FAG bei ebay?

  • Servus,


    mal ne Frage zum Fernabsatzgesetz: gilt das eigentlich auch bei ebay, wenn man das TFT von einem Händler ersteigert, der es auch als Neugerät verkauft?


    Wo sind unsere Gesetzes-Spezialisten? 8)

  • Hi DrJekyll,


    ich bin alles andere als ein Spezialist in Sache Gesetze. Aber wenn Dein Vertragspartner ein Händler ist würd ich mal darauf tippen das das FAG greift. Bei einer Privatperson ist es natürlich was anderes.


    Das eBay die Handelsplattform bietet, ist aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang unerheblich, weil Dein Vertragspartner der Händler ist.


    Ansonsten wärs in vielen Shops vielleicht auch nicht möglich nach dem FAG einzukaufen, weil die Shop-Software von Intershop ist. [jaja, letzter Satz war Blödsinn, also nicht beachten :D ]

  • Ich stimmt PawiAhn voll und ganz zu. Händler: ja, Privatperson: nein.
    So eine ähnliche Frage hatte ich auch mal. Kannst ja die Suche mal bemühen. ;)

    Gruß bart

  • Zitat

    Original von bart
    Ich stimmt PawiAhn voll und ganz zu. Händler: ja, Privatperson: nein.


    Kam gerade ein Fernsehbericht im WDR über genau diese Problematik. Und im Fernsehen kamen die genau zu diesem Schluß!! Also bei Händlern auf ebay gibt es auch die FAG bei priv. Personen aber nicht.
    Problem soll aber sein, daß man nicht unbedingt herausbekommt, ob es sich nun um einen Händler handelt, oder eine priv. Person.... der WDR gab als Tip, daß man recht unverfänglich anfragen solle, ob man auf der Rechnung die Mehrwehrtsteuer ausgewiesen bkeommen könne... wenn das gemacht werden kann, dann sollte es sich um einen Händler handeln...
    Bei mehreren Stichproben gab es jedoch bei einigen Händlern bei ebay Probleme mit dem FAG, da diese Händler nichts von der FAG Verordnung wissen wollten... und so die Produkte nicht mehr zurücknehmen wollten.... dann bleibt nur noch ein teurer und nervenaufreibender Rechtstreit...

  • Die Frage nach der Mehrwertsteuer ist gut, werde ich mir merken. Interessant wäre es auch zu wissen, ob ein "regelmäßiges, mit Gewinnerzielungsabsicht" betriebenes Handeln dann ebenfallsf das FAG bedingt. Zumindest wäre man dann steuerpflichtig. Ganz schön kompliziert... Hoffe damit niemandem den Abend zu verderben :D

  • Moin,
    also das FAG gilt bei Ebay (bin da einwenig aktiver) in dem Moment wo der Verkäufer ein Händler ist,
    viele geben dieses auch an. Leider nicht alle. X(
    Der gewerbliche Verkäufer kann allerdings die Garantie einschränken, bei B-ware oder Restposten oder secondhand zum Beispiel. Tut er das nicht besteht selbst bei gebrauchter und getesteter Ware eine Garantie von 12 Monate . :rolleyes:
    So weit die Theorie, leider ist der Sachverhalt hier bei uns auf den deutschen Seiten von Ebay nicht so klar wie auf den amerikanischen Seiten von Ebay . Dort sieht man gleich an den Garantieanmerkungen
    der jewaligen Angebote ob Händler oder nicht. :] .
    Das größte Problem ist aber meiner Meinung nach, das sich Ebay wenig cooperativ gibt bei
    garvierenden Vorfällen. Kassieren ja , aber dann die Augen und Ohren zu.
    cu

  • Hallo,


    vielleicht kann ich noch ein bißchen zur Aufklärung beitragen:


    Das FAG gilt nur dann, wenn es sich um einen Händler handelt, bei Privaten nicht.


