Wichtig - RÜckgaberecht Bei Ebay??

  • Mal ne allgemeine Frage: Vom Gesetzgeber sind doch 14 Tage Rückgaberecht vorgeschrieben bei Online-Geschäften. Aber gilt das auch bei eBay?


    Denn wenn man dort ein TFT bestellen würde, was dann aber für den persönlichen Geschmack zu viele Pixelfehler hat, kann man das Gerät ohne Probleme wieder zurück zum Anbieter schicken und das Geld zurückverlangen??
    Und wie sieht es mit den Versandkosten aus? Die müssten ja bei einem Warenwert von über 40€ (also bei TFTs immer) auch rückerstattet werden...



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    BITTE, IST WICHTIG!!

  • wenn Du bei einem Händler kaufst, gilt das ganz normale FAG. Kaufst Du bei einem Privatmann, hast Du keinerlei Rückgaberecht.

  • Okay, ich verlass mich drauf. ;)


    Der Anbieter ist ein Shop.

  • Ist so. Gibt es bereits Grundsatzurteile drüber... Also nur keine Scheu :]

  • Wie ist das, wen man von Privat kauft. Gilt da das FAG definitv nicht? Hat jemand das Gestz vorliegen?


    Dem Käufer sollte doch auch in diesem Fall ein Prüfungsrecht der Ware zugestanden werden.


    Oder muß man sich an da an das Gewährleistungsrecht halten, Stichwort "Mängel" und "zugesicherte Eigenschaften".

  • Da solltest du auch mal Prad persönlich fragen, weil ja seinen ersten TFT über Ebay ersteigerte.

  • Wenn Du von Privat kaufst, muß der Verkäufer Dir kein Rückgaberecht einräumen.


    Bei Mängeln muß er Dir aber auch eine zweijährige Garantie gewähren, wie es auch der Händler muß.


    Er kann diese Garantie jedoch mit Zustimmung des Käufers auf 1 Jahr reduzieren oder ganz ausschließen.


    Dazu gab es einen Bericht in der Chip 10/02. Ich habe den Bericht eingescannt, wenn Du ihn lesen möchtest, schick mir eine Mail an farisi3@freenet.de, dann mailen ich Ihn Dir zu.


    Gruß

  • da würde ich aber gerne den Paragraphen dazu wissen. Nach meinem Wissen gibt's beim Kauf von Privat zu Privat keine Garantie, außer es wird natürlich extra vereinebart.

  • Zitat

    Original von heze2000
    Nach meinem Wissen gibt's beim Kauf von Privat zu Privat keine Garantie, außer es wird natürlich extra vereinebart.


    Sehe ich genauso. Du hast nur ein Rückgaberecht, wenn der Artikel einen offensichtlichen Mangel hat, den der Verkäufer verschwiegen hat. Wenn Du also einen TFT von privat kaufst und dieser entspricht der Norm (hat also z.B 1 oder 2 Pixelfehler), dann hast Du kein Recht auf Rückgabe. Ist z.B. bei Autos und anderen Privtaverkäufen genauso.


    Ich habe meinen 181T auch bei eBay ersteigert. Dabei habe ich drauf geachtet, dass der Verkäufer in der Nähe wohnt. Vor Abgabe eines Gebots habe ich mir schriftlich versichern lassen, dass ich mir den TFT anschauen und bei Nichtgefallen zurücktreten kann. Als Gegenleistung habe ich dann bar bei Abholung bezahlt. Ich bin dann hingefahren, habe den TFT getestet und dann gleich mitgenommen. Ging problemlos. Du solltest also vor dem Gebot diese Dinge schriftlich klären. Wenn Dein Gegenüber nicht zustimmt - Finger weg.


    Viele Grüße


    SirGorash

  • Garantie ist vielleicht nicht die richtige Formulierung gewesen.....


    Der private Verkäufer ist zwei Jahre verpflichtet bei Auftreten eines Mangels die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.


    Ich werde mir den Bericht heute abend noch mal genau durchlesen und noch mal posten. Wer den Bericht haben möchte, schickt bitte eine Mail.


    Gruß


    PS: Es dürfte übrigens in den meisten Fällen schwierig bis unnütz sein, eine solche Rücknahme durchzusetzen, da der Verkäufer einfach auf Sturr schalten wird. Dann hilft nur noch ein Anwalt weiter, und ob der sich lohnt, hängt wohl vom Gegenstand und dem Wert ab.

  • Hm, okay.
    Also danke erstmal für die Antworten.
    Wie gesagt, ich habe bereits gekauft. Aber ich denke das wird kein Problem sein, weil wohl kein Privatperson 7 Acer AL732 bei sich zu Hause rumstehen hat um die zu verkaufen. ;)


    Das Gerät ist auch originalverpackt und unbenutzt, also hab ich da wohl dieselben Chancen ein fehlerfreies Display zu bekommen, wie in einem Shop.


    Ich melde mich dann, sobald ich mein Gerät habe!!

  • Zitat

    Original von farisi
    Der private Verkäufer ist zwei Jahre verpflichtet bei Auftreten eines Mangels die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.


    Wenn das Gerät von einer Privatperson gekauft wurde, dann hat man als Käufer die Gewährleistungsrechte aus §434 BGB. Das bedeutet das man gegenüber seinem Verkäufer alle Sachmängel geltend machen kann, die bei Übergabe der Sache vorhanden waren.
    1. Man muß beweisen, daß ein Mangel vorhanden ist.
    2. Man muß beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.


    Viele Grüße


    SirGorash

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