originalverpackt vom Großhändler und sind komplett neu. Ich möchte betonen, dass diese Vorgehensweise mir erstmalig bekannt wird. Man erhält dort in der Regel seine Erstattung vollständig.


    Wenn man aber ein Gerät 14 Tage nutzt, dann darf der Händler diese Nutzung in Rechnung stellen. Das FAG wird ja jetzt im BGB geregelt und da wird schon was zu stehen. Und wenn die Nutzung über einen Betriebsstundenzähler nachgewiesen werden kann, dann ist überhaupt nichts machbar, auch nicht wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast. Abgesehen davon, frag mal Deine Versicherung ob die eine Kostenübernahme bei 40 EUR macht. Viel Vergnügen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TBech
    ja mal sehn was auf meine mail nochmal zurückkommt.... 8% sind einfach happig.... außerdem ist das eben nirgends bekannt gemacht ..


    Nehme den Hörer in die Hand, das sollte persönlich geklärt werden und Herr Barat ist absolut kundenfreundlich. Eine Mail ist nicht die unbedingt geeignetste Form um dieses Problem aus der Welt zu schaffen. Das liegt aber an Dir. =)

  • Der folgende Beitrag stellt KEINEN RECHTSBEISTAND dar, er beruht auf persönlichen Erfahrungen, persönlichen Ansichten und ist ohne Gewähr:


    Zitat

    Und wenn die Nutzung über einen Betriebsstundenzähler nachgewiesen werden kann, dann ist überhaupt nichts machbar


    Ich sagte ja auch ausdrücklich wenn es NACHWEISBAR ist muss er zahlen, aber das muss erstmal nachgewiesen werden! Es hat nunmal nicht jeder immer ne Post in der Nähe wo er am nächsten Tag alles erledigen kann. Oft hat man keine Zeit oder einfach KEINE LUST. Na und?? 14 Tage hat man Zeit und dann zu unterstellen das Gerät wäre benutzt gewesen ohne Nachweis finde ich nicht in Ordnung. Noch mal: Wenn ich ein Gerät kaufe und es auspacke und es gefällt mir vom Aussehen nicht. Ich habe es nicht mal eingeschaltet, verpacke es schön wieder und stelle es 12 tage in die Ecke, sende es zurück, dann will ich doch mein volles Geld wieder haben, ist doch logisch, oder??

    • Offizieller Beitrag

    Stimme ich Dir ja voll zu. Aber das werden die beiden nur direkt klären können.

  • Zitat

    Original von Andi
    Stimme ich Dir ja voll zu. Aber das werden die beiden nur direkt klären können.


    Jep, wie Du sagtest wird das Telefon der beste Weg sein. Fragt sich ob TFTShop auch Samstag Nachmittags supported!? Naja @TBech: Dir viel Erfolg und den anderen Mitlesern ein schönes Wochenende. 8)

  • danke für die anregende Diskussion....


    wie ist das denn überhaupt geregelt wieviel man das Gerät zum "Testen" benutzen darf? wenn ich die 14tage rechtlich habe, sollte es doch egal sein wann ich es zurückgebe... wenn ich es nicht sage dass ichs zurückschicke sondern einfach so zurückschicke kann mir keiner was ankreiden...und in den AGB´s steht nirgends so ein fall beschildert, auch kein verweis auf das BGB.... ich finde das Vorgehen äußerst kunden un-freundlich !!!!!


    "Die Ware entspricht nicht Ihren Vorstellungen? Kein Problem.
    Der Gesetzgeber hat glasklare Verhältnisse geschaffen.
    Und an die halten wir uns ohne gejammer, oder nervende Diskussionen" (zitat tftshop)


    --> dem kann ich leider nicht zustimmen.... es wurde nicht mal nachgefragt ob ich das gerät länger benutzt habe oder warum ich es so spät verschicke.... es kam eine nachfrage nach der versandbestätigung und dann 1h später diese email...


    außerdem wäre ich gespannt ob das Gerät dann auch als "schon-mal-zurückgesand" wieder verkauft wird.


    nun ja, warten wir mal ab.... wenn mir ein "Verbrauch des Gerätes" nachgewiesen werden kann, und das laut BGB geregelt ist, kann ich wohl nicht viel machen..... aber von dem so kundenfreundlichem Service wie hier berichtet wird kann ich dann leider nicht mitreden


    liebe grüße
    tbech

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    Zitat

    wie ist das denn überhaupt geregelt wieviel man das Gerät zum "Testen" benutzen darf?


