Änderungen im Fernabsatzgesetz

  • Hallo,


    dachte mir, dass ist hier von größerem Interesse. Die Rücksendekosten sind ja nicht zu verachten.


    Viele Grüße


    Robiwan

  • hab ich auch grad gelesen & wollt es posten - da ist wohl einer schneller gewesen (oder einfach nur früher aufgestanden ;))

  • War ja irgendwo abzusehen. Wurde ja teilweise enorm viel Schindluder damit getrieben.


    Zitat

    Auch sind solche Verträge ausgenommen, die ein Unternehmer nur ausnahmsweise einmal unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (also etwa Internet, Telefon, Telefax, Kataloge) schließt, grundsätzlich aber seinen Vertrieb nicht mit Hilfe solcher Techniken gestaltet. (Tobias Haar)


    Heisst das, dass Unternehmen wie Amazon oder sonstige "rein-Intrnethändler", die also keine Ladenlokale betreiben, von dieser Regelung ausgenommen sind und Unternehmen wie Alternate oder andere, die auch mind. ein Ladenlokal betreiben, dieser Regelung unterliegen?


    Amazon schießt ihre Verträge nun einmal nur über das Internet, während Alternate zum Beispiel aufgrund des Ladenlokals das Internet als Hilfsmittel auslegen könnte. Oder bin ich heute morgen einfach zu perplex?

    Einmal editiert, zuletzt von pewin ()

  • Wenn du bei Alternate über den Onlineshop bestellst gilt das FAG natürlich auch weil es sich dabei ja nicht um eine Ausnahme handelt. Das trifft zB dann zu wenn du bei einem Ladengeschäft (das normal keinen Versand anbietet) per Telefon oder Fax bestellst.