Privatkauf eines TFT:Worauf bei Mitnahme achten?

  • Ich habe einen TFT ersteigert, den ich jetzt persönlich abholen kann. Der TFT ist noch nicht angeschlossen gewesen. Also noch Original eingepackt. Hatte vor einen Pixeltestprogramm mitzunehmen. Ist das o.k. oder habt ihr noch andere Tipps?

  • Ich würde darauf achten, dass du die Rechnung bekommst. Das ist das wesentlichste. Denn ohne Rechnung besteht in der Regel kein Garantieanspruch beim Hersteller. In dem Zusammenhang schau nach, dass das Gerät auch tatsächlich neu (also z.B. erst wenige Wochen alt) ist und nicht schon lange in der Ecke stand. (Wegen der Garantiezeit)


    Ansonsten halt, dass das dem Gerät auch tatsächlich alles beiligt und keine Gebrauchsspuren zu sehen sind. Schreiben kann man schließlich viel.


    Im Bezug auf den Pixelfehlertest solltest du dir aber im Klaren sein, dass du bei einem Privatkauf kein Recht hast, vom Kauf zurückzutreten.

    Viele Grüße
    Randy

  • Also in der Artikelbeschreibung steht:


    Zitat

    ungebraucht und original verpackt 3 Jahre Herstellergarantie VOR-ORT


    Auf Nachfrage kam:

    Zitat

    den Monitor habe ich noch nie angeschlossen. Ich habe ihn vor einem Monat als Geschenk bekommen. Ich habe schon einen Monitor, deshalb verkaufe ich ihn. Natürlich können Sie den Monitor gerne auch abholen.


    Also lohnt gar kein Pixeltest vor Ort - wenn ich ihn dann eh nehmen muss, trotz Pixelfehler...obwohl ich ja innerhalb von 14 Tagen vom Verkauf zurücktreten kann oder?


    Jetzt hat sich der Verkäufer gemeldet:
    er meinte, die Herstellergarantie gäbe es von der TFT Firma direkt...er hätte keinen Beleg...wäre ja ein Geschenk.
    Habt ihr schon mal gehört, dass eine Firma ein Gerät zurücknimmt ohne Kaufbeleg? Wie wollen die das Datum des Beginns der Garantie festlegen?

    Einmal editiert, zuletzt von scp06 ()

  • Die 14 Tage Rückgaberecht gelten nicht für Privatkauf, sondern nur für Händler.


    Ich habe schon mal von Eizo gehört, dass sie ein Gerät anhand der Seriennummer, aus der der Produktionszeitpunkt hervorgeht, ein Gerät repariert haben. Allerdings kann das Produktionsdatum durchaus einige Zeit (manchmal einige Monate) vor dem Kaufdatum liegen. In so einem Fall würdest diese Zeit dann verlieren.
    Bei den meisten Herstellern geschieht ohne Rechnung allerdings gar nichts.


    Wenn er das Gerät geschenkt bekommt hat, sollte es ihm doch möglich sein an die Rechnung zu gelangen. Schließlich müsste er das ja auch im Falle eines defektes mit großer Wahrscheinlichkeit.

    Viele Grüße
    Randy

  • Nun ja...wer öfters Neuware verkauft, ob geschenkte Ware oder auch nicht, kann sich zwar Privatanbieter schimpfen, doch in Wirklichkeit ist er ja ein Händler...

  • Damit hast du nicht ganz Unrecht.
    Versuchen kannst du es in einem solchen Fall.
    Allerdings würde, falls es soweit kommt, ein Streit vor Gericht wohl länger dauern. Wer dam Ende Recht bekommt ist dabei auch noch fraglich.


    Da du das Gerät bestimmt erst beim Abholen zahlst, kannst du natürlich auch einfach wieder gehen. Das würde dir aber sehr wahrscheinlich eine schlechte Bewertung einbringen.


    Oft kann man mit den Leuten aber auch reden und so zu einer Lösung kommen.

    Viele Grüße
    Randy

  • Sehe mich als Vor-ort-Abholer natürlich auch in einer ganz guten Position..Seine Vor-Ort-Garantie lt. Auktion ist ja mehr als schwammig..

  • Zitat

    Original von scp06
    Ich habe einen TFT ersteigert, den ich jetzt persönlich abholen kann.... Hatte vor einen Pixeltestprogramm mitzunehmen


    Willst Du dann auch einen PC oder Mac zum ausprobieren mitnehmen?


