Hyundai L90D+ und allg. Frage zum Rückgaberecht

  • Hallo alle zusammen,
    nachdem ich schon unzählige threads/posts gelesen habe (Kompliment an alle!), bin ich nun etwas verwirrt.
    Nachdem ich den Feature-Guide ausgeführt hatte, stieß ich (eher zufällig) auf den Hyndai L90D+.
    Der hat so ziemlich - meiner Meinung nach jedenfalls - so gute Daten (zwar keine sRGB, aber dafür 16,7 Mio Farben), daß der auf jeden Fall in meine engere Wahl gekommen ist.


    Nachdem ich nun aber - hungrig vor Wissensdurst - auf das prad.de board ging (), um die testergebnisse zu lesen, war da gar nix!
    Kann mich bitte mal wer aufklären, bzw. mir erklären, was ich evtl. falsch gemacht habe, oder jemand mir seine Erfahrungen mitteilen könnte?


    Dafür schon mal Danke, jetzt zur nä. Frage:


    Also, es ist ja so, daß die Händler nicht Monitore allein auf Grund von Pixelfehlern zurücknehmen müssen, gelle?
    Also, wenn ich z. B. mir den im Laden dummerweise nicht angeschauten Monitor zu Hause auspacke, und in meinen Augen ein (!) Pixelfehler so dermassen stört, daß ich einen anderen Monitor möchte.
    ABER:
    Meiner Meinung nach gibt es in Deutschland das 14tägige Rückgaberecht, und zwar OHNE ANGABE VON GRÜNDEN !!
    Also kann das denen doch egal sein, oder?
    Falls die den halt net tauschen wollen, okay, fein, dann gebe ich ihn halt nur zurück (gegen Geld, nix mit Gutschein, noch`n Gesetz), und hole mir den gleichen beim nä. Händler, der wird froh sein.


    Also was ist jetzt mit meinem Gedankengang falsch, denn dann hätte ich in log. Konsequenz das ganze "Ich-hab-nen-Pixelfehler-aber-mein-Händler-nimmt-den-nicht-zurück-was-soll-ich-nur-tun" - Problem ja gelöst, aber 1. Bin ich net so klug, 2. haben sich da bestimmt schon klügere Köpfe genau die selben Gedanken gemacht und 3. Bier getrunken, hehehe.
    @Admin/Moderator: Sorry, wusste nicht, wo der thread hin sollte, bitte verschieben, wenn er falsch platziert wurde.


    Danke an alle, welche mir helfen können.
    Cruz

    Wer den ;( hat braucht für den :D nicht zu sorgen.

    Einmal editiert, zuletzt von de_Jung75 ()

  • Zu Punkt eins!
    Der link führte auf eine Falsche Seite, eins zurück unter Hyndai steht was!
    Sorry, daß ich erst jetzt gesehen habe.
    Bitte richtig linken, thx.
    Dennoch bitte ich meine Frage zum Rückgaberecht nicht zu übersehen, danke

    Wer den ;( hat braucht für den :D nicht zu sorgen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe erst heute das neue Unterforum Hyundai erstellt. Das muss in der Datenbank noch geändert werden.


    Genau keinen Grund angeben und an den Händler zurück senden. Auf Rückfrage einfach angeben, das Gerät hätte Dir nicht gefallen.

  • Zitat

    Original von Andi
    Ich habe erst heute das neue Unterforum Hyundai erstellt. Das muss in der Datenbank noch geändert werden.


    Genau keinen Grund angeben und an den Händler zurück senden. Auf Rückfrage einfach angeben, das Gerät hätte Dir nicht gefallen.


    Wobei dies nur für Online Bestellungen gilt.
    Weiß jetzt nicht, ob du mit "Laden" einen Händler bei dir vor Ort meintest, oder einen Internetshop...

  • Meinte grundsätzlich beides....
    Früher konnte man das sogar mit CD`s machen....
    Biste zum Mediamarkt, haste "Sicherheitskopie" gemacht, dann zurückgegeben.
    Hat mir einer mal beim Bund erzählt.
    Kurz nachdem ich es wusste, wurde aber auf "wenn das Cellophan weg ist (die eingeschweisste Hülle), dann geht nix mehr" gesetzlich umgestellt.
    Wenn jemand von Euch den Herrn Büser kennt (Streit um drei), dann habt Ihr sogar das Recht, vom Händler evtl. angefallene Anreisegebühren erstattet zu bekommen.
    Also wenn ihr z.B. mit dem Zug inne Stadt seid, um ihn beim Händler zurückzugeben MUSS der Euch die Fahrkarte bezahlen!
    Allerdings wäre dann nur die Antwort "hat mir nicht gefallen" ganz schön tolldreist.
    Ist aber definitif faktisch ein Recht, aber ich bin ja schon froh, wenn die keinen Affen beim Tauschen machen. Theorie und Praxis nenne ich das immer...


    Cruz

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