Gilt das FAG eigentlich auch bei telefonischer Bestellung, oder nur via Internet?
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Original von newboardmember
Gilt das FAG eigentlich auch bei telefonischer Bestellung, oder nur via Internet?Telefon, Fax, Bestellkarte aus einem Katalog, Internet - alles was eine räumliche Distanz zwischen Verkäufer und Käufer impliziert und verhindert, dass man die Ware vor dem Kauf prüfen kann. Diese Dinge sind übrigens im BGB geregelt, ein FAG gibt es nicht (mehr).
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Zitat
Original von Jetson
Telefon, Fax, Bestellkarte aus einem Katalog, Internet - alles was eine räumliche Distanz zwischen Verkäufer und Käufer impliziert und verhindert, dass man die Ware vor dem Kauf prüfen kann. Diese Dinge sind übrigens im BGB geregelt, ein FAG gibt es nicht (mehr).Wann und mit welcher Verordnung o.ä. wurde das FAG in das BGB übernommen?
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Original von Weideblitz
[quote]Original von Jetson
Wann und mit welcher Verordnung o.ä. wurde das FAG in das BGB übernommen?Seit dem 01.01.2002 ist das FAG Bestandteil des BGB, §355, §356.
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Zitat
Original von Jetson
Seit dem 01.01.2002 ist das FAG Bestandteil des BGB, §355, §356.Bedankt
Das ist schon schon richtig lange her..