Internetkauf: Recht des Kunden ?

  • Hallo!



    Am 22.09 habe ich bei epn-team einen TFT bestellt ( Hyundai L90D+) inkl. Pixelfehlerprüfung + 19,90€.
    Gestern habe ich mich für einen anderen TFT entschieden
    ( ) und habe einen E-mail veschickt das ich die bestellung stornieren will...


    Heute morgen kamm das der Hyundai und ich habe meiner Frau nichts erzählt und Sie nahm das Paket an und bezahlte ( per Nachnahme).


    Meine eigentliche frage: Kann ich den TFT jetzt einfach zurück schicken, und das Geld zurückverlangen? (14-Tage rückgaberecht ?) ?
    Kann ich auch deas Geld für die Pixelfehlerprüfung zurück bekommen, und muss ich die Versandkosten tragen ?


    DANKE!

  • Generell hast Du ein 14-tägiges Rückgaberecht nach dem Fernabgabegesetz (FAG). Bezüglich des Geldes für den Pixeltest musst Du halt mal in den Bedingungen des Verkäufers (müssen irgendwo auf der Webseite versteckt sein) nachschauen.

    Bevor Ihr eine Frage stellt, schaut bitte in die FAQ. Die meisten Fragen wurden schon einmal gestellt und sind dort ausführlich beantwortet. Auch das Lexikon ist immer einen Blick wert.

  • Ich habe da angeruffen und Sie sagten zu mir das es kein Problem sei, aber ich würde nur das reine Geld für den TFT wiederbekommen.


    Die Versandkosten werden nicht zurückerstattet.
    Die Pixelfehlerprüfung wird auch nicht erstattet da es eine Dienstleistung ist.


    Die bereits bezahlten Versandkosten, habe ich da ein recht drauf das dich die erstattet bekomme ?
    In den AGBs finde ich nichts zu....

  • Zitat

    Die bereits bezahlten Versandkosten, habe ich da ein recht drauf das dich die erstattet bekomme ?


    Versteht sich sowas nicht von selbst?
    Stell dir eine einfache Frage:
    Wer hat Kosten verursacht und sollte dafür dann auch geradestehen?

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass ab einem gewissen Warenwert die Versandspesen sehr wohl erstattet werden müssen, wenn das Gerät innerhalb der Rückgabefrist zurückgeschickt wird. Das dürfte wohl kaum auf den Pixeltest zutreffen, die Dienstleistung wurde in dem Fall ja erbracht.

  • Rückgaberecht durch Fernabsatzgesetz:


    § 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen



    (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.



    (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses; § 355 Abs. 2 Satz 2 findet keine Anwendung.



    (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:


    1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus-geübt hat,


    2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher die-se selbst veranlasst hat."



    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe


    (1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.


    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


    (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.



    Da bedeutet im Klartext:
    1.) Du hast 14 Tage Zeit nach Erhalt des Gerätes den Kauf zu widerrufen. Sprich innerhalb von 14 Tagen musst du das Gerät zurückschicken - wann das Paket da ankommt ist egal.
    2.) Die Versandkosten trägt der Händler (einzige Ausnahme spezielle Verträge nach §256 FAG , trifft hier aber nicht zu !!
    Wenn das Paket beim Postversand verloren geht muss der Händler dir trotzdem das Geld erstatten, da er in diesem Fall die Gefahr der Rücksendung trägt.
    3.) Der Pixelfehlertest zählt als sonstige Dienstleistung, die vollständig erbracht wurde, somit gibt es das Geld nciht wieder.



    Alles in Allem ist es wesentlich sinnvoller sich TFT's über das Internet zu bestellen, da man nach dem FAG ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurück treten kann (z.B. wegen einem Pixelfehler).
    Kauft man im Handel und stellt zu hause fest, dass man 3 Pixelfehler in der Mitte hat - der TFT quasi im Arsch ist - hat man kein Rückgaberecht, da der Händer auf den ISO Standart verweisen kann, wonach 5 Pixelfehler zulässig sind. Ein Umtausch wäre nur aus Kulanz möglich, aber wer macht sowas heute noch ?!??

  • Erstattet bekommst du nur das Geld für die Rücksendung (bei einem Wert von über 40€). Ein Recht auf die bereits gezahlten Kosten der Zustellung an dich hast du nicht. Wäre auch mehr als unfair.

    Viele Grüße
    Randy