    Das Gerät muss nach dem Testen wie "Neuware" sein, sprich kein Kratzer, kein Verschleiss, original verpackt. Der Käufer hat dafür sorge zu tragen das er das Gerät behandelt als würde es nicht ihm gehören...

  • ja, genauso hab ich das gerät behandelt.... ein verschleiß ist sicherlich nicht sichtbar!
    was mir aber aufgefallen ist, dass um die Höhenverstellung so klebebänder waren, die nicht richtig angeklebt waren als ich das gerät bekam und in den monitoreinstellungen war die helligkeit auf 50......


    als ich dann einen "grundeinstellungen-reset" gemacht hab, war der Helligkeitswert aber plötzlich auf 100 eingestellt....


    was solls... ich will einfach nur schnell mein geld wieder, und zwar alles....

  • ach ja, und ich glaub mal nicht, dass ein Gerät einen Verschleiß von 1% am Tag hat.... dann wäre der Monitor nach 3 Monaten praktisch schrott und hätte keinen wiederverkaufswert..... was wohl nicht so ganz der fall ist

  • Der folgende Beitrag stellt KEINEN RECHTSBEISTAND dar, er beruht auf persönlichen Erfahrungen, persönlichen Ansichten und ist ohne Gewähr:


    Hi TBech!


    Nun ja, ich verstehe schon das der Händler dieses 1% berechnet weil er ja den Monitor als NEU weiterverkaufen möchte und sonst Verlust machen würde. Wenn Du den Monitor aber nunmal nicht benutzt hast dann hast Du auch keinen Grund zu zahlen. Ich würde Andis Rat folgen und den Herrn persönlich anrufen, wie ich hier im Forum schon gelesen habe lässt er wirklich mit sich reden.


    Ich erhalte auch nicht gerne einen Monitor der schonmal zurückgesendet wurde, aber so ist nunmal das Business. Der Händler kann den Monitor ja nicht wegschmeissen wenn er einem Kunden nicht gefällt.


    Bin mir sicher Du bekommst Dein Geld wieder, also kein Stress erstmal :)

    • Offizieller Beitrag

    Bei TFTShop.net erhält man nur Neuware. Retournierte Geräte werden als Rückläufer im Shop separat verkauft!

  • Zitat

    Original von Andi
    Bei TFTShop.net erhält man nur Neuware. Retournierte Geräte werden als Rückläufer im Shop separat verkauft!


    Na das klingt doch sehr gut, das macht sicher nicht jeder Shop so. Vorbildlich!

  • Mal ein Auszug aus dem BGB-Gesetzestext zum FAG. Auch ich übernehme keine Richtigkeit folgender Schrift, da sie von einer Seite aus den weiten des I-Nets stammt. Meine Äußerungen zu der Sache seien bitte auch nicht als verbindlich und als des Weisheits letzter Schluss anzusehen. Folgendes spiegelt zum Großteil einfach meine Meinung wieder.


    [...]
    "§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
    [...]
    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat."
    [...]


