Fernabsatzgesetz und Selbstabholung der Ware

  • Hallo


    Ich will in den nächsten Tagen einen TFT bei einem Online-Shop bestellen, der auch die Abholung der Ware anbietet. Da meine Freundin nächste Woche in der Nähe des Shops unterwegs sein wird, würde sie den TFT abholen und mir mitbringen.


    Nun frage ich mich, ob dann auch das Fernabsatzgesetz gilt?
    Im Netz finde ich sehr differierende Aussagen dazu. Einige sagen, dass der Vertragsabschluss durch die Onlinebestellung ausreicht, andere sagen, ich könne ja vor Ort die Ware kurz anschauen. Wobei das in diesem Fall ja nicht ich, sondern meine Freundin wäre, also nicht der Vertragspartner.
    Auch schließen das manche Shops in den AGB aus. Beim Shop, bei dem ich bestellen will, steht da nichts explizit zu, sondern nur der normale Text zum Widerruf.


    Wisst ihr genaueres?


    Gruß
    Brink

  • Mhm, ich bezweifel mal das der Shop dir vor Ort die Möglichkeit bieten würde den TFT im Betrieb anzusehen.


    Vermutlich handelt es sich dabei nur um ein Lager aus dem heraus verkauft wird.
    Dann gibts mit dem FAG sicher kein Problem.


    Wie es allerdings aussieht, wenn das ein "normaler" Händler ist, der lediglich online auch verkauft, kann ich dir nicht sagen. Ich vermute jedoch, dass das FAG auch dann gilt, da der Vertrag online geschlossen wurde und zwar bevor du die Ware in Augenschein nehmen konntest.
    Ob du dann die Ware zu Hause testest oder direkt vor Ort, macht vielleicht einen örtlichen, aber keinen qualitativen Unterschied. Denn du musst ja nicht vor Ort testen.

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