Hallo Mit-Prads,
ich habe ein TFT über das Internet bestellt, benutzt und dann von meinem Widerrufsrecht nach FAG gebrauch gemacht und rechtzeitig an den Händler zurückgeschickt...
In der AGB und übrigen Informationen bin ich nicht darauf hingewiesen worden, wie lange ich das Gerät benutzen darf damit keine Wertminderung durch einen "bestimmungsgemäßen Gebrauch" entsteht.
Der Händler behauptet, ich hätte das Gerät 80 Stunden in Gebrauch gehabt (ich glaube nicht, dass es soviele waren, aber ich hatte es schon länger im Betrieb. Ich weis das ist unfair ihm gegenüber weil er es wohl günstiger weiterverkaufen mus aber ich hatte mit der zeit echt den Hass auf das ding gekriegt weil es sogar unter Windows dermassen schlieren gezogen hat. egal, jetzt ist schon passiert...) und möchte mir jetzt 20% vom Verkaufspreis mindern.
Ich habe Ihn schon auf § 357 BGB (Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe) hingewiesen
Zitat(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
und diesen thread im Forum habe ich auch ganz durchgeacktert:
allerdings sind da die Meinungen immer noch recht widersprüchlich, wie lange man das Gerät denn genau nutzen darf.
Er hat es inzwischen auch schon weiterverkauft, ich könnte ihm nicht mal nachweisen das die Angabe seiner Betriebsstunden nicht stimmt.
in meinem Fall macht diese Wertminderung knapp 200 Euro aus und die will ich nicht so auf mir sitzen lassen. Ein Angebot um einen rechtsstreit zu vermeiden, dass er mir 50 Eur abziehen darf hab ich ihm schon am telefon gemacht, er bleibt jedoch bockig, und ich denke eine aussergerichtliche Einigung werde ich nicht mehr mit ihm finden können.
Ich will doch nur mein Geld wieder. Und er ist jetzt schon 2 Monate im Verzug....
Was denkt Ihr? gibt es inzwischen schon neue Erfahrungswerte?
Vielen Dank im voraus,
Michael
(ich schreibe demnächst aauch mal einen Test hier. Nicht über den Händler, aber 2 TFTs)