    Ich stell mir das so gerade vor: Ich verkaufe was, dann kommt der Käufer zum Abholen vorbei und hockt sich erstmal zwei Studen in meine Bude um das Teil zu testen (an welchem Rechner eigentlich, also ich will bestimmt nicht mein sorgsam verkabelten PC ab- bzw. umbauen.


    Hoffe, Du hast das mit dem Verkäufer abgesprochen...

  • Kalle: wenn du z.b. privat einen PC oder Monitor kaufst, willst den etwa nicht ausprobieren? wo ist das problem? Kaufst du auch eine Auto, ohne damit gefahrenzu sein?

  • Naja, bei eBay ist es schon so, dass man sich vorher über den Zustand und alles weitere des zur Versteigerung stehenden Artikels erkundigen muss. Alle Gebote sind bindend! Das sind nicht um sonst die Spielregeln, die für alle gleichermaßen gelten, denn andernfalls gäbe es ja das größte Chaos...


    Es gibt nichts ärgerlicheres als Bieter, die sich vor Auktionsende nicht richtig schlau gemacht haben. Ich will diesen Leuten nichts böses, wenn ich dann trotzdem drauf bestehe, dass sie den Artikel nehmen, auch wenn sie sich vertan haben. Auch ich habe schon in den sauren Apfel beißen und Lehrgeld bezahlen müssen, weil ich mich nicht 100% Prozent auskannte...


    Insofern nützt nachträgliche Testerei eigentlich relativ wenig, da man so gut wie nichts gegen den Verkäufer in der Hand hat. Denn rechtlich ist der bindende Kaufvertrag schon mit Auktionsende geschlossen worden.

    Einmal editiert, zuletzt von dirgro ()

  • Tja alles kein Problem, doch wenn der Verkäufer mir sagt:
    3 Jahre Herstellergarantie und er hat keinen Beleg ist das nicht mehr mein Problem. Würde ihn ja gerne nehmen. Doch nur mit Garantiebeleg.

  • Hast natürlich recht, nur:


    Im Allgemeinen weiß man, dass der Anspruch auf Garantie nur mit Garantiebeleg, also einer Rechnung, funktioniert.
    Da aus der Artikelbeschreibung aber hervorging, dass er keine Rechnung hat, wäre ich skeptisch gewesen und hätte mir sehr gut überlegt, ob mir der mögliche Verzicht auf die Garantie, das Gerät noch wert ist.
    Andererseits spricht es nicht für den Anbieter, dass er Garantie vom Hersteller ohne Rechnung anpreist.
    Auch hier könnte man sagen, dass man sich als Bieter vor Auktionsende beim Hersteller hätte informieren haben müssen um zu klären, ob wirklich eine Herstellergarantie auch ohne Rechnungsnachweis besteht.


    Das ist rechtlich alles ungemein schwierig, da bei eBay in den Artikelbeschreibungen gerade bei Privatauktionen so häufig Fehler zu finden sind und es so gut wie nicht nachtweisbar ist, ob dies absichtlich (vielleicht sogar mit betrügerischer Absicht) oder nur versehentlich/unwissentlich geschehen ist.


    Dennoch würde ich in deinem Falle befürchten, dass du das Gerät so oder so nehmen musst, schließlich bist du Höchstbietender und, wie gehabt, Gebote sind bindend. Alles andere liegt in der Kulanz des Verkäufers.


    Ich drück dir trotzdem die Daumen, dass du ein Schnäppchen gemacht hast! Meld dich mal wieder, wenn du das Gerät gesehen hast, bzw. es mit nach Hause genommen haben solltest.


    PS.: Wenn du magst, poste doch mal die Artikelbeschreibung, das wäre vielleicht mal interessant zu lesen...

    Einmal editiert, zuletzt von dirgro ()

  • kann mir nicht vorstellen, dass das Problem gibt.
    Die Artikelbeschreibung lautete:


    Zitat

    DVI + analog 8ms PIVOT


    ungebraucht und original verpackt


    3 Jahre Herstellergarantie VOR-ORT


    Wie soll der Käufer da ahnen, dass er keinen Garantiebeleg mehr hat?
    Bin froh, dass ich den Kauf vor Ort abwickeln wollte und vor Anreise nachgefragt habe. Vll. überrascht er mich ja heute mit einem Garantiebeleg. Hat sich noch nicht gemeldet.