    Hoffe das ist der richtige "Ausschnitt" für dich. Für Unternehmer gilt das FAG in vollem Umfang und es besteht eine Belehrungspflicht seitens des Unternehmers, wie man hier herauslesen kann. Die findet auf der Seite von TFT-Shop.net auch statt, mit der Ausnahme das Herr Barat angiebt nur im Fall unsachgemäßen Gebrauchs eine Vergütung zu fordern, was absolut verständlich ist.
    Der von mir hier beschriebene Ausschnitt aus dem FAG macht allerdings auch klar, das Händler das Recht haben ein Nutzungsentgeld innerhalb der Rückgabefrist zu fordern, sofern das Gerät zu mehr als dem Zweck einer Prüfung betrieben wurde und da sich bei TFT-Einsteigern erst nach Wochen solangsam eine art "Umgewöhnung" eingestellt hat, wirft hier einem das Gesetz sicherlich Knüppel zwischen die Beine. Für mein Dafürhalten besteht eine Prüfung im Rechtsinne nämlich wirklich aus auspacken, anschließen, begutachten und wieder einpacken. Diese Art der Meinungsfindung ist natürlich bei TFTs nicht grade Verbraucherfreundlich da man sich mit den neuen Umständen erstmal anfreuden muss.
    Nichts desto trotz bietet einem das BGB aber hier die Möglichkeit fast sein gesamtes Geld zurückzuerhalten, indem "nur" ein geringer Prozentsatz pro Tag vom Gesamtpreis als Nutzungsentgeld verlangt werden darf (jedenfalls habe ich das so verstanden) und sind Andi's geschätze 43 Euro denn wirklich viel geld für 2 Wochen in denen der TFT unter deiner Fuchtel stand? Es mag sein, das du ihn nur 1 Woche benutzt hast, aber das kann keiner ohne weiteres Feststellen und so muss vom Rücksendedatum, sprich Poststempel, ausgegangen werden. Nicht jedermann schickt die Ware nicht zurück weil er Kopfüber in Arbeit steckt :)
    Man muss hier eben auch die Seite des Händlers sehen, der nun ein "Gebrauchtes" (2 Wochen alt - lächerlich) Gerät an den Mann/die Frau bringen muss, bzw. auch noch die Rücksende kosten bezahlen muss (bei einem Waren Wert >=40 Euro oder ist die Änderung des FAG schon abgeschlossen?).
    Wenn du Ware erhalten hättest die du nicht bestellt hast, wäre das aus moralischer sicht absolut richtig, zu sagen "Ich will mein gesamtes Geld wieder" und auch nach 2 Wochen kann ich sowas für mich persönlich noch gelten lassen, doch durch unterschiedliche Nutzung und durch den Umstand das man einmal geöffnete Ware quasi nicht mehr als "Neu" verkaufen darf, lastet bei entsprechender Zahl solcher Rücksendungen, dieses schon arg auf den Schultern kleinerer Händler und Unternehmen, denn sie müssen hier ja quasi "wegen nichts" ihre Gewinnspanne beschneiden um das Gerät noch irgendwie loszuwerden.
    Die Lage steht also derzeit so das du als Verbraucher eigentlich ganz gut gegenüber dem Händler abgesichert bist und wegen geschätzten 43 Euro würde ich mir da eher solch einen Thread spaaren. Da hätte es eine einfache Anfrage per Telefon getan und wenn es dort "nein" heisst, auch gut.
    Zeig mir mal einen normalen Laden der dir ein Gerät 2 Wochen überlässt (mal außenvorgelassen wie oft du es genutzt hast) und der es dann ohne Mucks zurücknimmt. Ziehen wir die geschätzten Versandkosten von mindestens 6,70 (+20,00 Euro Sperrgutaufschlag, wenn der TFT samt Umverpackung die üblichen Postmaße überschreitet) ab, dann zahlst du noch ca 36 Euro wegen "Wertverlust" (bzw. nur 16,00 Euro). Dir gehen im günstigsten Fall also etwa 36 Euro verloren die der Händler als reinen Wertverlust erstattet haben will, au Backe das trifft aber die Portokasse :D


    Manches sollte man einfach mit Rücksichtnahme auf die Gesamtsituation so nehmen wie es ist.


    Amen.


    .Edit: Kleinere Rechtschreibfehler korrigiert.


    ~Technix~

    3 Mal editiert, zuletzt von Technix ()

  • Zitat

    original von Andi
    ...dann ist überhaupt nichts machbar, auch nicht wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast. Abgesehen davon, frag mal Deine Versicherung ob die eine Kostenübernahme bei 40 EUR macht. Viel Vergnügen.


    Ich hatte den gleichen Fall, und kann diese Aussage nicht bestätigen. Hier nachzulesen. Bei mir ging es um einen Betrag von ca. 50 €, ich bin Rechtsschutz versichert und ich habe den Betrag erstattet bekommen.


    gruß

    • Offizieller Beitrag

    Von wem erstattet bekommen? Vom Händler oder von der Versicherung?