    Wichtig ist auch, daß der Verkäufer bei Rücksendung sowohl die Versandkosten für den Weg zum Kunden, als auch die Kosten vom Kunden zurück zu bezahlen hat. (Rücksendeporto nur bei Warenwert über 40,00 €)


    Das neue Verbraucherschutzgesetz sind nicht nur eine 12-monatige Garantie vor, sondern generell sind es 24 Monate. Ein Händler kann diese Garantie auf 12 Monate reduzieren, wenn er dies ausdrücklich und klar erkennbar im Angebot erklärt.


    Es ist aber auch möglich, bei gebrauchten Ware diese Garantie im Übereinstimmung mit dem Käufer vollständig auszuschließen.


    Auch Privatpersonen, die bei E-Bay handeln sind verpflichtet 24 Monate Garantie zu gewähren !!!! Dazu stand ein ausführlicher Bericht in der Chip 10/02!!! Wer das Heft nicht mehr hat, melde sich bei mir, ich habe den Bericht eingescannt und kann ihn per Mail verschicken.


    abtaucher: Wenn Du also als Verkäufer aktiv bist, schreib einfach in die Artikelbeschreibung, daß Du keine Garantie gewährst und der Käufer sich mit Abgabe seines Gebotes damit einverstanden erklärt.


    Das dürfte alle Streitigkeiten ausschließen, außer die Leute lesen nicht richtig, aber das ist dann Pech!


    Schönen Tag noch

  • Moin!


    Soweit ich weiß, ist für die Geltung des FAG NICHT ausschlaggebend, dass der Verkäufer Händler ist. Auch Privatleute können darunter fallen. Zumal das BGB gerade gründlich umgbaut wurde.


    Ich bin aber auch nicht so der Rechtsmensch, und will daher hier lieber einen Tip geben:


    Unter http://www.recht.de findet Du Rechtsforen. Poste den Thread doch einfach mal da!!!



    Gruß


    triple.u

  • Das FAG gilt definitiv nur bei Geschäften zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Wobei bei E-bay teilweise der Beweis schwer fallen kann, ob jemand Unternehmer ist, wenn der Händler keine Rechnung ausstellt.
    FAG


    Die Frage ist nur ob ein Händler die Portokosten, laut seinen AGBs auf den Käufer umlegen kann.
    Weiss zufällig hier jemand bescheid?


    @farisi Kannst Du mir bitte den Artikel zuschicken gimik@gmx.de. Nach meinem Wissen gilt das Gewährleistungsrecht nur bei Verbraucherverträgen (Unternehmer-Verbraucher)


    Grüsse
    Gimik

    Einmal editiert, zuletzt von Gimik ()

  • Gewerbliche Anbieter sind bei ebay verpflichtet dies auch kenntlich zu machen, falls Sie dies nicht machen ist dies ein schwerer Verstoß gegen die AGB´s von ebay und ebay schließt solche Anbieter auch vom Handel aus (in mehreren mir bekannten fällen schon öfter geschehen).


    Schaut Euch auch mal die verkauften Produkte eines ebayers an, seht Ihr dann das er mehrere gleiche Produkte verkauft hat ist ehr auch automatisch gewerblicher Anbieter (kleiner Hinweis auf das Finanzamt hilft da).


    Leider gibt es bei ebay viele Anbieter die denken dies wäre ein "rechtsfreier Raum", dem ist aber nicht so. Im Zweifel laßt euch die Adresse und den Namen geben und prüft selber nach ob der Anbieter einen Gewerbeschein hat (hab ich auch schon gemacht), so könnt Ihr in vielen Fällen ärger vorbeugen.

  • @ gimik


    kein Problem, schicke ich Dir heute abend, wenn ich zu hause bin.


    Portokosten sind bei Rückgabe durch den Verkäufer zu tragen, wenn der Warenwert über 40,00 € ist. Steht auch im FAG.


    Gruß