    Ach und noch was Kleingedrucktes in der Artikelbeschreibung gerade entdeckt


    Zitat

    Die Herstellergarantie wird natürlich weitergegeben. Beschreibungen werden möglichst genau nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Bilder sind Bestandteil der Beschreibung. Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGBs dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Irrtümer vorbehalten. Lieferung gegen Vorkasse oder bar bei zuvor vereinbarter Selbstabholung, keine Nachnahme. Die Kaufabwicklung über eBay dient als Rechnung für die Herstellergarantie

    Einmal editiert, zuletzt von scp06 ()

  • Zitat

    Wie soll der Käufer da ahnen, dass er keinen Garantiebeleg mehr hat?


    Nee nee, er wusste schon, dass er keinen Garantiebeleg (Rechnung) hat. Nur ist die Frage, ob er glaubte, dass Inanspruchnahme der Garantie auch ohne diesen Beleg geht, da das Gerät ja neu ist, oder aber er hat bewusst gelogen, aber das ist so gut wie nicht rauszukriegen.


    Zitat

    Die Kaufabwicklung über eBay dient als Rechnung für die Herstellergarantie


    Das erscheint mir relativ falsch, da viele Hersteller dies bewusst ausschließen. Diese geben nämlich nur dem Erstbesitzer Garantie! Bei weiterverkauf erlischt die Garantie also, obwohl dies nüchtern gesehen natürlich vollkommener Quatsch ist. Da tun die Hersteller so, als würde der Monitor durch den Weiterverkauf eine Art von "Schaden" nehmen. Totaler Quatsch...Außerdem habe ich noch nie gehört, dass eine eBay Auktion als Rechnung gilt. Es gibt dort ja keine fälschunssicheren Kaufbelege.


    Ich wünsch dir weiterhin nur das Beste! Ich denke aber auch, dass bis auf die Garantie die Chancen gut stehen einen guten, einwandfreien Monitor erwischt zu haben...

  • dirgro:
    Das ist nun seine Antwort


    Zitat

    ich habe wegen der Rechnung mit dem Kollegen gesprochen: Die Rechnung kann ich nicht bekommen, da er die Rechnung dem Finanzamt gegeben hat. Aber wegen der Herstellergarantie bekomme ich den Lieferschein. Das gebe ich Ihnen mit, damit Sie die Garantie bei Bedarf in Anspruch nehmen können.


    Was hälste davon?


    Mal selber gegoogelt...Lieferschein als Garantiebeleg ist wohl o.k.


    Zitat

    ch habe einen Beamer mit Lieferschein erhalten. Da es sich um ein Kompensationsgeschäft mit dem
    Hersteller handelt habe ich darüber keine Rechnung. Ist im Falle eines Garantiefalles der Lieferschein auch ein Garantiebeleg oder brauche ich eine Rechnung???
    Antwort:der lieferschein genügt, allerdings nicht für die steuer.
    Quelle: Recht.net

    Einmal editiert, zuletzt von scp06 ()

  • Hi!
    Ja, das klingt doch gut, was du da noch herausgefunden hast und ist in jedem Falle besser als gar nichts! Das beruhigt doch...


    Wie gesagt, meld dich mal, wenn du das Ding hast und poste mal, ob das Gerät okay ist...

  • Ich muss sagen, dass es mir unverständlich ist, wieso man sich keine Garantie einer Rechnung macht.


    Eine genau und letztlich korrekte Auskunft ob der Lieferschein akzeptiert wird (wobei da nichts gegen sprechen sollte), wird der Hersteller geben können. Um ganz sicher zu gehen würde ich diesen Anrufen.

    Viele Grüße
    Randy

  • und hier mal interessehalber die Antwort von dem Herteller, wo ich angefragt habe, ob man anhand der Seriennummer nicht die Garnatiezeit ablesen könnte.
    Finde ich auch sehr interessant:


  • Zitat

    ich habe wegen der Rechnung mit dem Kollegen gesprochen: Die Rechnung kann ich nicht bekommen, da er die Rechnung dem Finanzamt gegeben hat.


    Hallo? Wie blöd sind manche Leute eigentlich? Was macht die Rechnung bitte beim Finanzamt, wenn er den Monitor nicht beruflich einsetzt? Oder kann man sowas mittlerweile als Ausgaben werten, um die Geschäftsbeziehungen zu verbessern? Ich jedenfalls habe noch nicht davon gehört, dass man nen Monitor mal eben wie ein Geschäftsessen absetzen kann. Für mich ist das eindeutig Steuerbetrug. Würd ich ja nicht öffentlich so zugeben...