Pixelfehler... ahhh...

  • schick das Teil schnell auf 14 Tage Rückgaberecht zurück und warte ne Woche und bestell nen neuen!
    Sorry, aber Pixelfehler nerven, bei meinem HP Notebook habe ich ein neues Display bekommen weil genau zwei Pixel nebeneinander kaputt waren, dass ist ein Grund wenn innerhalb 3cm radius oder so mehr als ein Pixel kaputt ist.
    Ansonsten immer das Nokia Tool zur Suche nach Pixelfehler verwenden oder fünf bilder vollbild anzeigen die Rot, Grün, Blau, Schwarz und Weiß sind.

  • Witz gerissen meinen TFT habe ich zurückgeschickt vor 2 Wochen... doch die Post meinte ja sie müssen mein Paket verzummeln.. nun habe ich garnix.

  • :rolleyes: hmm... naja hab mich verguckt und gar ned gesehen, dass er mehrere Seiten gibt :tongue:

  • Zitat

    Original von thiesbrummel
    ist nicht wieder aufgetaucht!
    Danke an die Post das sie 800€ mal eben so verschwinden lassen!


    Mag ärgerlich sein - aber nur für den Händler. Die Rückgabe der Waren im Werte >= 40 Euro erfolgt auf Kosten und Gefahr des Unternehmers. Den Verlust der Sendung hat also dieser ggf. zu tragen.


    Hier zuhause habe ich leider kein mit der Schuldrechtsreform aktualisiertes BGB zur Hand, aber §§ 352 ff. mögen dir zur Lektüre nahegelegt sein. Dafür, dass es dir soviel Geld wert ist, hast du dich schon erstaunlich kundig gemacht ;)


    Und für den Rest vielleicht nochmal: Es gibt kein "FAG" (mehr - und so abgekürzt wurde es auch nie ;) )

  • Zitat

    Mag ärgerlich sein - aber nur für den Händler. Die Rückgabe der Waren im Werte >= 40 Euro erfolgt auf Kosten und Gefahr des Unternehmers. Den Verlust der Sendung hat also dieser ggf. zu tragen.


    Stimmt, insoweit die AGB´s (die ja vom Kunden zu akzeptieren sind) nicht um VERSICHERTEN Rückversand ergänzt wurden. Auch dies regelt §346 bis § 359 des BGB als ergänzende Möglichkeit für den Unternehmer zur Risikominimierung. Auch in diesem Fall werden die (somit höheren) Rückversandkosten durch den Unternehmer getragen.
    Zur Gültigkeit dieses Zusatzes genügt die "Belehrung" des Kunden in den AGB.


    Abgesehen davon, sollte es doch für jeden Kunden mit klarem Verstand einsichtig sein, ein Gerät im Wert von über 500,- Euro beim Versand auch entsprechend zu versichern. Allein schon zur eigener Sicherheit, um niemals in eine solche Situation wie oben geschehen, zu kommen.


    Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Händler von Thiesbrummel den Verlustbetrag als Schadenersatz wieder einklagt.

  • Zitat

    Original von TFTshop.net
    Abgesehen davon, sollte es doch für jeden Kunden mit klarem Verstand einsichtig sein, ein Gerät im Wert von über 500,- Euro beim Versand auch entsprechend zu versichern.


    Dem kann ich nur zustimmen. Die 3,50 €, die es bei der Post extra kostet, ein Paket bis 2500 € zu versichern, wären es mir immer wert.

  • Ja sory ich wußte nicht das es nur bis 500€ versichert ist !!


    Wenn die Tusse mich fragt soll es versichert sein oder nicht und ich sage ja... sie mir nen zettel rauslegt den ich dann ausfülle gehe ich davon auch aus das es ausreichend versichert ist.


    Also Fazit ist nur bis 500€ versichert was ist wenn ich von der Post 500€ wiederbekomme sind die 300€ (TFT war ja 800€ wert) Verlust dann von mir zu tragen?

  • Zitat

    Original von TFTshop.net
    Stimmt, insoweit die AGB´s (die ja vom Kunden zu akzeptieren sind)


    ... und deswegen dennoch nicht zwangsläufig wirksamer Vertragsbestandteil werden müssen ;)


    Zitat

    Original von TFTshop.net
    nicht um VERSICHERTEN Rückversand ergänzt wurden. Auch dies regelt §346 bis § 359 des BGB als ergänzende Möglichkeit für den Unternehmer zur Risikominimierung. Auch in diesem Fall werden die (somit höheren) Rückversandkosten durch den Unternehmer getragen. Zur Gültigkeit dieses Zusatzes genügt die "Belehrung" des Kunden in den AGB.


    Ich sehe nicht, wieso es da einer gesonderten Regelung bedürfte? (wo soll die konkret stehen?) Da der Händler Kosten und Gefahr trägt, kann er natürlich auch ein Space Shuttle mieten und die Ware damit abholen lassen :)


    Zitat

    Original von TFTshop.net
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Händler von Thiesbrummel den Verlustbetrag als Schadenersatz wieder einklagt.


    Vorstellbar ist vieles. Ob er damit Erfolg hat und ob er sich als "kleiner" Händler (der bellavista.de) auf einen Rechtsstreit wg. 800 Euro einlässt, ist eine ganz andere Frage.


    Da thiesbrummel aber genaueres zur Sachlage, insbesondere die Vereinbarungen zur Rücksendung, bislang verschwiegen hat, bleibt alles nur Spekulation :)


    (Und da wir uns hier an den Grenzen des RBerG bewegen, sollte der nächste Rat besser vom Anwalt kommen - dann hat Vati auch die ganzen Jahre nicht umsonst die Rechtsschutzvers. bezahlt)

  • Zitat

    Original von thiesbrummel
    Also Fazit ist nur bis 500€ versichert was ist wenn ich von der Post 500€ wiederbekomme sind die 300€ (TFT war ja 800€ wert) Verlust dann von mir zu tragen?


    Äh, hallo? Auch mal gelesen und reflektiert, was ich und nachfolgendend Tftshop geschrieben haben?

  • Also bellavista meinte zu mir ich solle den TFT in den Originalkarton packen und zurücksenden wegen porto und wer das trägt hat er nix zu gesagt.

  • Zitat

    Original von thiesbrummel
    Also bellavista meinte zu mir ich solle den TFT in den Originalkarton packen und zurücksenden wegen porto und wer das trägt hat er nix zu gesagt.


    Ja mei. Dann nimmst du dir ein BGB zur Hand (oder kaufst dir am Bahnhof fuer 2 Euro eine Ausgabe), liest die genannten Paragraphen durch, studierst nebenbei die AGBs (und wirfst dabei ein Auge aufs AGBG :) ) und rufst dann morgen beim Händler an und setzt ihm eine Frist, bis wann du dein Geld auf deinem Konto haben möchtest. Das wiederholst du auf dem Schriftwege.


    Falls er sich weigert, bemühst du einen Anwalt.

  • Jetzt doch bitte nicht so schorf!!!


    Nicht jeder hat ein BGB zur Hand, oder studiert Rechtswissenschaften. Ich müsste mich auch zuerst kundig machen, wo ich sowas finden kann.
    Aber wozu gibts Freunde, die Jura studieren, eine Rechtschutzversicherung oder so nette Leute im Forum. ;)
    Man muss nicht immer von jedem erwarten, dass er gleich die Paragraphen nachschlägt. Aber die AGBs sollte man dann doch mal gelesen haben. :)

    Gruß bart